Also, ich denke es kommt auf die Situation an. Ich war selbst mal betroffen, da hat mein Vater mich nicht au dem Haus und zu meiner Mutter gelassen, als es mir psychisch sehr schlecht ging und ich zurück nach Hause wollte. Unsere Familientherapeutin meinte dann, dass das, was mein Vater tat Freiheitsberaubung war, da man mit 14 Mitspracherecht oder so hat. Ich bin mir über die genaue Gesetzgebung nicht im klaren, aber die Bravo hat mal einen Artikel dazu erfasst:

Das ist erlaubt:

» Ausgehverbot für einen oder mehrere Abende. Z.B. wenn du für Prüfungen lernen und ausgeschlafen sein sollst.

» Ausgehverbot für bestimmte Events, z.B. wenn deine Eltern meinen, dass du nicht auf eine bestimmte Party gehen sollst, weil Du dort gefährdet wärst. Das wäre der Fall, wenn es dort Kriminelle gäbe, die Umgebung gefährlich ist oder weil dort viel Alkohol und Drogen konsumiert werden.

» Hausarrest im Sinne eines Ausgehverbots für einen Tag oder ein Wochenende.