Unterschied BKA Kommissar und "normaler" Kriminalkommissar?

1 Antwort

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim.

Das BKA nimmt Aufgaben der Strafverfolgung wahr, zum Beispiel in den Bereichen Cybercrime, ... Die fachpraktische Ausbildung erfolgt bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder und in Fachabteilungen des BKA.

Ein "normaler" Kriminalbeamter ist nicht dem Bundeskriminalamt unterstellt, sondern dem Bundesland.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beginnt mit einer Bewerbung bei der Polizei NRW der Einstieg in die Polizeiausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Link zu einer Info-Seite der Polizei NRW zum Thema Bewerbung bei der Polizei NRW :

http://www.polizei.nrw.de/artikel__59.html . Nach der Ausbildung bei der Polizei, bzw. dem Studium bei der Polizei führt man die Dienstgradbezeichnung Kommissar/In. 

In der Regel erfolgt im Anschluss nach der Ausbildung bei der Polizei NRW eine Versetzung in den Streifendienst oder die Bereitschaftspolizei in die Hundertschaft.