Stimmt es dass eine Unterschrift nur dann als gefälscht gilt wenn dessen Eigentümer sich darüber beschwert?

12 Antworten

Nein, sobald du etwas mit etwas anderem als deiner Unterschrift unterschreibst ist es eine gefälschte Unterschrift

Das Herstellen, Fälschen und/oder Verwenden von gefälschten Urkunden ist eine Straftat, die in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Wir reden hier also nicht von einer Kleinigkeit.

Ich glaube kaum, dass dein Geschichtslehrer es so wiedergegeben hat. Viel mehr denke ich das du nicht richtig zugehört hast oder diese Aussage aus dem Kontext gerissen wurde. Wie dem auch sei, es ist und bleibt nach § 267 StGB eine Straftat.

ichweisnix  01.06.2021, 10:19
Das Herstellen, Fälschen und/oder Verwenden von gefälschten Urkunden ist eine Straftat,

Nur wenn diese im Rechtsverkehr verwendet werden sollen. "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ..."

1
medmonk  01.06.2021, 10:39
@ichweisnix

Wurde vergessen dazu zu schreiben. Danke für die Ergänzung.

0

Das ist völliger Quatsch. Ich schätze aber, dass du die Aussage aus dem Kontext gerissen hast.

Reinkanation 
Fragesteller
 01.06.2021, 09:53

Nein. Er hatt das wirklich geauso gesagt

0
Reinkanation 
Fragesteller
 01.06.2021, 09:55
@RobertLiebling

Bei einem Dokument dass bestätigt dass mein Covid Test negativ ausgefallen ist

0
Romanzev33  01.06.2021, 17:23
@Reinkanation

Das ist nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch noch Betrug, und Vortäuschung falscher Tatsachen.

Das kann einiges zusammen kommen.

0

Kommt drauf an...

Die Unterschriftenfälschung ist kein eigener Straftatbestand; sie gehört zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Hier gibt es die Tatbestandsmerkmale

  • unechte Urkunde herstellen ODER
  • echte Urkunde verfälschen ODER
  • Benutzung einer unechten Urkunde ODER
  • Benutzung einer verfälschten Urkunde

Weiteres Tatbestandsmerkmale ist noch

  • Zur Täuschung im Rechtsverkehr

Man braucht also als erstes Mal etwas, dass als Urkunde zählt.

Und derjenige, der auf der Urkunde etwas fälscht, zum Beispiel die Unterschrift, der muss eine Täuschung im Rechtsverkehr beabsichtigt haben.

Es wäre interessant zu erfahren in welchem Zusammenhang der Lehrer das gesagt haben soll.

Nein !

Eine gefälschte unterschrift ist nur eine unterschrift die nicht vom Eigentümer kommt ! Also wen dein Freund zb was mit deinem Namen unterschreibt ist das eine Fälschung! Selbst wen du das nicht weißt oder dich darüber beschwerst das ist und bleibt eine Straftat! Da solltest du besser mal nachfragen und wen er das wirklich so meinte fragst du ihnn mal Seit wan das keine Sttaftat ist es gibt genug die zb auch zeugnise oder Diplome gefälscht haben und bestraft werden wen das rauskommt ohne das man zb Die schule oder die uni informiert hat!