Schwester will Kind abholen, geht das?

7 Antworten

Kann ein Mann sowas überhaupt machen? Ich dachte die Frau ist da immer im Recht, weil Sie die Mutter ist?

Das war vor 50 Jahren vielleicht noch so, da war man der Meinung, Kinder sind bei der Mutter grundsätzlich besser aufgehoben. Die Zeiten haben sich aber geändert.

Gemeinsames Sorgerecht heißt: GEMEINSAMES Sorgerecht. Die Mutter hat genau so Anspruch darauf das Kind zu sehen wie auch der Vater. Lässt sich keine Einigung erzielen, dann ist das Familiengericht die richtige Anlaufstelle.

Die Polizei wird sich insofern nicht einmischen, außer es ist unbedingt notwendig. Solange die Notwendigkeit aber nicht bewiesen werden kann, ist da nichts zu machen - und nein, weder Arbeitslosigkeit noch Drogenkonsum ist zwangsläufig ein Grund für die Polizei um einzuschreiten.

Ihre Chancen stehen also sehr gut, dass sie dort mit der Polizei auftaucht und ohne Kind wieder nach Hause dackeln darf.

Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 17:11

Wie krank. Dann darf ein Partner dem anderen das einfach verweigern? Einfach so?

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RoninS  07.02.2020, 17:19
@Prigal

Nö, darf er nicht. Aber das zu entscheiden ist nicht Sache der Polizei. Dafür gibt es Gerichte, die entsprechend ein Urteil treffen können, wenn die Eltern sich nicht untereinander einigen können.

Irgendwo muss das Kind leben und wenn es keinen zwingenden Grund gibt, dass das Kind sofort aus dem Haushalt des Vaters raus muss, dann bleibt es da auch erstmal.

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Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 17:20
@RoninS

Wie lange dauert so ein Gerichtsurteil?
Ich habe den Glauben an diese Welt komplett verloren.

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Ich dachte die Frau ist da immer im Recht, weil Sie die Mutter ist?

Das ist leider falsch gedacht! Hätte sie das Kind einfach mitgenommen, dann wäre es genauso Kindesentzug wie umgekehrt!

Hier der umgekehrte Fall:

Entweder stimmt er einem Umzug der Kinder zu, dann ist der Umzug unproblematisch. Sollte er das nicht tun, müssten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Das geht bei Eilbedürftigkeit ggf. auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.

Und genau das soll sie jetzt mit ihrem Anwalt machen! Und wenn die jetzige Anwältin da untätig bleibt, dann soll sie ihr das Mandat entziehen und sich einen Anwalt suchen, der auch arbeitet für sein Geld.

Wer letztendlich das Kind bekommt entscheidet dann ein Gericht! Die Polizei wird da nichts machen (können). Und ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann hier Niemand beurteilen. Ob der Kindsvater nun Schulden hat oder ab und an einen Joint raucht... Und wenn er arbeitslos ist, dann hat er ja auch ausreichend Zeit sich um das Kind zu kümmern... Wie die Fakten nun im Einzelnen zu bewerten sind, wird das Familiengericht dann entscheiden.

Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 23:45

Joint?
Er nimmt regelmäßig Kokain, hat investiert und dealt vermutlich noch.
Wurde deshalb von der Arbeit geschmissen (steht in der Kündigung als Beweis) und wurde später bei einer Polizeikontrolle auch Hops genommen...

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Kessie1  08.02.2020, 00:00
@Prigal

",,, und dealt vermutlich"... Alles uninteressant! 'Solange er sich um das Kind kümmert und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, steht ihm genauso das Kind zu wie ihr.

Ein Richter wird darüber entscheiden wo das Kind besser aufgehoben ist. Und mit solchen Verdächtigungen wie "dealt vermutlich" sollte man vorsichtig sein. So was kann auch als üble Nachrede gewertet werden und wenn der Richter annimmt, es geht nur darum den Anderen in Misskredit zu bringen, dann kann es auch nach hinten los gehen.

