Sollte die Todesstrafe in Deutschland eingeführt werden?
Leider gibt es in Deutschland schreckliche Verbrechen, wobei Menschen gewaltsam umgebracht werden.
Sollte man für diese Täter/in die Todesstrafe einführen? Also als letztes Mittel der Abschreckung. Lassen die Täter/in dadurch eventuell die Opfer am Leben. Gleichzeitig würden dadurch unsere Gefängnisse und Sozialsystem entlastet, da die Täter/in nicht jahrzehntelange irgendwo verwahrt werden und dann später eventuell wieder schreckliche Taten begehen.
Ich spreche hier nicht über die Todesstrafe für Falschparker oder Betrüger oder Menschen die in Notwehr handeln, sondern wirklich nur nach strenger Prüfung für Verbrechen mit Todesfolge
Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen
13 Antworten
Unter keinen Umständen. Erstens lässt sich bei der Todesstrafe ein Justizirrtum nicht korrigieren. Zweitens begibt sich ein Staat, der z.B. einen Mörder hinrichtet, auf dasselbe Niveau. Und drittens sollte der Staat doch wenigstens moralisch höher stehen als Verbrecher.
Nein, weil Menschenwürde und sowas. Die Antwort habe ich hier auch schon X Mal gegeben, aber anscheinend gibt es immer noch Leute, die der Ansicht sind, dass man solche 'Kleinrechte' wie die Menschenwürde einfach mal zur Seite schieben kann, wenn es um die Verwirklichung von Rachephantasien geht.
Finde ich schade, weil die Menschenwürde ja eigentlich eine elementare Bedeutung haben sollte und irgendwo ja auch ein Zentrum unserer Rechtsordnung bildet.
Ein Zentrum, das besser GESTÄRKT werden sollte (meinetwegen auch durch entsprechende Aufklärung und politische Bildung) anstatt dass man überlegt wie man es am besten aushöhlen kann.
Ja, ich weiß. Viele Leute, die mit sowas nicht klarkommen verweisen auf irgendwelche Jammer-Trauer-Einzelfälle. Aber darum geht es bei sowas nicht.
Wer einen Rechtsstaat baut, in dem er dem Menschen bestimmte enorm starke und nicht veräußerliche oder verwirkbare Rechte zugesteht (was GUT ist) muss allerdings dafür sorgen allgemeingültige Rechte zu schaffen. Und sich auch daran halten.
Beim 3 Jährigen Kleinkind wie beim 30 Jährigen Arzt wie beim 25 Jährigen TennisProfi oder dem 27 Jährigen Mörder.
Nebenbei: Doch, auch die Mutter, deren Tochter abgestochen wurde möchte, dass es diese Rechte gibt. Denn gäbe es diese Rechte NICHT, dann würde sich niemand einen feuchten Dreck drum kümmern, dass ihr Kind tot ist, zumindest nicht auf rechtlicher Basis.
Wer so ein Recht aushöhlen oder abschaffen will, sollte sich einfach mal darüber Gedanken machen was passieren würde, wenn das Leben eines Menschen wirklich vor dem Staat bedeutungslos würde. Und ob sich dann überhaupt noch IRGENDJEMAND für ihre tote Tochter interessiert, denn 'es hat ja niemand mehr ein schützenswertes Recht auf Leben'.
NEIN NEIN und nochmals NEIN!
Niemand hat das Recht, einen anderen menschen um sein Leben zu bringen - weder als Verbrecher, noch im Auftrag des Staates.
Stimmt aber der Mörder hat sich das Recht genommen eventuell sogar mehrfach und „verbüsst“ seine überschaubare Strafe im Gefängnis auch ungerecht oder?
Nein, es ist hinlänglich bewiesen, dass die Todesstrafe nicht abschreckt, wie Du schreibst. Du musst Dir nur die Kriminalitätsrate der Länder ansehen, in denen es die Todesstrafe gibt. Die haben nicht weniger Kriminelle.
