Warum scheidung so ungerecht?

9 Antworten

Beides ist falsch!

Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ist der Regelfall

Nicht die Ersparnisse etc. werden geteilt sondern das was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde wird geteilt. Das was man mitgebracht hat oder durch Erbe, Schenkung etc. ohne wirtschaftliche Leistung des Partners erhalten hat gehört einem zur Gänze, hier wird allerdings auch der Zugewinn geteilt!

Der wirtschaftlich schwächere Partner bekommt ggf. noch Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt für begrenzte Zeit.

Diese Info ist grundlegend falsch.

1) Kinder.

Das Sorgerecht haben in der Regel weiterhin beide elternteile, sprich das Elternteil wo das Kind nicht wohnt muss in die Entscheidungen mit eingebunden werden. Da betrifft ärtzliche Behandlungen, Schulbesuche, Vereinsbeitritt usw.

Bei einem Elternteil muss das Kind wohnen, dieses Elternteil bekommt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wobei aber bei einem Wegzug das andere Elternteil auch gefragt und zustimmen muss (die Zustimmung darf aber nur aus wichtigen Gründen verweigert werden). Auch Urlaube im Ausland sind grundsätzlich zustimmungspflichtig (ggf. wegen Verschleppungsgefahr).

Wenn die Kinder alt genug sind werden diese i.d.R. gefargt bei welchem Elternteil sie wohnen möchten und solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt wird dem auch entsprochen. Ansonsten wird nach Kindeswohl entschieden, welches Elternteil kann sich besser kümmern oder verbleib in gewohnter Umgebung spielen da eine Rolle.

Allerdings hört man immer wieder das die Famielenrichter(innen) eher pro Ehefrau bzw. Kindesmutter entscheiden.

2) Vermögen.

Die Ehefrau bekommt nicht automatisch das halbe Ersparte. Hier gilt die Zugewinngemeinschaft. Wenn also jemand Vermögen mit in die Ehe hineingebracht hat, so ist dieses sein Eigentum. Vermögen was während der Ehe erworben wird (auch Erbschaften) gilt als gemeinsam erworben und wird geteilt. Hier kann es aber auch sein das ggf. die Ehefrau eine Erbschaft gemacht hat oder mehr verdient hat und damit mehr zum ehelichen Vermögen beigetragen hat.

Bei Unterhalt gilt, das Elternteil wo die Kinder nicht leben ist zum Bar Unterhalt verpflichtet (Geldzahlungen), das Elternteil wo die Kinder leben zum Natural Unterhalt (Essen, Kleidung, Wohnen usw.). Das würde aber auch gelten wenn es leibliche Kinder sind und die Eltern nicht verheiratet waren aber getrennt leben.

Bei Unterhalt dem ex. Ehepartner(in) kommt es darauf an. Waren beide berufstätig und haben ein ähnliches Einkommen gibt es für keinen Unterhalt. War z.B. ein Ehepartner nur im Haushalt tätig bekommt dieser meist zeitlich begrenzt Unterhalt um seinen Unterhalt bestreiten zu können.

Eine Scheidung ist immer sehr teuer, denn Rechtsanwälte und eine zweite Wohnung wollen schließlich bezahlt werden.

Hi! Hier mehr zu dem Thema Scheidung: https://scheidung-einreichen.com/

Jedoch lässt sich im allgemeinen sagen, dass eine Scheidung vom Gesetzgeber so gerecht wie möglich normiert worden ist. Es kommt beispielsweise zu einem Zugewinnausgleich, bei welchem beide Partner die Hälfte dessen bekommen sollen, was von beiden Partnern während der Ehe hinzu erwirtschaftet worden ist. Damit soll beispielsweise ausgeglichen werden, wenn ein Partner beispielsweise zuhause den Haushalt erledigt hat und der andere Geld verdienen konnte. Der Gedanke ist hierbei, dass der eine Partner nur Geld verdienen konnte, da der andere sich um die anderen Dinge kümmerte.

w18j66399  07.07.2023, 13:35

Auch wenn er das nie getan hat

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Das hängt davon ab wie viel beide Partner in der Ehe verdient haben, wie gut der jeweilige Anwalt ist und ob es ggf. einen Ehevertrag gibt.

Wenn die Frau zuhause war und die Kinder betreut hat damit der Mann Karriere machen konnte, ist es durchaus gerechtfertigt wenn sie nach der Ehe 50% des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens erhält.

Eine Ehe ist eben auch eine Wirtschaftsgemeinschaft.

Ursusmaritimus  23.11.2022, 16:07

Nun das gehört der Ehefrau (wenn kein Ehevertrag vorliegt) auch wenn sie in Erwartung auf mögliche Kinder schon in Vorleistung zu Hause blieb und nur der Mann einen Zugewinn erwirtschaftete.

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Bei Scheidung sind die Rechte der Frau denen ihres Ehemannes gleichgestellt. Jeder Ehegatte darf die Scheidung beantragen, Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Co. geltend machen, soweit diese entstanden sind. Das Scheidungsrecht trifft keine geschlechtsspezifischen Unterscheidungen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme