Unterbodenbeleuchtung - begrenzt erlaubt?

5 Antworten

Was am fz dran ist muss funktionieren. Das was funktioniert muss genehmigt sein. Dazu sind zahlen und Buchstaben angebracht. Diese sagen aus was wofür verwendet werden darf. Im weiteren gibt es noch Gutachten zum Teil in denen noch weitere zu beachten Dinge stehen. Immer daran denken, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Hallo,

grundsätzlich ist das schlicht und ergreifend verboten.

Diese "Späße" dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht betrieben werden. Wirst du damit erwischt, gibt es die entsprechende Strafe und die Weiterfahrt kann dir untersagt werden.

Und das unter Umständen selbst dann, wenn man dich irgendwo nur "im Stand" erwischt oder kontrolliert, denn auch dann entspricht das Fahrzeug nicht den Vorgaben der StZVO.

Eine kleine Hintertür, die dir eventuell - aber natürlich nicht garantiert - die Strafe erspart, gibt es aber.

Wenn du die UBB so anschließt, dass sie nur dann leuchten KANN, wenn die Zündung AUS ist, dann kannst du ja überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr damit fahren.

Und sie muss auf jeden Fall so angebracht sein, dass sie bei der Fahrt nicht verloren gehen kann und somit dadurch auch niemand gefährdet werden kann.

Der eine oder andere Ordnungshüter lässt sich dadurch "milde stimmen" und du kommst entweder mit nur einer "kostenlosen" Mängelkarte oder sogar ganz davon.

Aber wie gesagt, garantiert ist das natürlich nicht.

Viele Grüße

Michael

generell erlaubt ist, was den verkehr nicht behindert oder gefährdet.... innenbeleuchtung nur dann, wenn sie nicht blendet. egal ob dich als farhrer oder andere. außen am auto darf nur leuchten, was eine entsrechende E Nummer hat und damit auch eine genehmigung oder eben was nur leuchtet, wenn das auto steht. der gesetzgeber geht davon aus, dasss du die türen wärend der fahrt zu hast.

lg, Anna

Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die lichttechnischen Einrichtungen von Fahrzeugen,

die notwendig sind, um bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsverhältnissen gesehen zu werden und selbst genug zu sehen.

Dabei gibt es bei allen Fahrzeugen eine Standardbeleuchtung, die für die jeweilige Fahrzeugart vorgeschrieben ist. 

Da die Funktion von Unterbodenbeleuchtung bisher nicht eindeutig definiert wurde, gilt sie als funktionslos und in Deutschland damit nicht erlaubt.

Alle Beleuchtungsanbauteile für eine amtliche Zulassung eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer, die es für Unterbodenleuchten am Wagen nicht gibt.

Sie sind deshalb illegal.

Ist nur für reine Showfahrzeuge gedacht nie für die Strasse dieser Kirmesbeleuchtung für den Kindergarten ,den was anders ist dieser MIST nicht.

ECE-Prüfzeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten (alle ECE-Prüfzeichen sind in der gesamten EU zugelassen):E1 Deutschland

Scheinwerfer-Ausführung:

A Begrenzungslicht

B Nebellicht

C Abblendlicht

R Fernlicht

CR Fern- und Abblendlicht

C/R Fern- oder Abblendlicht

HC Halogen-Abblendlicht

HR Halogen-Fernlicht

HCR Halogen-Fern- und -Abblendlicht

HC/R Halogen-Fern- oder -Abblendlicht

DC Xenon-Abblendlicht

DR Xenon-Fernlicht

RL Tagfahrlicht

DC/R Bi-Xenon

Heckleuchten-Ausführung:

A Begrenzungsleuchte

AR Rückfahrscheinwerfer

F Nebelschlussleuchte

IA Rückstrahler

R Schlussleuchte

S1 Bremsleuchte

2a hintere Blinkleuchte

sonstige Leuchten:

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen

5 zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6 m Länge

6 zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6 m

SM1 Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

SM2 Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6 m Länge

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaußenseite. Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden.

Du suchst dir das Modell deiner Wahl aus und gehst vorher mit dem Prospekt oder der Modellnummer zum TÜV /DEKRA und fragst direkt dort nach. :)