Unter 18 in anderem Bundesland fest genommen/verhaftet (Weit weg vom eigenem Wohnort, von der Polizei) müssten Eltern einen trotzdem abholen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum konnte Darwin nicht einfach Recht haben?


tryanswer  13.11.2018, 17:01

Einfach abwarten.

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verreisterNutzer  13.11.2018, 17:12

na darwin hatte schon recht überleben der stärkeren, wenn er stark genug ist und sich festhalten kann überlebt er und wenn nicht natürliche selektion

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augsburgchris  13.11.2018, 17:16
@verreisterNutzer

Darwin redete nie von überleben des Stärksten.

"Survival of the fittest" übersetzt sich mit "Überleben des Angepasstesten" und wenn "bescheuert sein" gleich "angepasst sein" ist, dann läuft was gewaltig schief.

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verreisterNutzer  13.11.2018, 19:03
@augsburgchris

englisch ist nicht so dein ding oder? "survival of the fittest" wird korrekt mit überleben des stärksten übersetzt, dass mit dem am besten angepasst trifft zwar auf viele tiere ebenso zu ist aber faktisch nicht immer korrekt wenn man die natur betrachtet

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spiceeye02 
Fragesteller
 13.11.2018, 22:03

Ich bin schon sehr geübt, und kann mich selbst gut einschätzen, und habe Leute kennengelernt die es wirklich besser lassen sollen. Aber trotzdem danke ne 😂

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verreisterNutzer  14.11.2018, 12:31
@spiceeye02

ist egal wie fit du bist, du spielst da nur ne länger andauernde form von russisch roulett es geht paar mal gut und irgendwann kommt ne zu starke windböhe und zack gehts abwärts im freien fall. und sich ist es nicht der fall der dich töten wird sondern der abrupte aufprall, bei dem du im schlimmsten fall noch nen menschen triffst, der dank deines gewichts und der geschwindigkeit auch hopps geht

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spiceeye02 
Fragesteller
 14.11.2018, 18:26

Wenn ich sage ich bin geübt, meine ich das auch so. Und dazu gehört auch, dass ich nichts leichtsinniges mache, wie mich irgendwo Dranzugängen oder wo zu balancieren. Und wenn der Kranführer oder Hausmeister es auch so aufs Dach/Kran schafft, wo ist es dann etwas riskanteres bei mir?

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Wenn Du minderjährig bist, muss die Polizei Dich Deinen Eltern übergeben. Nix mit Fernbus oder Bahn.

Vielleicht darfst Du auch in einer Ausnüchterungszelle übernachten.

Ich persönlich würde Dich ja mal während der Ferien ins Gefängnis stecken. Vielleicht kuriert Dich das und Du kletterst zukünftig an legalen Stellen.


augsburgchris  13.11.2018, 17:06

Nein sie muss nur die Eltern informieren und die dürfen bestimmen wie Junior heimkommt. Ich würde da als Elternteil nen Teufel tun ihn auch noch abzuholen.

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augsburgchris  13.11.2018, 17:09
@Seeheldin

Wenn der Bursche 16 oder 17 ist, wovon ich ausgehe wird das JA da auch nicht viel machen. Voraussichtlich erledigt sich das Problem aber ohnehin von selbst.

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Dies vor weg (Nicht das jemand auf komische Gedanken kommt)

Ich frage mich gerade, warum ich da auf komische Gedanken kommen sollte.


spiceeye02 
Fragesteller
 13.11.2018, 17:04

stell dir vor, der Gedanke das jemand in ein anderes Bundesland fährt, und sich über die Verhaftung in seinem Alter dort informiert, lässt doch eher darauf schließen, das man dort klauen würde/gewalttätig sein würde oder sonstiges, als von selbst auf die Idee zu kommen, dass der da auf Häuser klettert xD

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koten  13.11.2018, 17:28
@spiceeye02

Es gibt viele Gründe, die Landesgrenze zu überschreiten. Dir fallen da wirklich nur Dein Hobby und Straftaten ein???

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spiceeye02 
Fragesteller
 13.11.2018, 21:59

Ja, ich glaube das meine Taten "besser" sind, da ich weder Sach, noch Personenschaden verursache, so einfach ist das

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spiceeye02 
Fragesteller
 13.11.2018, 22:02

koten, ich habe von der Bundeslandsgebietsüberschreitung gesprochen IM BEZUG auf eine Verhaftung, welche folglich mit einer Straftat in Verbindung steht. Also, was würde dir denn noch alles Fantasievolles einfallen an Straftaten, außer welche die Sache/Personenschädigend sind? Genau deswegen hab ich das da hingeschrieben. Außerdem wäre solch ein Gedanke auch für Antwortgeber abschreckend, und wenn irgendwer in meinem privaten Umfeld diese Frage unter Umständen sieht.

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Du müsstest abgeholt werden. Wenn deine Eltern dich nicht abholen können, bleibst du solange in der Obhut des Jugendamtes.


augsburgchris  13.11.2018, 17:00

und auf welcher Basis soll das so sein? Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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augsburgchris  13.11.2018, 17:02
@verreisterNutzer

Die bei einem 16 oder 17-jährigen auf ein Minimum beschränkt ist. Wer alleine in ein anderes Bundesland kommt, kommt auch alleine wieder zurück.

