Schuhe einmal getragen - zurückschicken?

4 Antworten

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Die Antwort ist ja. Dein 2-wöchiges Widerrufsrecht wird nicht dadurch gestört, dass der Gegenstand leichte Gebrauchsspuren aufweist.

Was anderes würde gelten, wenn du die Schuhe kaputt gemacht hättest.

herbsti1  22.08.2014, 12:09

Das ist falsch.Schuhe und Unterwäsche kann man doch nicht zurückgeben wenn getragen...Haaallloooo!!!!

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herbsti1  22.08.2014, 14:35
@Sierb2

Jaaa wenn das teil defekt und nicht in Ordnung ist schon.Aber das man alles zurückgeben kann stimmt niemals.Was machen die dann mit den benutzten Sachen bitteschön???Wegwerfen?...Sorry das ist Theorie aber sicher nicht die Wirklichkeit.Kann ich einfach nicht glauben

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herbsti1  23.08.2014, 08:24
@Nordseefan

Genau....das glaub ich auch niemals.Dann bestelle ich für 1000 Öcken ein Brautkleid....hatte ich ja dann auch nur kurz an...und schick es zurück...haha.Weiss nicht...aber ich denke die Leute hier verwechseln da was.Natürlich kann man umtauschen..Aaaaaaber doch nichts getragenes.Frag mich wo manche ihre Weisheiten herhaben.

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Sierb2  23.08.2014, 14:18
@herbsti1

Du hast Recht. Und teilweise kommt das genau so vor. Das ist eben das sogenannte Rückgabe und Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag.

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Wenn man der Sohle das ansieht.....denk mal man sieht das.Du hättest sie dann in der Wohnung eine Weile tragen sollen...mach ich immer.Aber da Du draussen warst sind die gebraucht.Wär ja nicht richtig sowas.Würdest Du die haben wollen wenn jemand das schon draussen anhatte.?Glaube kaum.

Sierb2  22.08.2014, 12:12

Stimmt so nicht. Der Sinn des Widerrufsrecht ist es, durch den Gebrauch der Sache einen Eindruck davon zu bekommen. Das schließt entsprechend die üblichen Gebrauchsspuren mit ein.

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jurafragen  22.08.2014, 12:20

Interessanter Gedankengang. Er hat nur mit der bestehenden Rechtslage überhaupt nichts zu tun.

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Ja klar. Im Gestz steht, dass es eine Rückgabepflicht gibt. D.h. dass du alles was du kaufst und nicht zerstörst oder so, innerhalb von 2 Wochen zurückgeben kannst. Andernfalls kannst du die Verkäufer verklagen.

beantwortet777  10.01.2023, 22:28

Gilt das auch wenn man aus Amerika bestellt?

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Steht das nicht breit und deutlich in den AGB des Händlers?

jurafragen  22.08.2014, 12:19

Es ist vollkommen egal, was dazu in den AGB geregelt ist. Das Widerrufsrecht ist kein vertragliches, sondern ein gesetzliches Gestaltungsrecht.

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herbsti1  22.08.2014, 14:40
@jurafragen

Ahaaaa...Theoretisch dann auch ne gebrauchte Zahnbürste...haha.Auch nur einmal benutzt...fast wie Neu...lach.Das glaub ich auf jeden Fall nicht.

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