Polizei um jmd aus die Wohnung zu schmeißen?

3 Antworten

Ohne den Hintergrund einer Straftat, wie z.B. tätlicher Angriff wird die Polizei sicher niemanden aus der Wohnung setzen. Die Eltern sollten dem Kind eine Frist setzen und sich darüber im klaren sein, dass sie Unterhalt zahlen müssen.

Abgesehen davon sollten die Eltern mal darüber nachdenken, ob es fair ist, ein Kind in der Ausbildung einfach vor die Türe zu setzen. Wobei das natürlich davon abhängt, ob das Kind sich in die Familie integriert und nicht den großen Motz macht oder sich von vorne bis hinten bedienen läßt.

In der Regel haben Eltern sehr gute Gründe für solch ein Handeln. Kann man hier aber nicht beurteilen.

poldiac  22.05.2018, 20:32

Ich befürchte, dass die Eltern nicht die Hellsten sind und denen das dann wohl egal ist. Die Quittung werden sie dann noch erhalten, joa. Traurig, wenn eine Familie so zerrüttet ist.

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KATH996 
Fragesteller
 22.05.2018, 20:40

Es geht dadrum dass Ihnen es nicht passt dass ich In einem anderem Geschlecht lebe als sie wollen aber sonst bin ivh total brav mach meine Matura/Abi, gehe nie aus und bin ruhig die meiste Zeit. Und meine eltern meinen dass die Polizei mich rausschmeißen wird weil es Ihre Wohnung ist.

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maja0403  22.05.2018, 20:45
@KATH996

Das ist natürlich Unsinn, Die Polzei schmeisst nur jemanden raus, wenn derjenige eine Straftat begeht, also z.B. handgreiflich wird.

Kontere doch einfach, dass sie dir dann Unterhalt zahlen müssen.

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KATH996 
Fragesteller
 22.05.2018, 21:20
@maja0403

Naja die Polizei meinte Sie können mich rausschmeissen, da es eine Eigentumswohnung ist die meine Eltern besitzen. Unterhalt zahlen sie von Ihnen aus sehr gern, solange ich weg bin.

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maja0403  22.05.2018, 21:22
@KATH996

Na dann würde ich auch schauen dass ich dort raus komme. Wende dich morgen ans Jugendamt.

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Sirius66  23.05.2018, 15:15
@KATH996

Dann raus da und Unterhalt beantragen. Wenn du in der Ausbildung bleibst, müssen sie zahlen. Eine Frist setzen können sie dir, sie muss aber realistisch sein. Und ... ganz wichtig ... nur gegen Unterhalt in Bar und evtl. Abzweigung des Kindergeldes.

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poldiac  23.05.2018, 15:49
@Sirius66

Ob sie das dann auch können, steht auf einem anderen Blatt geschrieben^^

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Sirius66  23.05.2018, 15:52
@poldiac

Wenn sie es nicht können, bleibt es bei ihnen wohnen. Fertig.

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Nein. Nur auf den Willen der Eltern hin, denen ihr eigener Spross nicht mehr in den Kram passt, läuft das nicht.

Deine Eltern sind dir gegenüber bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Leisten sie den Unterhalt nicht in Naturalien, muss er in Bar erfolgen.

Lass dich vom Jugendamt beraten. Sie sind auch für junge Erwachsene bis 21 ein Ansprechparnter. Zieh aus, such dir ein schönes Plätzchen und verklag deine Eltern auf Unterhalt.

Mal sehen, ob sie dem Bumerang fangen können oder ob er ihnen um die Ohren fliegt.

Gruß S.