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augsburgchris  13.11.2018, 17:14
@verreisterNutzer

Doch weil man von einem 16 oder 17 jährigen erwarten kann das er weitgehend alleine zurecht kommt im Gegensatz zu einem 10 jährigen.

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verreisterNutzer  13.11.2018, 18:30
@augsburgchris

Wo in der Frage stand eine altersangabe? Außerdem reden wir hier nicht von einem elterlich genehmigten Ausflug, sondern von einer Straftat.

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augsburgchris  13.11.2018, 18:34
@verreisterNutzer

Wenn einer allein in ein anderes Bundesland reisen kann um dort blödsinnige Straftaten zu begehen dann gehe ich davon aus, dass der Jugendliche weitgehend selbstständig ist.

Eben dass er nicht genehmigt ist ist ein Grund ihn nicht abzuholen. Soll ja nicht auch noch belohnt werden für den Quatsch.

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verreisterNutzer  13.11.2018, 19:01
@augsburgchris

zeig mir doch mal wo hier was davon steht, das die Aufsichtspflicht bei 16 /17 eingeschränkt sei

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

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augsburgchris  14.11.2018, 10:14
@verreisterNutzer

Ergibt sich zum Beispiel aus §1 Abs.1 SGB VIII.

Du scheinst ein sehr krudes Verständnis von Kindern zu haben wenn du einen 6jährigen einem 16jährigen gleichsetzt. Wenn der jugendliche 16 ist kann er gefälligst alleine heimkommen und bekommt nicht für seine Straftat noch ein Taxi spendiert.

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verreisterNutzer  14.11.2018, 12:29
@augsburgchris

und du verstehst wohl nicht wie gesetze zu handhaben sind. in diesem gesetz gibt es keine differenzierung zwischen 6 oder 16. damit brauch man da nicht diskutieren. wenn es mein bengel wäre und ich ihn losziehen lassen würde, würde ich meine aufschtspflicht verletzen und wäre u.U. sogar haftbar dafür

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verreisterNutzer  14.11.2018, 12:33
@augsburgchris

dann haben sie dennoch ihre aufsichspflicht verletzt, denn ein 16 jähriger ist noch nicht befähigt ohne aufsichtsperson frei in D sich zu bewegen.

anders verhält es sich bei ferienlagern, besuch bei verwandten und klassenfahrten, da sind andere dann als aufsichtsperson vorhanden.

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verreisterNutzer  14.11.2018, 12:36
@augsburgchris

Damit werden sie die Aufsichtspflicht eventuell schon verletzt haben. Der Junge hätte es geschafft, nachts das Haus zu verlassen, in ein anderes, weit entferntes Bundesland zu fahren, eine Straftat zu begehen und erst nach der Verhaftung, erfahren die Eltern davon, dass der Junge überhaupt weg ist? Das ganze dauert mehrere Stunden, in denen die Eltern ahnungslos sind, dass ihr Kind weg ist? Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verletzung der Aufsichtspflicht ausgelegt.

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augsburgchris  14.11.2018, 12:38
@verreisterNutzer

Wenn die Eltern es erlauben darf der Jugendliche soviel alleine rumreisen wie er will. Wie kommst du auf so krude Rechtsvorstellungen? Wenn sie von der Reise nichts wissen kann den Eltern daraus kein Strick gedreht werden.

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verreisterNutzer  14.11.2018, 12:41
@augsburgchris

wenn sie es erlauben, wird schon schwierig aber okay kann man noch sagen ja ok unter bestimmten Voraussetzungen.

Wenn sie von einer solchen Reise nichts wissen ist die Aufsichtspflicht verletzt.

Nicht vergessen wir reden hier nicht von ner spontanen eingebung wie er trifft sich in seiner heimatstadt am nachmittag mit freunden und kommt auf ne blöde idee. eine reise braucht eine gewisse planung....

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augsburgchris  14.11.2018, 12:42
@verreisterNutzer

Unwahrscheinlich wenn es üblich ist das der Jugendliche nachts nicht heimkommt. Ausserdem wird ja nicht so blöd sein und einfach abhauen sondern ihnen sagen dass er einen Ausflug macht. Was die Eltern im Normalfall ja auch zulassen. Wenn das Kind auf dieser Reise straffällig wird haben ja die Eltern damit nix zu tun.

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verreisterNutzer  14.11.2018, 13:09
@augsburgchris

Wenn der Jugendliche nachts regelmäßig nicht nach Hause kommt, müssen die Eltern wissen, wo er sich aufhält und was er macht. Einen Ausflug, ohne Aufsichtsperson? Bei einem Jugendliche, der bereits schon einmal verhaftet wurde? Welche Eltern lassen dies im Normalfall zu? Das ist unverantwortlich und dafür wird sich mindestens das Jugendamt interessieren. Das steht aber schon in meiner Antwort. Ich sehe auch nicht, wieso du dich da so reinhängst, noch dazu mit fragwürdigen Argumenten, die nicht in der Frage enthalten waren.

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Ob du 1 km oder 500 km von zuhause entfernt bist die Polizei darf dich nur an deine Erziehungsberechtigten übergeben wenn diese Vorort sind.