Also: zum Anwalt gehen und einen Eilantrag stellen! "Beweise" sammeln, ggf. glaubhafte Zeugen benennen... Egal wie sehr man sich über den Anderen aufregt, so sollte man doch stets sachlich bleiben. Denn damit gewinnt am ehesten an Glaubwürdigkeit.

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"Ich dachte die Frau ist da immer im Recht, weil Sie die Mutter ist?"

Das ist falsch.

Entscheidende Frage : Wer hat das Sorgerecht?

Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 17:09

Ja beide.

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PatrickLassan  07.02.2020, 17:10
@Prigal

Dann sollte deine Schwester das alleinige Sorgerecht beantragen.

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Stellwerk  07.02.2020, 17:11
@Prigal

Dann darf er auch das Kind abholen und mitnehmen.

Der Rest ist dann eine Frage fürs Familiengericht.

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Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 17:11
@Stellwerk

Meine Schwester will das Kind abholen. Er hat es schon vor einiger Zeit einfach "geklaut".

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PatrickLassan  07.02.2020, 17:13
@Prigal

Wenn es schon vor einiger Zeit war, dann hätte sich deine Schwester auch schon vor einiger Zeit darum kümmern sollen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

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Stellwerk  07.02.2020, 17:35
@Prigal

Ja, er ist der Vater und hat das Sorgerecht. Wenn keine akute Gefahr besteht, ist es besser, das Kind dort zu lassen als jetzt vor seinen Augen eine Schlammschlaxht zu beginnen.

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Stellwerk  07.02.2020, 17:38
@Prigal

Ein Kind ist kein Gegenstand, den man "klaut"! Bitte pass auf, trotz aller nachvollziehbarer Sorge, daß der Ehekrieg nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird!

Und er hat nach dem derzeitigen Stand genauso das Recht auf das Kind wie die Mutter, auch wenn es euch noch so gegen den Strich geht.

Anwalt einschalten und alleiniges Sorgerecht beantragen ist das einzige, was Ihr tun könnt.

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Prigal 
Fragesteller
 07.02.2020, 17:45
@Stellwerk

Also hätte meine Schwester Ihre Tochter auch theoretisch mitnehmen können und Ihm das verweigern können?

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Stellwerk  07.02.2020, 18:25
@Prigal

Nein. Er darf ihr den Kontakt genauso wenig verweigern wie sie ihm, solange kein entsprechender richterlicher Beschluß vorliegt. Aber die Polizei macht da auch nichts, solange keine konkrete Gefahr besteht - was Euch die Anwältin ja auch schon gesagt hat.

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Ohje, das arme Kind :( da spielen mehrere Umstände eine Rolle, da geht es um das Kindeswohl und nicht welcher Elternteil es jetzt haben will ... kommt also drauf an wo es dem Kind besser geht. Das entscheidet nicht Deine Schwester oder Mann sondern das Gericht.

Aber ich verstehe nicht, warum er das Kind einfach so mitnehmen kann? Dann verstehe ich nicht wie die Anwältin sagen kann mit dem Motto passt scho, da kann man nichts machen. Da müssen schon mehrere Dinge abgeklärt werden bevor der eine dem anderen das Kind einfach nehmen kann. Also so einfach ist das nicht. Wenn Deine Schwester vor hat das Kind zu holen, nicht allein, sondern die Polizei informieren! Oder ist das so geregelt das dieses WE das Kind beim Vater ist?

Ehrlich gesagt, wäre ich in der Lage wie Deine Schwester, hätte ich die Polizei schon angerufen wo er nur an der Tür stand bzw nur versucht hätte mein Kind einfach so mitzunehmen!!

Diesem Herrn hätte ich schon lange das Handwerk gelegt.Ich finde das Kind ist gefährtet bei so einem Mann .Leider verstehe ich die Anwältin nicht .Nachdem er das getan hat liegt das doch auf flacher Hand.Schade daß immer die Kinder darunter leiden müssen.Wünsche derMama viel Kraft.LG