Sollten Eltern das Recht haben Liebesbeziehungen ihrer Kinder zu verbieten die unter 18 sind?


28.10.2021, 17:01

meiner meinung schon, denn es macht überhaupt keinen sinn, dass die eltern ihren kindern eine sehr einfache sache wie das rausgehen verbieten können wenn die unter 18 sind. Aber dann sowas wie eine beziehung tolerieren müssen, was eigentlich eine viel wichtigere entscheidung ist als einfach nur rausghen.


28.10.2021, 17:03

das macht meiner meinung nach überhaupt keinen sinn...

Meiner meinung nach sollten eltern dieses Recht auch haben wenn das Kind noch unter 18 ist. Die jugendlichen können ja warten bis diese 18 sind und dann eine liebesbeziehung starten. Bei allen anderen entscheidungen muss man ja auch 18 sein, um nicht die erlaubnis der eltern zu brauchen. (selbst rausgehen können die verbieten) Warum sollte es dann bei einer beziehung anders sein?

wie gesagt können solche jugendlichen auch einfach warten bis die Erwachsen sind, dann sind die ja frei von den entscheidungen der eltern und sollten dann ja auch ohne erlaubnis der eltern eine beziehung beginnen dürfen so denke ich jedenfalls darüber. Da man ab 18 reif genug für sowas ist. Darunter sollten aber schon die eltern mitbestimmen


28.10.2021, 17:08

und was ist eure meinung??...

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

nein sollten sie nicht 87%
ja sollten sie 13%

13 Antworten

nein sollten sie nicht

Kommt auf den Partner und das Alter des Partners an.

Aber eig bei einem völlig normalen Partner kann man ja eig nicht nein sagen und sollte man auch nicht.

nein sollten sie nicht

Nein es ist sinnlos, lässt sich nicht umsetzen und bringt hat auch generell keinen erzieherischen Zweck, ganz im Gegenteil. Wenn ich darüber nachdenke, was meine Eltern mir in meiner Jugend alles verboten haben, was mich absolut nicht interessiert hat, ganz im Gegenteil: durch das Verbot hat es mich noch mehr gereizt und ich habe diese Dinge dann erst recht gemacht. Der richtige Weg wäre hier klar das aufklären, den Jugendlichen über mögliche Risiken warnen, und versuchen eher eine aufklärende rolle zu spielen. Auch Liebeskummer und schlechte Erfahrungen zu machen gehört zum erwachsen werden und reifen dazu, davor kann und sollte man niemanden beschützen.

nein sollten sie nicht

Eltern dürfen all das, was die gesunde Entwicklung ihres Kindes nicht gefährdet. Und all das nicht, was das täte.

Beziehungen zu entwickeln und zu führen gehört zu einer gesunden Entwicklung dazu. Das ist nötig und Eltern sind sogar verpflichtet, das möglichst zu fördern. Denn das aktiv zu verbieten, würde der Entwicklung schaden. Das gilt sowohl für Beziehungen zu Verwandten (sie können also nicht einfach so verbieten, dass man z.B. Oma und Opa besucht), als auch zu Freunden oder Liebesbeziehungen. Ein Verbot wäre da nur sinnvoll (und durchsetzbar), wenn eben jene Beziehung für das Kind/den Jugendlichen schädlich wäre, weil Oma und Opa das Kind z.B. Misshandeln, der beste Freund mit Drogen dealt und einen ebenfalls dazu verleitet oder der Partner z.B. sexuelle Handlungen verlangt, die man nicht will.

Genauso dürfen Eltern das "rausgehen" nicht pauschal verbieten. Sie dürfen Regeln aufstellen, wie oft und wie lang, da auch das zur gesunden Entwicklung gehört. So bringt man seinem Kind bei, wie man sich in einer Gesellschaft zu verhalten hat, wenn man will, dass alle friedlich zusammen leben. Verbieten sie es aber immer, ohne Grund, steht einem Kind/Jugendlichen das Recht zu, sich Hilfe zu suchen, beispielsweise vom Jugendamt, weil es so nur sehr eingeschränkt soziale Verhaltensweisen erlernen kann und es auch gesundheitlich Schaden nehmen kann.

