Abschlussprüfung (Azubi)Theorie nicht bestanden?

2 Antworten

Du hast das RECHT, die Prüfung zu wiederholen. Der Ausbilder muss dir die Gelegenheit dazu geben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__37.html

Bei Nichtbestehen verlängert sich der Ausbildungsvertrag automatisch (sofern der Azubi es will)!

Aber, eine Verpflichtung den Azubi als ungelernte Kraft weiterzubeschäftigen bis zur nächsten Prüfung besteht nicht. Wie kommst du darauf?

Somit hat sich deine Frage erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann
mwtwp 
Fragesteller
 31.07.2022, 13:48

Nein,eine Verpflichtung den Azubi ungelernt zu beschäftigen besteht nicht,das ist klar. Aber eventuell kommt dieses Angebot vom Arbeitgeber.

0
LuClRa  31.07.2022, 14:04
@mwtwp

Mhhh...denke eher nicht. Er *muss* dich ja als Azubi weiterbeschäftigen, was für ihn kostengünstiger ist.

0