Strafmündigkeitsalter ab 12 Pro Contra?

7 Antworten

Eine Strafe kann es nach unseren Gesetzen nur geben, wenn die Einsichtsfähigkeit des Täters gegeben ist. Er muß also in der Lage sein zu erkennen, dass er eine Straftat begeht.

Es ist leicht einzusehen, dass beispielsweise ein Kind von 3 Jahren diese Einsichtsfähigkeit nicht besitzt, wenn es beispielsweise im Laden etwas mitnimmt. Die Frage für die Strafmündigkeit ist nun, ab welchem Alter man diese Einsichtsfähigkeit voraussetzen kann.

Ich denke, dass man in einem Alter von 12 Jahren in der Regel in der Lage ist, zu erkennen, dass bestimmte Taten ungesetzlich und verboten sind. Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus - da ist jedem 12-jährigen klar, dass das Straftaten sind. Demzufolge sollten Kinder in diesem Alter auch belangt werden können.

Natürlich soll und muß so eine Strafe altersangemessen sein und sich vor allem am sonstigen Verhalten des Kindes oder Jugendlichen orientieren. Es muß vor allem einen Unterschied machen, ob es die erste Tat dieser Art oder bereits zur Gewohnheit geworden ist. Auch soll (und das wird ja bereits so gehandhabt) der Erziehungsgedanke weit im Vordergrund stehen gegenüber der reinen Strafe. Wichtig wäre, dass in solchen Fällen eine schnelle Reaktion erfolgt. Das größte Problem unserer derzeitigen Justiz ist ihre Langsamkeit. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind mehrere Monate eine endlos lange Zeit.

Die nächste Frage wäre, ob es immer ein Gericht braucht. Vielleicht kann man hier eine kleinere Instanz einführen. Es gab mal die Versuche eines Ombudsmannes, ich weiß gar nicht, was daraus geworden ist. Inder DDR gab es den noch kürzeren Weg: den ABV. Das war ein Polizist, der für einen Wohngebietsbereich zuständig war. In der Regel wohnte der auch dort und kannte die Menschen. Bei Fällen von Ladendiebstahl oder anderen kleineren Delikten kam immer erst mal der ABV zum Einsatz. Der wußte, mit wem er es zu tun hatte, kannte die Eltern, die Schule, den Lehrer... Da folgte die Reaktion auf dem Fuße und manchmal ganz unkonventionell in Form von einem Arbeitseinsatz an der Kaufhalle am Sonnabend vormittag (wo alle Leute einkaufen gingen) oder dem Reinigen der Bushaltestelle. Vor allem Kinder, die aus Dummheit oder durch schlechten Einfluß anderer in Delikte "hineinrutschten" wurden so direkt und unmittelbar sanktioniert, was meist half.

Ich würde die Grenze sogar auf 10 herabsetzen. Denn Kinder werden immer frühreifer, was sich auch an den Altergruppen bei Straftaten widerspiegelt. Und es gibt Tätergruppen, die gezielt Kinder beispielsweise für Einbrüche nutzen.

Schwieriges Thema. Das einzige Pro-Argument ist aus meiner Sicht, dass die Anzahl an Straftaten von unter 14jährigen meines Wissens zugenommen haben. Contra gibt es aus meiner Sicht mehr Argumente. Sehr schwere Straftaten werden z.B. sehr selten von unter 14jährigen begangen. Das Jugendstrafrecht hat ohnehin den Erziehungsgedanken im Vordergrund und nicht die Bestrafung. Wenn unter 14jährige aktuell schon Straftaten begehen können die Jugendämter auch jetzt schon Maßnahmen ergreifen, die förderlich für die Erziehung sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dagegen spricht, dass ein 12 jähriger ein KIND ist und weit entfernt von jeglicher Mündigkeit; ergo auch von der Strafmündigkeit.

Amtsschreck  12.05.2021, 09:00

Nach aktueller Sicht ist das so. Die Frage ging aber in die Richtung "ab 12". Wenn also die Grenze der bedingten Strafmündigkeit herabgesenkt würde von derzeit 14 auf 12.

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DerJoergi  12.05.2021, 09:05

Das Argument finde ich aber nicht sehr schlüssig. Kinder sind nämlich nach deutschem Recht bereits ab dem 8. und noch etwas umfassender ab dem 10. Lebensjahr Deliktfähig, können dann also bereits zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Und da greift auch keineswegs dieser Quatsch wie: Eltern haften für ihre Kinder, was viele immer noch viele irrtümlich glauben. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

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Sterntaler927  12.05.2021, 09:45
@DerJoergi

Wenn Du Dich auf bereits bestehende Gesetzesgrundlagen berufst, hast Du natürlich zweifelsohne Recht. Ich habe das nicht getan, sondern aus rein menschlicher und nicht zuletzt aus biologischer Sicht betrachtet und nach letzterer ist ein Zwölfjähriger ein Kind, das gerade erst in die Pubertät eintritt und von sich selbst nicht weiss, ob er Fisch oder Fleisch ist. - Wenn wir als Kinder im August beim Bauern mal ein paar Klaräpfel stibitzt haben, gab's was hinter die Löffel. Heute wird angezeigt. Meine Kinder sind schon erwachsen. Ich kann nicht sagen, ob die Kinder heute krimineller oder die Eltern ihren Kindern gegenüber noch gleichgültiger geworden sind, sodass ihren vernachlässigten Sprösslingen genügend Grund, Zeit und Gelegenheit gegeben ist, straffällig zu werden.

Ich bin der Meinung, dass nicht die Strafmündigkeit von Kindern heruntergesetzt, sondern an einem ganz anderen Punkt angesetzt werden muss...und das fängt m.E. im Elternhaus an. In einem Land, in welchem die Mütter sich nicht um ihre Kinder kümmern und ihnen nicht die notwendige Geborgenheit können, weil sie mitarbeiten müssen, weil's sonst nicht fürs Nötigste reicht, haben Kinder wenig Chancen. - Ich habe zugegebenermaßen einen sehr emotionalen Blick auf die Sache. - Hier bin ich, ich kann nicht anders!

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DerJoergi  12.05.2021, 09:54
@Sterntaler927

das entspricht ja im Grunde auch meiner Sichtweise und in meiner Antwort hab ich ja auch auf die Jugendhilfe verwiesen, die ich da mehr im Vordergrund sehe wie die Justiz.

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Eindeutig Contra. Die Folgekosten für Verfolgung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Betreuung und Strafumsetzung wäre volkswirtschaftlich eine weitere enorme Belastung.