Roller: Distanzring/Drossel TüV/Gutachten?

2 Antworten

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Ja, kannst du, sofern er mit 45 km/h in den Papieren steht. Damit versetzt du den Roller lediglich in den Zulassungszustand und dafür brauchst du keinen TÜV.

Zum TÜV brauchst du nicht, da keine Änderung der eingetragenen Geschwindigkeit erfolgen soll.