Unterhalt für ausgezogene Tochter?

3 Antworten

Wenn sie mit eurer / deiner Zustimmung nicht mehr Zuhause wohnt als Schülerin, dann bist du ihr natürlich auch zum Unterhalt verpflichtet.

Mit einer eigenen Wohnung liegt ihr Bedarf bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Der Staat möchte natürlich nicht dafür aufkommen, dass sie sich den Luxus einer eigenen Wohnung leistet. Verständlicherweise...

Was ist mit dem Kindsvater?

Dein Mann, der nicht Vater der Tochter ist, ist ihr gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Dir, im Zuge des Familienunterhaltes aber durchaus.

Aber da sind ja auch noch zwei weitere Kinder, die der Tochter im Unterhalt vorgehen!

Denn sie ist kein privilegiertes volljähriges Kind mehr, da sie nicht Zuhause wohnt.

Nur wie kommst du auf 20%?Und 20% von was?

Und wenn das Jugendamt den Umzug befürwortet hat, dann war die Tochter zwecks Geld beim Jobcenter? Denn das übernimmt in Ausnahmefällen auch die Kosten für die eigene Wohnung. Nur das muss man VOR dem Auszug klären!

BAföG würde es eigentlich nicht geben, wenn die Schulform vom Elternhaus erreichbar wäre. Wurde es dennoch aufgrund der besonderen Umstände beantragt?

Und was genau hat das Jugendamt jetzt noch damit zu tun? Das "Kind" ist volljährig und kann vom Jugendamt eh nicht vor Gericht vertreten werden. Wer klagt also jetzt gerade gegen wen, wenn du von Gericht sprichst?

Wenn sie bereits mit 18 raus ist, wie hat sie denn das letzte Jahr die Wohnung finanziert?

Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 14:37

So wie oben beschrieben, durch den ganzen Familienstreit ist sie nicht volljährig ins Betreute Wohnen gezogen .Durch gute Führung und Eigenständigkeit ( ich nenne es so ) könnte sie dann in eine alleinige Wohnung ziehen mit Betreuer . Als sie 18 wurde konnte sie wählen ob sie weiter die Hilfe in Anspruch nimmt oder nicht . Klar hat sie sich dafür entschieden, sonst hätte sie aus der Wohnung raus gemusst. Das alles wird vom Jugendamt bezahlt, die komplette Betreuung und Wohnung etc. Belaufen sich bei monatlich knapp 5000 Euro.

20% aus dem Internet das der Ehemann mit seinen Einkommen mit angerechnet wird .Und als ich gestern Druck machte bei der Frau vom Jugendamt, da meine Papiere schon seit September dort liegen,sagte diese auch ja ihr Mann wir mit angerechnet aber nur gering. ( Ich hab Druck gemacht weil die audschieberei durch Corona Begründung ,für uns bedeutet das wir wahrscheinlich dann ja eine dicke Nachzahlung tätigen müssen .

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Kessie1  26.03.2022, 15:01
@Chrissi633

OK, dann geht es um die Heranziehung für betreutes Wohnen:

https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/94.html

Da wird natürlich dein Mann ebenfalls mit berücksichtigt, genauso wie die beiden anderen Kinder und genauso wie ein Teil des Minijobs des Kindes.

Das Ganze ist natürlich ein teurer "Spaß" als bei jungen Erwachsenen die nur alleine leben.

Bei der Berechnung müsst ihr nun auf die Entscheidung vom Amt warten. Allerdings solltet ihr jeden Monat schon mal beginnen Rücklagen zu bilden. In welcher Höhe kann ich leider nicht sagen, da hier wohl auch oft mit Pauschbeträgen gerechnet wird.

Das Kindergeld geht wahrscheinlich bereits direkt ans Amt?!

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Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 14:46

Oh vergessen ,sie mit ihrem Beistand vom Betreuer .Wir waren damals gegen den Einzug in die eigene Wohnung .Somit waren wir letztes Jahr schon vor Gericht und der Richter hat entschieden, das sie vom Betreuter Wohngruppe, alleine mit Betreuung wohnen darf. Da sie 3 Monate später 18 geworden ist und innerhalb eines halben Jahres sich wirklich gut gemacht hat. Uns fehlte das Vertrauen, somit habe ich diese Entscheidung damals den Richter überlassen . Mit 18 könnte sie dann einen Antrag stellen das sie diese Hilfe und Unterstützung weiter bekommt, bis zu den oben genannten Kriterien ( Hochzeit, Ausbildungsende )

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Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 15:09
@Chrissi633

Ja schon von Anfang an, das haben wir gleich umgeändert das das automatisch zum Jugendamt geht. Ich bin froh das sie die Unterstützung weiter nutz somit hat wenigstens noch einer ein wenig Überblick bei ihr und das sie klar kommt. Genau da liegt auch das Problem wie du es oben beschrieben hast, mein Mann wäre es natürlich lieber das sie hier wieder einzieht, und auch der leibliche Vater endlich Mal seinen Hintern hoch bekommt. Aber der war schlau hat neu geheiratet kümmert sich um das kleine Kind, was die Frau mitgebracht hat. Und die Frau geht nur arbeiten, somit hat er kein eigenes Einkommen . Mein Mann sieht die große als eigene Tochter seit sie 4 ist, fand aber damals auch den Auszug nicht nötig. ( Kind hattetsich ja einfach an die Regeln halten können, aber sie war sehr rebellisch und hatte auch extreme Probleme als die kleinen Geschwister dazu kamen. Ich bin einfach nur froh das sich so langsam wieder eine Bindung aufbaut ohne Streit und Ärger.Und warte jetzt mal ab was kommen wird, und ich gehe auch von einer Nachzahlung aus, warte auf die Berechnung schon seit September 2021 .Aber immer wird Corona als Grund genutzt, warum wir noch keinen Bescheid haben .

