Scheidung und sorgeberechtigung?

4 Antworten

Von Experte SkR1997 bestätigt
Naja könnte hier viel schreiben aber wenn es zur Scheidung kommt, wie wäre es mit dem Sorgerecht?

Ihr seid verheiratet und ihr habt die gemeinsame Sorge. Daran wird sich auch nach der Scheidung nichts ändert. Lebt dann das Kind bei dir, hat er selbstverständlich ein Umgangsrecht.

Aber so weit muss es doch gar nicht kommen, oder?

Zumal du selbstverständlich auch das Kind mal unter seiner Aufsicht lassen kannst. Er ist der Vater! Auch wenn dich seine Familie nervt, so solltest du dich doch nicht mit ihm in die Haare kriegen deswegen.

Also sucht das klärende Gespräch. Höre dir auch an was er zu sagen hat.

 Nur ist das Baby 5 Monate alt und da kann ich es nicht alleine lassen

Warum nicht? Selbst wenn du noch stillen solltest kann er doch auch mal alleine mit dem Kind zu seinen Eltern. Sei doch froh über ein wenig Zeit für dich. Dem Kind schadet es nicht und dir würde es gut tun. Oder wovor hast du solche Panik?

Von Experte Kessie1 bestätigt

Du kannst auch ein 5-monatiges Kind mal für 2 Stunden allein lassen, wenn das Kind bei einer verlässlichen und bekannten Person ist. Dein Mann sollte dieses Kriterium erfüllen.

Wenn ihr euch trennt und euch einigt, dass das Kind bei dir bleibt, dann hat er in Umgangsrecht. In seiner Umgangszeit kann er mit dem Kind machen, was er will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

er hat gemeinsames sorgerecht und somit kann er das kind nehmen und jetzt schon einfach gehen um damit seine familie zu besuchen. er braucht dafür weder deine erlaubnis, noch deine zustimmung. wenn er sich trennt, kann er das kind auch einbehalten und du wirst unterhaltspflichtig.

er hat auch recht damit, dass du durch die geburt keine besoneren extra rechte hast. du übertreibst maßlos und es gab und gibt keinerlei gründe warum man das kind mit maske besuchen sollte. ich sehe keine respektlosigkeit, nur übertriebenes gehabe deinerseits. das tut dem kind dauerhaft nicht gut

Auch dir eine rechtliche Beratungsstelle