Erziehung sollte niemals auf Verboten beruhen. Sondern auf klar definierten Regeln, die Nachvollziehbar und für alle Beteiligten von Vorteil sind.

In begründeten Fällen können sie selbstverständlich ein Kontaktverbot aussprechen.

Den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen (§ 1632 Abs.2 BGB), ist Teil des Erziehungs- und Beaufsichtigungsrechts und gibt Eltern die Befugnis, mit Weisungen oder Verboten auch gegen Dritte vorzugehen (Palandt/Diederichsen, BGB, 53. Aufl., § 1632 Rdnr. 31). Dazu gehört auch die Regelung des unmittelbaren persönlichen sowie des brieflichen und telefonischen Kontakts (vgl. Soergel/Strätz, BGB, 12. Aufl., § 1632 Rdnr. 14).

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/umgang-bestimmen.html

Aber es ist keinesfalls sinnvoll willkürlich davon Gebrauch zu machen, nur weil einem die Nase des Freundes der Tochter nicht passt oder die neue Freundin vom Sohn grüne Haare hat.

Damit erreicht man nur eines: die Kinder werden so bald es geht von Zuhause ausziehen und im schlechtesten Fall jeglichen Kontakt zu den Eltern abbrechen.

Warum also eine Beziehung verbieten? Weil man seinem Kind nicht vertraut? Weil man befürchtet die Tochter könnte schwanger werden, der Sohn zum Vater gemacht werden? Weil einem die soziale Schicht aus der der Partner kommt missfällt?

"Beziehung tolerieren müssen..." Wer selbst Kinder hat, der kennt es womöglich: der Sohn hat eine neue Freundin und man selbst findet die eigentlich ziemlich daneben. Na und? Es ist die Beziehung des Kindes und als Eltern sollte man es absolut vermeiden da rein zu quatschen, solange nicht Leib und Leben des Kindes in Gefahr sind. Denn je mehr die Eltern meinen sich einmischen zu müssen in Liebesdingen des Kindes, desto angespannter wird das Verhältnis zum Nachwuchs werden. Vor allem wenn es völlig subjektive Ansichten sind, die jeglicher Grundlage entbehren einen Menschen zu mögen oder nicht.

Dazu zählen u.a. das Aussehen, der soziale Status, die Schulbildung, das Elternhaus.

Und die sexuelle Selbstbestimmung beginnt mit 14. Bin ich als Elternteil wirklich zu blöd mein Kind aufzuklären? Nicht in der Lage darauf hinzuweisen, dass Verhütung das A und O ist?

Mir müssen nicht alle Freunde des Kindes gefallen, aber ICH muss mit ihnen ja auch nicht abhängen. Und entspannte Eltern wissen: Vieles regelt sich von selbst.

Denn der Grundstock ist in der Erziehung gelegt und kann ich natürlich gerne das Ganze beobachten, auch etwas dazu sagen wenn ich meine, dass die jeweilige Person aus nachvollziehbaren Gründen kein guter Umgang ist.

Aber würde ich willkürlich Verbote aussprechen, dann kommt es zu Heimlichkeiten, Lügen und dem Motto "jetzt erst recht".

Verbieten einer Liebesbeziehung: klar, weil ich ja auch 24/7 über das Kind wache?! Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch... oder wie war der Spruch?

Als Eltern würde ich mir ein Armutszeugnis ausstellen, wenn ich mit "Liebesbeziehungs-Verbot" bis 18 komme. Ich kann meine Tochter oder meinem Sohn versuchen zu überzeugen sich für die Ehe aufzusparen oder noch zu warten. Aber mit Verboten erreiche ich nichts!

Und wer je mit verliebten Teenies zu tun hatte, der wird auch wissen, dass man ab da gegen eine Wand redet. Da kann man das Kind nur noch verständnisvoll durch die Beziehung begleiten im Rahmen seiner Möglichkeiten. Freund oder Freundin kennenlernen, Interesse zeigen, nie etwas Abfälliges von sich geben über die Person, auch bei Kritik sachlich bleiben.

Persönlich finde ich Eltern grauenhaft, die so voller Vorurteile sind, dass sie lieber den Kontakt verbieten wollen, als sich mit der Person auseinander zu setzen.

