Trennung nach 6 Jahren Beziehung?

3 Antworten

Unabhängig der Dauer :

Gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden, der Vermieter ist nicht verpflichtet einem von Euch einen neuen Mietvertrag zu geben, beide raus. Einzelvertrag, der Vertrangsinhaber bleibt und der Andere zieht aus. Wer als Halter aufgeführt ist behält das Auto.

Bei Aufteilung des Haushaltes gibt es keine gesetzliche Regelung, es sei denn es bestehen Kaufverträge auf einen Namen.

Im Prinzip kann der Wohnungsinhaber die Schlößer austauschen und der Andere bleibt draußen. Dieser muss sein Eigentum an irgend etwas das sich in der Wohnung befindet nachweisen können um die Herausgabe verlangen zu können.

Generell sollte man sich über alle Trennungsmodalitäten selbst einigen. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob du 6 Jahre mit deiner Partnerin, einem Freund, oder einem völlig Unbekannten gewohnt hast. Zählen tut, was schriftlich existiert.

z.B. auf wen läuft der Mietvertrag? Welcher Name steht auf dem Kaufvertrag des Autos? Was gibt es sonst noch für Vollmachten, die mal erteilt wurden? usw.

Kann sein, dass die Wohnung keiner bekommt und beide raus müssen.