Simson nach Polen mit 15?

1 Antwort

Auf der Bescheinigung nach der dritten Ausnahmeverordnung zur FeV steht:

...ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu führen.

Polen ist nicht das Hoheitsgebiet der genannten Länder.

theCapsicum  07.12.2019, 19:36

Ich bin mir nicht sicher, ob jeder Einwohner der genannten Bundesländer das noch akzeptiert.

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