ursprünglichen Unterschied zwischen Busse/Beichte/Sündenvergebung/Ablass?

4 Antworten

Jesus Christus ist im Himmel als Fürsprecher und Hohepriester ohne Nachfolge von seinem Vater Jehova eingesetzt worden. - Das "schmeckt" den sog. Geistlichen natürlich nicht. - Wir alle können unserem himmlischen Vater unsere Sünden bekanntgeben. Die Reihenfolge wären: Aufrichtige Reue, Gebet um Vergebung und der feste Vorsatz es nicht mehr zu tun. Die Bitte um Hilfe, dafür die Kraft zu bekommen, ist sogar im "Vater unser" verankert.- In den vielen Freikirchen gibt es auch dazu bestimmte "Älteste", die in schweren Fällen auch Gebete sprechen. Jakobus 5:14,15 - 1.Johannes 3:19,20

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

heute wie damals gilt:

Beichte/Sündenvergebung: Die Beichte ist eines der sieben Sakramente in der katholischen Kirche. Man muss alle schweren Sünden (auch Todsünden genannt) bereuen und beichten. Dadurch erlangt man die Vergebung der Sünden und man gelangt wieder in den Stand der Gnade. Das heißt, man wird mit Gott und seiner Kirche versöhnt. Wenn man im Stand der Gnade stirbt, kommt man nicht in die Hölle. Lässliche Sünden muss man nicht unbedingt beichten, es ist aber empfehlenswert.

Buße: Buße ist einerseits eine Gesinnung, nämlich die Gesinnung der Hingabe an Gott und damit einhergehend auch das demütige Annehmen der Leiden, die ein gottgefälliges Leben mit sich bringt. Andererseits bezeichnet man als Buße auch konkrete Werke der Wiedergutmachung für die Sünden, die man begangen hat. Im Zusammenhang mit der Beichte bedeutet Buße: Nach dem Sündenbekenntnis und der Lossprechung gibt der Priester einem eine Buße auf, z. B. die Verrichtung von ein paar bestimmten Gebeten.

Ablass: Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen. Falls du das nicht verstehst, muss ich wahrscheinlich ein bisschen weiter ausholen: Jede Sünde hat zwei negative Konsequenzen für den Sünder: erstens die Sündenschuld (die wird bei der Beichte vergeben) und zweitens die Sündenstrafen. Wenn man im Stand der Gnade stirbt, die Sündenstrafen aber noch nicht zu Lebzeiten getilgt hat, kommt man zuerst ins Fegefeuer (auch Purgatorium oder Reinigungsort genannt) und danach erst in den Himmel. Wenn man nicht ins Fegefeuer will, kann man versuchen, seine Sündenstrafen Stück für Stück z. B. durch Gebete und andere gute Werke tilgen. Oder eben auch durch viele unvollkommene Ablässe oder einen vollkommenen Ablass. Es gibt heute noch viele Möglichkeiten, Ablässe zu gewinnen.

Was es damals alles für Möglichkeiten gab, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Am bekanntesten dürfte ja der Kauf eines sog. Ablassbriefs sein, was dann aber wieder verboten wurde.

Du siehst, die Ablasswerke sind eigentlich auch eine Art Buße. Das Wichtigste, was sich in den letzten 500 Jahren geändert hat, ist, dass man Ablässe nicht mehr kaufen kann. So hat Papst Pius V. im Jahr 1570 den Ablasshandel mit der Strafe der Exkommunikation belegt.

Falls du etwas nicht verstanden hast (vielleicht auch, weil ich es nicht gut genug erklärt habe), kannst du gerne nochmal nachfragen!

Die Antwort von der "Tintenstrahlblume" (@InkJetFlower) ist ja nicht mehr zu toppen. Ich hatte auch ein wenig zum Thema Ablasshandel und Mittelalter nachgeschaut.

Die Kirchen, Klöster, Spitäler u. anderen Institutionen, zu deren Gunsten im Mittelalter Ablässe verliehen wurden, haben oft eigene Boten ausgesandt mit dem Auftrag, die Ablässe bekanntzumachen und die Gaben der Gläubigen einzusammeln. Man nannte sie Quästionarier (von lat. quaestare = Almosen begehren), manchmal auch Stationierer (von lat. statio = betrifft die von ihnen gehaltenen Gottesdienste). Die Quästoren tauchen in den Quellen erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts auf.

Die Tätigkeit dieser Ablassprediger und Almosensammler führte das ganze Mittelalter hindurch immer wieder zu Missbrauch und Klagen. Zahlreiche Synoden schritten gegen die Quästoren ein, und Theologen, wie z. B. Albert d. Große, oder Kanonisten, wie Heinrich v. Segusia, prangerten das missbräuchliche Treiben vieler Ablassprediger scharf an. Da alle Bemühungen vergeblich gewesen waren und keine Hoffnung bestand, die Missstände abstellen zu können, hob das Tridentinische Konzil am 16.7.1562 die Einrichtung dieser Ablassprediger insgesamt auf.

eigentlich mussten sie nichts gutes tun, sonder bloß ein paar rosenkränze runterleiern