Unfall durch herumliegendes Spielzeug im Treppenhaus?

10 Antworten

Auch die Polizei wird da wenig machen können, zumindest erkenne ich beim Nachbarn keinen Straftatbestand.

Wenn ihr aufgrund der Verletzungen Schadenersatzansprüche geltend machen könnt/wollt, bleibt nur der Gang zum Anwalt, der Eure Interessen vor Gericht durchsetzt.

Aber:

Er hat abgestritten, dass es sein Kind war und dass es die anderen Kinder von der anderen Liegenschaft waren mit denen seine Tochter spielen

Dann steht hier Aussage gegen Aussage, solange Du nicht beweisen kannst, dass es das Spielzeug dieser Familie war.

Ggfs. macht sich hier auch der Vermieter haftbar. Stichwort: Verkehrssicherheit.

Das Kind ist nur vermutet. Nach Sicherstellung des Spielzeugs hätte vielleicht die Chance bestanden, den/die wahre Besitzer/in ausfindig zu machen.

Daraufhin hat er gesagt es seien Kinder und man muss halt schauen wo man hintritt.

Womit er nicht unrecht hat. Nach deutschem Recht (wie in Österreich?) würde ggf. eine Aufsichtspflichtverletzung eine Haftung der Eltern ergeben. Diese hängt einerseits vom Alter ab und müsste für den konkreten Fall auch erst einmal nachgewiesen, bzw. gerichtlich festgestellt werden.

Bei einem Kind ab ca. 6 Jahren bis 13 Jahren hat man damit so gut wie keine Chance. Einerseits muss es noch dazu im eigenen Haus nicht ständig beaufsichtigt werden und andererseits ist ein Kind in diesem Alter für nichts haftbar zu machen.

Und der Teilsatz, "muss man halt schauen, wo man hintritt, gilt immer und überall, was evtl. Ersatzansprüche auch nicht einfacher durchsetzbar macht. Auch rein versicherungstechnisch hätte der Vater keine Schuld anerkennen dürfen. So ist es in Deutschland. Vielleicht gelten in Österreich etwas andere Gesetze.

Die Polizei unternimmt nichts bei herumliegenden Müll oder Sachen i Treppenhaus.

Verwaltung informieren, aber das wird auch nicht viel bringen. Es sind Kinder und die lassen schon mal etwas liegen.

annie80  12.05.2022, 20:46

Die Hausverwaltung kann das verbieten, z B. aus feuerpolizeilichen Gründen. Dann müssen sich die Mitparteien dran halten und die Eltern müssen entweder hinter ihren Kindern herräumen oder sie entsprechend erziehen.

So kenne ich das.

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annie80  15.08.2022, 21:27
@herrasterix

Gibt mindestens ein Schreiben von der Hausverwaltung. Mehr weiß ich nicht, da ich die rechtlichen Möglichkeiten nicht kenne.

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DerHans  15.11.2022, 13:15
@herrasterix

Dann bekommen sie ein Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

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Im Treppenhaus hat der Hausbesitzer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kommt er nach indem er eine Hausordnung erstellt. Darin sollte natürlich enthalten sein, dass dort NICHTS herum zu liegen hat.

Kommt es zu einem Unfall, ist die Hausordnung offensichtlich verletzt worden. Dann stellt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Eigentümer von der Haftung frei, indem sie den Schadensersatz ablehnt, oder reguliert.

Wenn sie reguliert, wird sie den tatsächlich haftbaren Mieter, versuchen in Regress zu nehmen.

In diesem Fall haften tatsächlich die Eltern dafür, dass die liegen gelassenen Spielzeuge ihrer Kinder, aus dem Treppenhaus entfernt werden.

Versäumen sie ihre Aufsichtspflicht, sind sie auch haftbar.

Christiangt  10.05.2022, 14:12

So ganz Sicher wäre Ich mir nicht ob man hier von Aufsichtspfichtverletzung reden kann.

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DerHans  10.05.2022, 14:14
@Christiangt

Im Flur hat ÜBERHAUPT nichts rum zu liegen. Darauf haben die Eltern ihre Kinder hinzuweisen.

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bwhoch2  10.05.2022, 14:17
@DerHans

Und das haben sie vielleicht auch getan, aber es sind Kinder und je nach Alter kann die Einsichtsfähigkeit noch bestritten werden, sodass weder Kinder noch Eltern haftbar gemacht werden können.

Beispiel: Kind mit 7 Jahren geht mit spitzem Gegenstand an Autos entlang und verkratzt sie. Dem Kind fehlt die Einsichtsfähigkeit, dass es gerade großen Schaden anrichtete und den Eltern kann man in diesem Alter nicht unbedingt eine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen, denn viele Kinder gehen in dem Alter schon allein von der Schule nach Hause o. ä. Wege, ohne dass zwingend eine Begleitung der Eltern erforderlich ist. Nicht einfach das Thema!

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DerHans  10.05.2022, 14:20
@bwhoch2

Aber den Flur frei zu räumen, obliegt dann den ELTERN. Wenn sie es nicht tun, sind sie haftbar bei einem Unfall.

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Leestiger  10.05.2022, 14:38
@bwhoch2

Der Titel wird dann sowohl auf die Vermögensverwalter der Kindes als auch dem Kind selbst lauten und man hat dann 30 Jahre Zeit sein Feld zu bekommen..

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bwhoch2  10.05.2022, 17:17
@DerHans

Aber kann man wirklich von Eltern verlangen, dass sie alle 5 Minuten nachsehen, ob Kind irgendwas im Flur zurück gelassen hat? Ich stelle mir die konkrete Situation so vor:

Kind spielt im Flur mit kleinen Autos. Kind muss dringend Pippi, saust zur Wohnungstür und klingelt wie wild. Papa macht auf und Kind verweist auf die äußerste Dringlichkeit der Angelegenheit. Papa nimmt Kind unter den Arm setzt es schnellst möglich auf den Topf und schon hört er einen Schrei vom Flur...

Wann hätte er jetzt den Flur rechtzeitig frei räumen sollen?

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DerHans  10.05.2022, 17:20
@bwhoch2

Die Frage ist, ob das Kind überhaupt im Hausflur spielen DARF. Das ist ja kein Spielplatz

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bwhoch2  10.05.2022, 17:33
@DerHans

Tja, das Kind ist einfach mal selbständig auf den Flur raus gegangen. So schnell konnten die Eltern gar nicht schauen...

Wie Du siehst, alles gar nicht so einfach.

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Lurch123532  10.05.2022, 14:56

Ist es wirklich eine Aufsichtspflicht Verletzung? Eltern müssen nicht immer zu ihren Kindern schauen.

So ganz einfach ist es nicht, dass hier die Kinder bzw. die Eltern belangt werden.

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Es war also dunkel und etwas glatt, und festgehalten am vorgeschriebenen Handlauf hat sie sich auch nicht.

Ich früchte, da wird keine H. etwas bezahlen, warum auch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung