Unterhalt?

5 Antworten

Eine Unterhaltspflicht würde ich verneinen. Sie ist nicht in Ausbildung und mit der abgebrochenen Ausbildung im dritten Lehrjahr ist auch nichts mehr von Fleiß und Zielstrebigkeit erkennbar.

Ein mehr als gnädiger Richter würde ihr vielleicht die Realschule positiv anerkennen und bei einer zweiten Ausbildung nachsichtig sein. Letztendlich könnte er das daran festmachen, dass sie geistig einfach noch nicht so weit war.

Aber derzeit macht sie ja offensichtlich nichts! Ich würde ihr also durchaus androhen sie vor die Tür zu setzen, wenn sie sich nicht um einen neuen Ausbildungsplatz bemüht und auch einen Termin festsetzen. Weigert sie sich allerdings dann zu gehen, dann wirst du eine Räumungsklage einleiten müssen.

Du kannst ihr nur nahe legen, dass sie sich ans Jobcenter wendet. Zum einen natürlich für einen Job, mit dem sie ihren Bedarf decken kann, aber auch um ihre Chancen auszuloten, ob sie von der Seite eine Zusage zur Finanzierung einer eigenen Wohnung bekommen wird, weil sie eben Gefahr läuft vor die Tür gesetzt zu werden. Das Jobcenter würde dann zwar auf dich zukommen, weil du nach dem Sozialgesetzbuch für den Unterhalt zuständig bist, nach BGB aber nicht.

Struppi805 
Fragesteller
 20.08.2023, 22:52

Vielen Dank.

Werde mich wohl mal Rechtsanwalt erkundigen.

So kann es leider nicht weiter gehen.

1
Kessie1  20.08.2023, 23:00
@Struppi805

Ja, eine Rechtsberatung ist nicht verkehrt. Zumal es wirklich doch recht seltsam anmutende Urteile gibt, wonach junge Erwachsene einen Unterhaltsanspruch zugebilligt bekommen haben, obwohl sie im Grunde Jahre "rum getrödelt" haben.

Derzeit bist du zumindest nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Und ohne Druck wird sie scheinbar ja auch nichts bewegen. Und man tut dem Kind auch keinen Gefallen es gewähren zu lassen! Sie ist derzeit verpflichtet JEDEN Job anzunehmen um ihren Bedarf selbst decken zu können. An deiner Stelle würde ihr ihr das Internet kappen solange sie es nicht für Bewerbungen nutzt, ihr kein Bargeld geben, nicht für sie zu waschen oder kochen. Allerdings auch keine unnötigen Diskussionen mehr führen. Du sagst ihr klipp und klar was und bis wann du es erwartest und was dann passiert. Ihre Entscheidung ob sie sich bewegt. Und zwischenzeitlich zum Anwalt, zur Not um die Räumungsklage einzuleiten. Tut weh als Elternteil, aber manchmal nötig um das "Kind" wieder auf Spur zu bringen.

1
Struppi805 
Fragesteller
 20.08.2023, 23:17
@Kessie1

Lieben Dank

Hab ihr schon manches angedroht nur nie wirklich durchgezogen.

Nun muss durch

Auch wenn es nicht einfach wird.

1
Kessie1  20.08.2023, 23:18
@Struppi805

Schaffst du! Es ist letztendlich ihre Entscheidung ob sie was aus ihrem Leben macht oder nicht. Wir können unsere Kinder nun mal nicht ihr Leben lang vor ihren Fehlern schützen. Manchmal muss man los lassen um ihnen zu zeigen, dass sie auch etwas tun müssen.

2

klar, bis 27 immer und danach nur noch, wenn sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen kann wegen Krankheit oder Behinderung etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder
Struppi805 
Fragesteller
 21.08.2023, 00:00

Dankeschön

Werde mal beim Anwalt einen Termin ausmachen.

Mal schauen ob der Licht ins dunkle bringt

0
sassenach4u  21.08.2023, 12:46

Leider vollkommen falsch.

0

Wenn sie keine Ausbildung, Schule o. ä. macht, bist du nicht unterhaltspflichtig, dann kann das Kind arbeiten gehen.

Allerdings kann die Unterhaltspflicht wieder aufleben, wenn sie sich doch nochmal für eine Ausbildung oder ein Studium entscheidet. Solange sie aber nur herumhängt, musst Du nichts bezahlen.

Struppi805 
Fragesteller
 20.08.2023, 22:53

Vielen Dank.

Werde mich mal schlau machen.

0

Du könntest wieder Unterhaltspflichtig werden, sobald sie nachweislich eine neue Ausbildung sucht. Wenn sie keine sucht, bist du auch nicht Unterhaltspflichtig.

Struppi805 
Fragesteller
 20.08.2023, 22:58

Vielen Dank

Da ist wohl ein Termin beim Anwalt fällig.

Bin langsam am Ende

0
Pausenraum  20.08.2023, 23:13
@Struppi805

Wenn sie doch noch eine Ausbildung macht, musst Du halt zahlen. Weiß sie denn selber was sie machen möchte? Irgend wofür hat sie die mittlere Reife doch gemacht?

0
Struppi805 
Fragesteller
 20.08.2023, 23:23
@Pausenraum

Leider ist das Verhältnis momentan so angespannt das ich nichts mehr erfahre.

Wie schön erwähnt das Zimmer sieht aus wie bei einem Messi.

Und auf Fragen erhalte ich keine Antworten.

0
Struppi805 
Fragesteller
 21.08.2023, 20:42

Dankeschön.

0

Ja, sie hat schließlich keine erstausbildung abgeschlossen.

Ist sie momentan beschäftigt oder arbeitslos? Wenn sie nichts macht dann bekommt sie kein Unterhalt, denke ich