Anschuldigung Jugendamt zurückziehen?
Wenn man als Mutter den Vater vor dem Jugendamt beschuldigt hat, dass er die Tochter geschlagen hat.
Es dazu auch ein Beweisfoto gab.
Kann man dann seine Anschuldigung wieder zurückziehen, und damit verhindern, dass das Jugendamt aktiv wird?
Oder ist es dann zu spät?
Wenn man erstmal da rein geraten ist?
Und wen der Vater verspricht, dass es nicht mehr vorkommen wird, kann man dann das Jugendamt 'loswerden'?
5 Antworten
Das Jugendamt muss aktiv werden. Es wird mindestens ein Gespräch mit euch geführt werden. Was danach passiert, ist spekulativ.
Natürlich nicht! Und das ist ja auch gut so. Denn es geht um das Kindeswohl. Und das Jugendamt MUSS dem nachgehen.
Und wenn die Anschuldigungen erlogen sind, dann gibt man es eben zu.
Zum Glück wird man das Jugendamt nicht einfach los, wenn der Vater das Kind geschlagen hat.
Kommt darauf an, wie die weiteren Umstände sind. Die Inobhutnahme (das wegnehmen) des Kindes ist grundsätzlich das letzte Mittel, wenn andere Maßnahmen nicht helfen. Vorher werden nach Möglichkeit Gespräche geführt und falls erforderlich eine Familienhilfe angeboten.
Wenn das Jugendamt aber der Meinung ist, dass Gefahr in Verzug ist für das Kindeswohl kann die Inobhutnahme auch zur Sicherheit des Kindes vorher erfolgen.
Hi, dazu hast Du schon mal eine Frage gestellt. Und hast viele Antworten bekommen. Es steht alles in der Frage dazu! Es kommt auf den Einzelfall an, niemand hier kann das wissen. Es kommt auch Dich und den Vater an, wie ihr euch verhaltet und wie die Umstände insgesamt ist, ob das Kind gefährdet ist.
Es wird im Idealfall immer zugunsten des Kindes entschieden, es geht um sein Wohl.
Dann ist es schon zu spät. Sollte es auch nicht stimmen, dann machst du dich sogar strafbar.
Nein, natürlich nicht. Welchen Sinn sollte das haben!?
Wird man uns unser Kind wegnehmen?