Natürlich sollte man differenzieren und wenn es sich um Jemanden handelt der mit Drogen dealt und das eigene Kind Gefahr läuft abhängig zu werden oder Jemanden, der das Kind bedroht, unterdrückt, ausnutzt... Klar sollte man da auch mit dem Kind drüber reden und seinen Vorbehalten Ausdruck verleihen. Und dann ggf. auch ein Verbot aussprechen. Aber auch nur in diesen speziellen Fällen!

nein sollten sie nicht
Die eltern dürfen ja sehr vieles für ihre kinder entscheiden und man darf ohne der erlaubnis der eltern wenn man unter 18 ist kaum was selber entscheiden und nicht mal rausgehen wenn einem die eltern das verbieten.

Doch, rausgehen darf man eigentlich schon. Rein gesetzlich zumindest. Du darfst nur nicht für unbegrenzte Zeit bestimmte Orte aufsuchen (das ist aber dem Gesetzgeber geschuldet) und deine Eltern haben die Option dich bei Bedenken von z.B. der Polizei zurückholen zu lassen.

Alles was du sonst machst basiert auf dem klassischen 'solange du deine Füße unter meinem Tisch hast', also dass die Eltern quasi Regeln aufstellen können, weil du bei ihnen wohnst und mit ihnen zusammenwohnst.

Sollte man denen dann nicht auch das Recht haben ihren kindern eine beziehung zu verbieten wenn diese unter 18 jahre alt sind?

Nein. Denn die Verbotsmöglichkeiten der Eltern beziehen sich in erster Linie EIGENTLICH nur auf Rechtsgeschäfte. Die ELtern haben das Recht und die Pflicht für dich und auch für dein Vermögen angemessen zu sorgen... die praktischen Verbotsmöglichkeiten, die tatsächlich vom Gesetzgeber eingeräumt sind, sind in erster Linie Vermögensrechtlicher Natur.

Eine Beziehung einzugehen ist allerdings kein Rechtsgeschäft und du verpflichstest dich auch zu nichts... Ergo ist es nicht nur unsinnig, sondern auch unmöglich, dass deine Eltern dir das tatsächlich rechtlich wirksam verbieten. Sie können ein Verbot aussprechen, doch das entfaltet keine Rechtskraft, während ein Vertrag, der zuvor schwebend unwirksam ist durch das Verweigern ihrer Genehmigung final unwirksam würde.

meiner meinung schon, denn es macht überhaupt keinen sinn, dass die eltern ihren kindern eine sehr einfache sache wie das rausgehen verbieten können wenn die unter 18 sind. Aber dann sowas wie eine beziehung tolerieren müssen, was eigentlich eine viel wichtigere entscheidung ist als einfach nur rausghen.

Die Argumentation ist rein rechtlich unsinnig. Unter anderem, weil zwei verschiedene Situationen betrachtet werden.

Bei allen anderen entscheidungen muss man ja auch 18 sein, um nicht die erlaubnis der eltern zu brauchen.

Nein, muss man nicht. Ich könnte dir so einiges nennen, was man auch unter 18 machen kann... nämlich im Endeffekt sämtliche Realakte kann man mit unter 18 vornehmen ohne dass diese Unwirksam wären. Man braucht die Eltern lediglich dazu, um Willenserklärungen wirksam abgeben zu können (und selbst das nicht immer) und damit wären wir wieder bei den Rechtsgeschäften.
Und eine Beziehung zu führen; ist das ein Rechtsgeschäft? Nein.

(selbst rausgehen können die verbieten)

Es wird nicht richtiger dadurch, dass du es 20 Mal wiederholst.

RedPanther  28.10.2021, 17:10
Du darfst nur nich unbegrenzt rausgehen (das ist aber dem Gesetzgeber geschuldet)

Vorsicht: Die allseits bekannten Regeln "bis 16 nur bis 22:00 Uhr und bis 18 nur bis 24:00 Uhr" betreffen Gaststätten und Tanzveranstaltungen.

Nicht z.B. kicken auf dem Bolzplatz. Das können Kinder (wenn's die Eltern erlauben) auch noch um 03:00 noch vollkommen legal tun.

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