Trotz attest muss ich persönlich zur Scheidung?
Ich habe ein Attest von meinem Psychiater dass ich psychisch so instabil bin das ich meine Frau bei der Scheidung besser nicht antreffen sollte weil es mich wieder zurück werfen könnte. Antrag auf fern bleiben, und das nur mein Anwalt zur Scheidung geht, wurde abgelehnt. Darf ein Gericht einfach ein Attest so ignorieren ohne Begründung?
6 Antworten
Hallo Dougles1978,
ja, das kann das Gericht. Du könntest zwar noch Widerspruch einlegen, aber ehrlich gesagt halte ich es für besser, wenn Du diesen Termin persönlich wahrnimmst.
Zum einen könnte es sein, dass Dein Anwalt Deine 'Unterstützung' brauchen könnte, denn nur Du kennst alles im Detail.
Zum anderen ist es vielleicht eher heilsam, als dass es Dich zurückwerfen könnte. Ein Scheidungstermin ist ein Abschluss, etwas zu Ende gebracht zu haben, und das kann evtl. sogar einen positiven Einfluss ausüben.
Du könntest Dir vielleicht ein leichtes Beruhigungsmedikamet oder etwas zur Stärkung von Deinem Behandler verordnen lassen, so dass Du etwas leichter durch diesen Termin kommst.
Alles Gute
Buddhishi
Also bei dem Familiengericht, wo ich arbeite, werden in solchen Fällen zwei Anhörungstermine gemacht.
Das läuft in der Praxis so ab, dass d. Richter/in Dich auch in einem eigenen Zimmertermin vorab anhören kann. Danach wird der offizielle Scheidungstermin bestimmt, wo es Deiner Seite nur erscheinen, wenn er einen Rechtsmittelverzicht abgeben möchte. Deine Aussage wird dort verlesen und das Protokoll mit dem Scheidungsendbeschluss wird dann Deinem Anwalt zugestellt. Dagegen hast Du die theoretische Möglichkeit ggf. innerhalb 1 Monats ein Rechtsmittel einzulegen.
Ich wundere mich, warum Dein Anwalt nicht solches beantragt hat.
Trotzdem musst du persönlich erscheinen. Nimm ein Beruhigungsmittel, das Ganze dauert 30 Minuten, nicht länger und mach im Anschluss einen Termin bei deinem Therapeuten.
Ich kenn mich was Jura angeht leider nicht so aus, aber ich denke du kannst Widerspruch einreichen. Red noch mal mit deinem Psychiater und deinem Anwalt, vielleicht können die dir da noch irgendwie weiterhelfen.
Ja, das darf ein Gericht. Der Richter will ja beide Parteien erleben, um sich ein Urteil bilden zu können.