Trotz attest muss ich persönlich zur Scheidung?

6 Antworten

Hallo Dougles1978,

ja, das kann das Gericht. Du könntest zwar noch Widerspruch einlegen, aber ehrlich gesagt halte ich es für besser, wenn Du diesen Termin persönlich wahrnimmst.

Zum einen könnte es sein, dass Dein Anwalt Deine 'Unterstützung' brauchen könnte, denn nur Du kennst alles im Detail.

Zum anderen ist es vielleicht eher heilsam, als dass es Dich zurückwerfen könnte. Ein Scheidungstermin ist ein Abschluss, etwas zu Ende gebracht zu haben, und das kann evtl. sogar einen positiven Einfluss ausüben.

Du könntest Dir vielleicht ein leichtes Beruhigungsmedikamet oder etwas zur Stärkung von Deinem Behandler verordnen lassen, so dass Du etwas leichter durch diesen Termin kommst.

Alles Gute

Buddhishi

Also bei dem Familiengericht, wo ich  arbeite,  werden  in solchen  Fällen zwei Anhörungstermine gemacht.

Das läuft in der Praxis so ab, dass d. Richter/in  Dich auch in einem eigenen Zimmertermin  vorab  anhören kann. Danach wird der offizielle Scheidungstermin bestimmt, wo  es Deiner Seite nur erscheinen,  wenn er einen Rechtsmittelverzicht abgeben möchte. Deine Aussage wird dort verlesen und das Protokoll mit dem Scheidungsendbeschluss  wird dann Deinem Anwalt zugestellt. Dagegen hast Du die theoretische Möglichkeit ggf. innerhalb 1 Monats ein Rechtsmittel einzulegen.

Ich wundere mich, warum Dein Anwalt nicht solches beantragt hat.

Trotzdem musst du persönlich erscheinen. Nimm ein Beruhigungsmittel, das Ganze dauert 30 Minuten, nicht länger und mach im Anschluss einen Termin bei deinem Therapeuten.

Ich kenn mich was Jura angeht leider nicht so aus, aber ich denke du kannst Widerspruch einreichen. Red noch mal mit deinem Psychiater und deinem Anwalt, vielleicht können die dir da noch irgendwie weiterhelfen.

Ja, das darf ein Gericht. Der Richter will ja beide Parteien erleben, um sich ein Urteil bilden zu können.