Verdienst ungelernte Kraft?
Hallo allerseits,
unser Azubi hat die Ausbildung nicht bestanden.
Sie hat jedoch das Angebot bekommen, dass unser Chef sie übernimmt. (Natürlich nicht zu den Konditionen, wir eine gelernte Notarfachangestellte).
Jetzt stellt sich nun die Frage, mit was für einem Gehalt kann man denn da grob rechnen?
Sie soll sich jetzt über das Wochenende Gedanken machen und ich würde Ihr gerne etwas unter die Arme greifen, habe jedoch leider selbst nicht viel Erfahrung, da ich auch erst aus meiner Ausbildung draußen bin.
Ich danke euch ! :-)
6 Antworten
Wenn sie die Prüfung nicht geschafft hat, hat sie doch das Recht, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verlängern.
Akzeptiert sie einmal, als "Hilfskraft" bezahlt zu werden, wird sie diesen Status nie wieder los.
Sie hat ihre Ausbildung bereits um 1 Jahr verlängert, demnach war es ihre dritte und letzte Chance.
Mindestlohn wird der Chef zahlen (müssen). An ihrer stelle würde ich dort bleiben. Denn ohne Abschluss würde sie irgendwo anders auch nicht mehr bekommen. Es ist doch toll, wenn der Chef sie trotzdem behalten möchte und da kann sie ja nicht ganz "doof" sein und sich mit den Jahren hocharbeiten. Wenn ihr die Firma also gefällt und sie ist soweit zufrieden da, dann würde ich auch dort bleiben.
Ich schätze so 1.800 brutto sollten schon möglich sein (wobei das Anfangsgehalt vielleicht auch etwas niedriger liegen wird).
Ich denke nicht, daß sie in der Lage ist was zu fordern.
Sie sollte das annehmen was sie bekommt oder gehen.
Mindestens den Mindestlohn.
Es gibt schließlich einige Ausnahmen, aus dem Grund frage ich
Wenn sie bereits um 1 Jahr verlängert hat, wird sie ja wohl kaum minderjährig sein?
Sie ist wahrscheinlich volljährig, ist nicht im Praktikum, sondern übt einen Job aus: Da gilt auf jeden Fall der Mindestlohn.
Obwohl sie ungelernt ist?