Unterschied Prädikatenlogik und Aussagenlogik?

1 Antwort

Mit Aussagenlogik hat das Ganze gar nichts zu tun. Es handelt sich hier um Prädikatenlogik erster Stufe mit mengentheoretischen Konstanten.

Der Schluß in 1. ist nicht gültig, da der Induktionsanfang B(3) ist und man daher nicht auf B(1) und (B2) schließen kann, wie Du ja selber richtig schreibst (und auch nicht auf B(0), falls 0 hier zu den natürlichen Zahlen gezählt wird).

Was 2. betrifft, so müßtest Du erst mal definieren, was Du unter einer "logischen Aussage" verstehst. Soll das eine Aussage mit einer freien Variable sein? Was bezeichnet dann aber das "n" in B(n+1)? Wenn ich das richtig sehe, ist der Unterschied zwischen 1. und 2. ja der, daß in 1. der Allquantor Skopus über die ganze materiale Implikation hat und somit alle Vorkommen von "n" bindet, während in 2. der allquantifizierte Ausdruck den Vordersatz der materialen Implikation darstellt, wodurch das "n" im Nachsatz frei ist. Das ergibt irgendwie keinen Sinn.