Dürfen Eltern den Kindern (17) das Rausgehen verweigern?

9 Antworten

Also, ich denke es kommt auf die Situation an. Ich war selbst mal betroffen, da hat mein Vater mich nicht au dem Haus und zu meiner Mutter gelassen, als es mir psychisch sehr schlecht ging und ich zurück nach Hause wollte. Unsere Familientherapeutin meinte dann, dass das, was mein Vater tat Freiheitsberaubung war, da man mit 14 Mitspracherecht oder so hat. Ich bin mir über die genaue Gesetzgebung nicht im klaren, aber die Bravo hat mal einen Artikel dazu erfasst:

Das ist erlaubt:

» Ausgehverbot für einen oder mehrere Abende. Z.B. wenn du für Prüfungen lernen und ausgeschlafen sein sollst.

» Ausgehverbot für bestimmte Events, z.B. wenn deine Eltern meinen, dass du nicht auf eine bestimmte Party gehen sollst, weil Du dort gefährdet wärst. Das wäre der Fall, wenn es dort Kriminelle gäbe, die Umgebung gefährlich ist oder weil dort viel Alkohol und Drogen konsumiert werden.

» Hausarrest im Sinne eines Ausgehverbots für einen Tag oder ein Wochenende.

Woher ich das weiß:Recherche

Sie dürfen bestimmen ab wann man daheim sein muss also wie spät.

Für eine begrenzte Zeit um das Kind vor Schaden zu bewahren: ja. Und nicht das "kind" entscheidet was gefährlich ist sondern die Eltern.

Ständiger Hausarrest aber fällt unter Kindeswohlgefährdung. Entweder man nimmt das hin, oder man redet mit den Eltern. Du kannst dir auch Hilfe von Erwachsenen holen, denen du vertraust. Dann können die mal mit deinen Eltern reden. Im Exremstfall bleibt nur noch der Klageweg beim Familiengericht.

Wenn die Kinder noch im Haushalt der Eltern wohnen, gelten die Regeln, die die Eltern aufstellen.