Kann ein Attest ablaufen?
Habe ein Attest für Krankengymnastik bekommen, leider hatte ich überhaupt keine Zeit dafür..
nun ist das Attest schon 2 Monate alt, kann ich denn jetzt noch einen Termin aus machen oder ist das Attest „abgelaufen“?
*Rezept!
8 Antworten
garantiert kein Attest; sondern ein Rezept
Für Kassenpatienten gelten die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Die Therapie muss innerhalb von 10 Arbeits- oder Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Nach Ablauf dieser Fristen dürfen wir Ihr Rezept nicht mehr annehmen, da die Verordnung Ihre Gültigkeit verloren hat und Ihre Kasse die Behandlungen nicht mehr bezahlt. AUSNAHME: Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld (“spätester Beginn der Behandlung“) des Rezeptes einträgt.
Auf jedem Attest steht der erste und letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit
du meinst sicherlich eine Überweisung. Aber auch die sollte in einen gewissen Zeitraum genommen werden, sonst braucht man keine Anwendungen mehr
ist ein Rezept = ärztliche Verordnung und keine Überweisung, die wäre zu einem Facharzt.
Du meinst ein Rezept?
Ja , es kann ablaufen .. war bei mir der Fall man hat eine Frist dafür ...
Für Rezept das selbe Spiel .. muss man nochmal verschreiben lassen.
Ich hatte damals weil's abgelaufen war meine Eisenmangel Tabletten nicht bekommen.
LG
Ich glaube, das ist nur 10 Tage gültig.
in dem Falle nein, ist für Krankengymnastik, was da steht - ist die Zahl der Anwendungen z.B. 6x