Auch das mit den Kosten stimmt so nicht. Die Todesstraffälle sind 2 bis 4x teurer als ein Lebenslänglichkeitsprozess. (zweite Quelle)
Hinzu kommen die unschuldig Inhaftierten. Entweder es tauchen neue Zeugen auf oder neue Beweise, manchmal braucht es Jahre bis die Justiz feststellt, dass da ein Unschuldiger einsitzt. Bei uns in Deutschland ist das ca. 500 Mal pro Jahr der Fall. Es wäre blöd, wenn die dann tot wären.
Bei manchen Menschen ist es die einzig sinnvolle Möglichkeit, sie vom Begehen weiterer Morde abzuhalten.
Meistens reicht es, wenn man die Mörder tatsächlich fasst und hinter Schloss und Riegel bringt.
Mit anderen Worten: Die Morde passieren nur, weil es eine Todesstrafe gibt. Habe ich Deine Antwort richtig interpretiert?
Die Todesstrafe an sich ist schon staatlicher Mord, sie verhindert weder Morde noch schreckt sie potenzielle Täter ab.
Bei der Todesstrafe ist es letzten Endes egal ob du einmal oder dreimal gemordet hast, daher ist die Entscheidung für den zweiten oder dritten Mord bei Todesstrafe leichter. Auch die Todesstrafe bei sexualvergehen führt viel öfter zu einem verdeckungsmord.
Hier ist die Todesstrafe also ursächlich für Morde. Diese Mechanismen sind altbekannt,
Da kann man ebenso die Anzahl der verkauften Winterreifen in Relation zu Morden stellen. Wenn denn eine Strafe nicht das Verbrechen verhindert, warum verhängt man sie überhaupt?
Wir wissen nie, wie hoch die Zahlen bei Verbrechen wären, wenn es die Strafen nicht gäbe und wir können ebenso wenig die exakte Zahl voraussagen, wenn die Strafen eine Höhe A oder A x2 oder A x5 beträgt. Wir vergleichen Äpfel mit Birnen, wenn wir die Zahlen unterschiedlicher Staaten vergleichen.
Wir können lediglich eines mit Gewissheit sagen: Ein toter Mörder kann keine weitere Tat begehen und damit begrenzen wir zwangsläufig die Zahl der Morde.
Was Sexualvergehen anbetrifft: Diese sind schlimm, ohne Frage. Das Opfer lebt aber weiter, während der Täter bei der Todesstrafe eben tot ist. Das wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf. Da wäre eine Vergeltung in gleicher Weise gerecht.
Vor dieser Gerechtigkeit scheut man zurück und führt auf, dass man das als zivilisierter Mitteleuropäer solche Mittel nicht anwenden darf. Der Verbrecher hingegen hat diese Hemmungen nicht.
Die Staaten mit Todesstrafe haben durch die Bank extrem hohe mordquoten, das hilft also grundsätzlich schon mal gar nicht
Eben, jeder Häftling in der "Todeszelle" ist ein (noch) lebender Beweis dafür, dass die Todesstrafe zur Abschreckung nicht taugt.
Das ist Deine Interpretation. Sicherstellen, dass der Mörder keine weitere Tat verübt, ist meine Motivation.
Da kann man durchaus einteilen in Kategorien: Den Eifersuchtstäter, der seine einzige Liebe erschießt oder der Vergewaltiger, der schon die siebte Frau zerstückelt hat oder der Religionsfanatiker, der alles abstechen will, das nicht seinen Glauben teilt oder auch der Vater, der über den Tod der beiden erstickten Kinder nicht hinwegkommt, weil sie der Entführer nicht rechtzeitig aus dem Versteck entlassen hat.
Nicht in jedem dieser Fälle wäre die Todesstrafe auch angemessen. Nur, weil es diese Strafe gäbe, bedeutet es nicht zwangsläufig, diese auch in jedem Fall anwenden zu müssen. In zwei der hier geschilderten Fälle sehe ich keine große Gefahr für die Allgemeinheit.
Bin gespannt, ob das manche Mutter, deren Tochter abgestochen wurde, auch noch so sieht.