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Kessie1  26.03.2022, 23:38
@Chrissi633

Ja, so was ist immer eine schwierige Situation. Man ist ja froh, dass das Kind sein Leben auf der Reihe hat. Der Kindsvater dürfte aus den Zahlungen dann wohl raus sein. Und vielleicht habt ihr auch Glück und die Summe hält sich in Grenzen. Wünsche euch jedenfalls das Beste!

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Klar kann man das berechnen. So schwer ist das nicht.

https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner/

Eure Hausfinanzierung ist dafür aber unerheblich. Es zählt dein Einkommen (zu 20% das von deinem Mann). Dazu kommen noch alle weiteren Kinder und am Ende kommt der Unterhalt für deine Tochter raus.

Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 13:49

Das habe ich schon versucht aber er unterscheidet bei mir nicht das mein Mann nicht der leibliche Vater ist und nimmt die 20% nicht an

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GeneralPatton  26.03.2022, 13:52
@Chrissi633

Berechne den Unterhalt mal ohne das Einkommen deines Mannes. Dass er deiner Tochter gegenüber unterhalspflichtig ist ist keinesfalls gesichert.

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Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 13:58
@GeneralPatton

Das habe ich jetzt, nur ohne den Punkt was sie selbst verdient, sie jobbt nebenbei in einer Tanke. Aber das mein Mann mit angerechnet wird, haben wir auch schon am Telefon Erfahren.Das ganze Thema ist so verzwickt. Ihre monatlichen Kosten durch die Betreuung des Jugendamtes belaufen sich auf 500O Euro.Ich würde sie gerne Unterstützten, aber so Falle ich immer mehr zwischen den Stühlen, und ich bin froh das wenigstens der Kontakt durch den damaligen Auszug sich gebessert hat.

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Jugendamt und 19 ist eigentlich nicht mehr, zudem hat sie zu Hause eine Bleibe.

Die sind doch nur noch zuständig, wenn es alleine nicht reicht zu jobben.

Bei 5 Millionen freie Stellen gibt es eine, die passt. Da bin ich mir sicher.

Wenn es nicht reicht, möge sie BAföG beantragen oder sich an ihren Vater wenden.

Bezahlen muss nur der, der auch kann, so jedenfalls die Urteile zu meinen Gunsten in Sachen BAföG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 14:30

Nein, sie ist unter 18 ausgezogen ins Betreute Wohnen. Danach ist sie kurz vor ihrem 18 Geburtstag ( weil sie sich gut gemacht hat) in eigene eigene Wohnung gezogen übers Jugendamt .Nun hat sie eine Betreuung die 1 Mal in der Woche kommt zu schauen ob sie mit allem klar kommt .Mit 18 hat sie mit der Betreuung den Antrag auf weiter führende Hilfe gestellt .Bis zu den Zeitpunkt war ich raus, und nur bei den kleinen zu Hause .Jetzt wo ich selbst eine Ausbildung/ Umschulung begonnen habe, kommen sie natürlich mit Unterhalt . Dafür habe ich auch irgendwo Verständnis. Diese Hilfe fällt erst weg mit einer Beendigung einer Ausbildung oder wenn sie die Hilfe nicht mehr braucht ( z.B wenn sie zu ihrem Freund zieht oder heiratet ).

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schleudermaxe  26.03.2022, 14:32
@Chrissi633

Oder der leibliche Vater bezahlt. Dein Mann aber, hat damit nichts zu tun, lese ich in allen Kommentaren.

Wer bitte bekommt denn das Kindergeld, und den Freibetrag für die Steuer?

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Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 14:40
@schleudermaxe

Der leibliche Vater zahlt und kümmert sich seit Baby an nicht .Und ist auch nicht zahlungsfähig.Das Kindergeld geht seit dem Auszug ans Jugendamt und der Freibetrag, keine Ahnung .Bisher hatte mein Mann immer 3 Kinder auf Karte, auch unsere Große. Lohnsteuer wird jetzt erst im Mai gemacht ob sie da noch drinne fällt vom letzten Jahr, weiss ich nicht, da sie da ja 18 geworden ist .

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schleudermaxe  26.03.2022, 14:48
@Chrissi633

Wenn ihr keinen Freibetrag bekommt für den Unterhalt, gibt es auch keinen Unterhalt. So lese ich die Spielregeln.

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Chrissi633 
Fragesteller
 26.03.2022, 14:56
@schleudermaxe

Das ist wieder etwas wovon ich nichts verstehe 😅 ach ich habe jetzt so eine ungefahre Summe ,wenn ich richtig gerechnet habe und warte jetzt mal ab. Irgendwann werden die ja wohl in die Hufe kommen, das wir einen Bescheid bekommen und was wir zahlen/nachzahlen müssen. Zuhause wieder einziehen wäre keine Option und würde allen beteiligten nicht gut tun. Durch müssen wir da so oder so, bis sie die Berufsausbildung hinter sich hat, oder heiratet. Aber ich kann auch den Unmut meines Mannes verstehen der mit einberechnet werden soll obwohl es ja auch noch den leiblichen Vater gibt, der kein Bock zu arbeiten hat.

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Dave2899  19.05.2022, 09:16

Das Jugendamt kann einen bis zum 21. Lebensjahr begleiten.

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