Standesamt, U-Haftbefehl, Neugeborenes?


18.02.2021, 20:08

Es geht übrigens nicht um den Besuch nach der Geburt beim Standesamt direkt sondern um die Dame, welche vom Standesamt DIREKT IM Krankhaus am Empfang arbeitet.

:)

3 Antworten

Weder das Standesamt noch das Krankenhaus haben Zugriff auf die Fandungslisten der Polizei.

Aber sei es drum, irgendwann erwischt man sie.

Anonym0000777 
Fragesteller
 18.02.2021, 20:25

Okay also kann sie rein theoretisch ihr Baby normal zur Welt bringen, ohne das dann im Kreißsaal die Polizei aufschlägt.. ?

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Artus01  18.02.2021, 21:06
@Anonym0000777

Ja kann sie. Allerdings was solls, eine andere Möglcihkeit hat sie ohnehin nicht.

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Herzchen, selbst das Krankenhaus ist über einen Haftbefehl informiert. Das Standesamt übrigens natürlich auch wenn sie dort später aufschlagen würde.

Anonym0000777 
Fragesteller
 18.02.2021, 20:07

Das Krankenhaus kann es ja nicht wissen, sie war bereits mehrfach im Krankhaus wegen Komplikationen in der Schwangerschaft und wurde nicht festgenommen.

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LePetitGateau  18.02.2021, 20:08
@Anonym0000777

Dann darf sie sich glücklich schätzen, dass sie nicht richtig ins System geschaut haben. Gibt nämlich einen Warnhinweise. Auch bei der Bank z.B. Sorry ihr könnt sie nicht ewig verstecken und sie WIRD auffliegen

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isebise50  18.02.2021, 20:10

Das wäre mir neu - ein Krankenhaus ist kein Erfüllungsgehilfe der Justiz.

Auch würde es mich wundern, wenn das Standesamt nach eventuell vorliegenden Haftbefehlen suchen würde. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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Artus01  18.02.2021, 20:21

Kompletter Unsinn. Sowohl das Krankenhaus als auch das Standesamt wissennichtsd von einem bestehenden Haftbefehl.

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Rotfuchs716  02.02.2022, 23:10

obiges ist wohl erfunden da es gegen den Datenschutz verstossen würde!

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Traumhaft! Denkt vielleicht auch jemand an das Kind? Deine Cousine sollte schnellstens zu ihrem Bewährungshelfer/ihrer Bewährungshelferin, wenn nicht vorhanden mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufnehmen. Ich weiß ja nicht, was sie jetzt wieder angestellt hat, aber in derSituation ist eine vollstreckbare Jugendstrafe eher unwahrscheinlich, außer das Jugendamt greift zum Kindeswohl ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht