Mit der Simson nach Italien mit Mopedführerschein?
Hallo Leute,
darf ich mit 15/16 wenn ich meinen Moped Führerschein hier in Brandenburg gemacht habe nach Italien (natürlich in einem Transporter den meine Kumpels hin fahren) fahren? Wenn ja was muss ich beachten?
Nur zur Info:
Mit einem Simson Roller der 50ccm hat darf man Laut Einigungsvertrag 60 km/h fahren.
2 Antworten
Mit dem Moped darfst du in Italien nicht fahren, da es dort als Leichtkraftrad zählt weil die Sonderregelung aus dem Einigungsvertrag nur für Deutschland gilt. Ebenso wenig darfst du dort 50ccm Mopeds mit 45/50km/h fahren wenn du nur 15 Jahre alt bist trotz AM FS Klasse weil auch die Ausnahme nur in manchen Bundesländern Deutschlands Anwendung findet.
AM mit 15 gilt NUR in den Bundesländer die es durchgebracht haben; NIEMALS im Ausland; eine reine innerdeutsche Angelegenheit
Bevor es die Möglichkeit gab, das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis herabzusetzen, hat man demjenigen einfach nur eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese Ausnahmegenehmigung war tatsächlich nur im jeweiligen Bundesland gültig.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/
Fahrerlaubnis gilt bis zum 16. Geburtstag nur innerhalb der Grenzen des jeweiligen Bundeslandes
kein Unsinn, beweise mir das Gegenteil??
Da die in Kraft getretene Neuregelung jedoch vorsieht, dass jedes Bundesland selbst entscheidet, ob das Mindestalter gesenkt wird oder nicht, dürfen Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag nur innerhalb der Grenzen des Bundeslandes fahren, welches von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.
Musste jetzt erstmal in der FeV nachlesen. Es ist seit diesem Jahr so, dass eine vollwertige, europäische Fahrerlaubnis ausgestellt wird - allerdings mit der Auflage, dass sie nur in den jeweiligen Bundesländern gültig ist, §10 Abs 1 FeV.
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgesehenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben, Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.
Den FS AM erhält man erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs. Die zuvor ausgehändigte Prüfbescheinigung ist noch keine international gültige Fahrerlaubnis. Die Antwort war also korrekt, denn hinsichtlich seines Alters ist der Fragesteller unklar geblieben. Für mich stellt sich aber noch eine andere Frage: wird das deutsche Versicherungskennzeichen in Italien als ausreichend anerkannt? Das handhaben die Länder mittlerweile sehr unterschiedlich.
hab das dazu gefunden:
Übrigens! Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit. Allerdings können ein Länderkennzeichen sowie das Mitführen einer grünen Versicherungskarte vorgeschrieben sein.
Das Problem könnte nur sein, dass es sich um eine Simson handelt, die nach EU-Recht eigentlich ein Leichtkraftrad wäre. Unsere nationalen Übergangsregeln werden nicht zwingend überall anerkannt, Beispiel A2 mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung, das ging bei uns in Deutschland eine Zeit lang, wurde aber im Ausland als Fahren ohne FE angesehen, da die schon das EU-Recht umgesetzt hatten.
Ich will doch mit meinem Moped da Fahren ob das mit 16 geht habe ich gefragt
NÖ,
darf ich mit 15/16 wenn ich meinen Moped Führerschein hier in Brandenburg gemacht habe
in Brandenburg darf der AM bereits mit 15 erworben werden, also Ball flach halten :))
mit 16, kein Problem, ist doch EU
Wie kommst du auf die Idee, dass er einen europäischen Führerschein hat? Den gibt es für diese Kategorie nicht. Abgesehen davon sind alle Grenzen nach Italien wohl noch für längere Zeit zu, so dass sich die Frage erübrigt.
Wo hast du denn den Unsinn her
Er hat einen EUROPÄISCHEN FÜHRERSCHEIN. Er kann natürlich ins europäische Ausland mit seinem Moped