Jugendamt unternimmt nichts?
Hallo, Ich habe eine dringende Fragen, was tun, wenn das Jugendamt nichts macht trotz Beweisen?
Es geht um meine Cousine, sie wird zuhause eingesperrt, geschlagen, angeschrien und gedemütigt.
Wir haben Beweise in form von blauen Flecken und Audiodateien (Anrufen, Sprachnachricht).
Wir haben uns deswegen jetzt schon 3 mal beim jugendamt gemeldet, und das Jugendamt kam gestern wieder. Wir haben dazu ausdrücklich gesagt, sie sollen bitte erstmal mit der Tochter reden, da die Mutter Angst vor dem jetzigen Partner hat (Stiefvater). Sie hat Angst, dass er sie zusammen schlägt, und dennoch will sie das Kind selber nur für Geld benutzen, hat sie selber gesagt, und auch 8 Kinder im Kinderheim.
Das Jugendamt hat aber leider nicht wirklich was unternommen, sondern haben sogar zu den Mädchen gesagt, geh in dein Zimmer und haben nicht mit ihr selber geredet..
Das Mädchen hat solche Angst von dem Stiefvater und deswegen hat sie dem Jugendamt gesagt, sie möchte zu uns kommen, leider wurde dies abgelehnt mit der Begründung, sie darf nicht zu uns, da die Mutter zurück in die Slowakei will.
Was können wir jetzt noch unternehmen? Sie hat gesagt, sie würde auch lieber ins Kinderheim kommen (Cousine).
Weshalb sind 8 Kinder im Kinderheim?
Gibt keinen wirklichen Grund die Mutter wollte einfach die kinder nicht mehr.
4 Antworten
Bei häuslicher Gewalt ist das Jugendamt der falsche Ansprechpartner,ruft bitte die Polizei.
Sie rufen wohl auch noch die Polizei, im Zustand der höchsten Gefahr umgebracht zu werden. Stellt sich nur die Frage, wie Sie noch die Polizei rufen wollen, wenn Sie bereits umgebracht worden sind.
Das kostet zwar ein paar Euro aber ich würde einen Anwalt einschalten. Und der wird sich dann eventuell an Polizei oder direkt in die Staatsanwaltschaft wenden wenn das jugendamt nichts tut und vielleicht auch beim jugendamt noch mal intervenieren. Unter Umständen kann man sich auch ans landesjugendamt wenden aber das Problem dabei ist dass die landesjugendämter kein weisungsrecht haben was was ich sehr bescheiden finde. Das ist nämlich sowohl bei übergriffigen jugendämtern als auch bei phlegmatischen jugendämtern ein Problem
Die sorgeberechtigte Mutter kann mit ihrer Tochter zu euch oder ins Frauenhaus ziehen. Der jetzige Partner hat da kein Mitspracherecht, notfalls kann man ein Annäherungsverbot beantragen. Die Mutter ist in der Verantwortung, alles zu tun, um ihre Tochter zu schützen!
Falls das nichts bringt, kann das Kind jederzeit um Inobhutnahme beim Jugendamt bitten.
das glaube ich zwar nicht, aber deine Cousine kann - mit dir zusammen zum jugendamt gehen und dort sagen: Ich geh nicht mehr nach hause.