DDR Moped Simson

12 Antworten

Es gilt für dich § 76 Nr. 8c FeV, in dem die Ausnahme (Abweichung von der bbH bei DDR- Fahrzeugen) definiert wurde. Die neue FS- Klasse M gilt auch für Kleinkrafträder und FmH im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn sie bis zum 28. Febr. 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Es handelt sich dabei um Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 60 km/h. Diese Zweiräder nach dem ehem. DDR- Recht wurden zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, dies wirkte sich auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus. Fahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO durftest du mit dem alten Führerschein der Klasse 4 fahren. Die Klasse 4 ist bei der alten Klasse 3 eingeschlossen. Nach neuem Recht hättest du analog die Klasse B bzw. BE. Wer die Klasse B hat, ist aber auch berechtigt, Fahrzeuge der Klassen L, M und S zu führen.

Du musst also lediglich 3 Kriterien checken: 1.)  Erstzulassung der Simson muss vor dem 28.02.1992 sein, 2.) Fzg hat nicht mehr als 50 ccm und 3.) bbH nicht höher als 60 km/h. Passt das alles, dann Gute Fahrt mit dem alten Führerschein der Klasse 3.

Ich komm mit den "alten" FS-Klassen nicht klar, aber ich kann dir definitiv sagen, das du mit dem normalen Autoführerschein die Simson fahren darfst. Mach ich selber auch :-)

Es gibt dazu auch eine Sonderregelung vom Gesetz her, das diese Mopeds bauartbedingt geringfügig schneller fahren dürfen als 50, da elektronische Drosseln etc. damals nicht üblich waren. Es gilt zu beachten das wir hier von Serien-"fahrzeugen" sprechen - also 50ccm und keine Leistungstechnischen Änderungen...

Wenn die Simson noch die originalen 50ccm hat, dann darf man die mit dem Autoführerschein fahren. In der Regel geht die dann so ca. 60 bis 70 km/H laut Tacho. Diese Geschwindigkeit dürft ihr damit auch legal fahren. Wenn eine originale Betriebserlaubnis dabei ist, dann steht das da drin wieviel Hubraum die hat. Über den Daumen gepeilt kann man aber sagen dass zumindest die S50, die S51, die KR 51 und der SR 50 wenn sie in originalem Zustand sind mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen. Es gab auch einige wenige von den genannten die mit mehr als 50ccm ab Werk angeboten oder nachträglich auf mehr Hubraum umgebaut wurden. Jedoch denke ich nicht dass das bei dem geerbten Moped der Fall ist. Denn für alles bis 50ccm reicht der M Führerschein der beim Autoführerschein mit dabei ist. Für alles über 50ccm wird mindestens ein A1 bzw. der große A FÜhrerschein benötigt.

Kehrwisch 
Fragesteller
 10.03.2011, 22:38

Aha, danke. Da werde ich mich mal überraschen lassen, was da an Ostern auf uns wartet.

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Wenn Du Deinen FS geauer anschaust, kannst Du lesen, welche Fahrzeuge, bei Zweirädern ist es die Größe des Hubraums, damit fahren darfst.

Kehrwisch 
Fragesteller
 10.03.2011, 13:38

Ich weiß, daß ich damit ein "Fünfzigerle", aber kein "Achtzigerle" fahren darf. Aber bei den Ostmotorrädern kenne ich mich nun mal gar nicht aus uns weiß nicht wie schnell dieses Ding läuft. Da wir es noch nicht hier haben sondern uns erst zu Ostern diese 900 km-Fahrt antun kann ich das gute Stück auch noch nicht anschauen. Ich frage mich nun ob es überhaupt Zweck hat, dieses Stück hierherzuholen wenn eventuell keiner von uns beiden damit fahren darf.

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Schau in die Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung. Dort ist eingetragen (technische Daten), um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, welche FE- Klasse benötigt wird. Ohne Betriebserlaubnis ist keine Teilnahme am Straßenverkehr möglich. Fehlt diese beim Erbe, musst du dir bei der Verwaltungsbehörde eine neue Abschrift besorgen bzw. eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen lassen.