Verfällt durch weiteren Lichtschalter in Altbau der Bestandsschutz?
Hallo!
Meine Mieter wollen in einem Altbau gerne einen zusätzlichen Lichtschalter installieren. Nun frage ich mich, ob ich das genehmigen kann, da ich nicht weiß, ob der Bestandsschutz dann verfällt und ich danach die gesamte Elektrik erneuern muss. Hat jemand Erfahrung mit diesem speziellen Fall und einen Paragraphen/Link/... ?
Danke im Voraus und bleiben Sie gesund!
3 Antworten
Einen Bezug zum Bestandsschutz kann ich nicht erkennen.
Allerdings solltes Du darauf bestehen das diese Arbeit von einer Fachfirma ausgeführt wird. "Selbstbasteln" führt, wenn es schief geht (Feuer!) zu Problemen mit den Versicherungen.
Bestand hat nichts mit Komfortverbesserung zu tun , nur mit der Statik und dem Bild des Gebäudes !
Solltest irgendwo Vermieter sein , sollte eine Neuinstallation fachgerecht sein.
An den elektrischen Anlagen darf eigentlich nur ein Fachmann arbeiten. Aber was soll das mit dem Bestandsschutz zu tun haben?
Wenn größere Veränderungen an der E-Anlage erfolgen, muss diese auf den neuesten Stand gebracht werden, damit erlischt nämlich der Bestandsschutz einer an sich veralteten Anlage.
Für lediglich einen zusätzlichen Schalter dürfte das nicht zutreffen.