Schuhe einmal getragen - zurückschicken?
Wenn ich mir Schuhe im Internet bestellt habe (zalando), sie dann einmal anziehe und feststelle, dass sie mir doch nicht richtig passen (sind hinten und seitlich etwas zu groß), kann ich sie trotzdem noch zurückschicken? Wenn nur an der Sohle und am Absatz etwas Schmutz ist?
4 Antworten
Die Antwort ist ja. Dein 2-wöchiges Widerrufsrecht wird nicht dadurch gestört, dass der Gegenstand leichte Gebrauchsspuren aufweist.
Was anderes würde gelten, wenn du die Schuhe kaputt gemacht hättest.
Jaaa wenn das teil defekt und nicht in Ordnung ist schon.Aber das man alles zurückgeben kann stimmt niemals.Was machen die dann mit den benutzten Sachen bitteschön???Wegwerfen?...Sorry das ist Theorie aber sicher nicht die Wirklichkeit.Kann ich einfach nicht glauben
Genau....das glaub ich auch niemals.Dann bestelle ich für 1000 Öcken ein Brautkleid....hatte ich ja dann auch nur kurz an...und schick es zurück...haha.Weiss nicht...aber ich denke die Leute hier verwechseln da was.Natürlich kann man umtauschen..Aaaaaaber doch nichts getragenes.Frag mich wo manche ihre Weisheiten herhaben.
Wenn man der Sohle das ansieht.....denk mal man sieht das.Du hättest sie dann in der Wohnung eine Weile tragen sollen...mach ich immer.Aber da Du draussen warst sind die gebraucht.Wär ja nicht richtig sowas.Würdest Du die haben wollen wenn jemand das schon draussen anhatte.?Glaube kaum.
Interessanter Gedankengang. Er hat nur mit der bestehenden Rechtslage überhaupt nichts zu tun.
Stimmt so nicht. Der Sinn des Widerrufsrecht ist es, durch den Gebrauch der Sache einen Eindruck davon zu bekommen. Das schließt entsprechend die üblichen Gebrauchsspuren mit ein.
Ja klar. Im Gestz steht, dass es eine Rückgabepflicht gibt. D.h. dass du alles was du kaufst und nicht zerstörst oder so, innerhalb von 2 Wochen zurückgeben kannst. Andernfalls kannst du die Verkäufer verklagen.
Steht das nicht breit und deutlich in den AGB des Händlers?
Es ist vollkommen egal, was dazu in den AGB geregelt ist. Das Widerrufsrecht ist kein vertragliches, sondern ein gesetzliches Gestaltungsrecht.
Ahaaaa...Theoretisch dann auch ne gebrauchte Zahnbürste...haha.Auch nur einmal benutzt...fast wie Neu...lach.Das glaub ich auf jeden Fall nicht.
Das ist falsch.Schuhe und Unterwäsche kann man doch nicht zurückgeben wenn getragen...Haaallloooo!!!!