Rollatoren in Zug kostenlos mitnehmbar oder muss man dafür was extra bezahlen?
Wenn ich in Zukunft ein Rollator brauchen sollte, wollte ich mich schon mal erkundigen. Wenn ich irgendwann einen brauchen sollte, würde ich ein faltbares Modell nehmen. Ich habe eine Monatskarte.
4 Antworten
Meine Frau darf ein Klapprad kostenlos im Zug mitnehmen.
Voraussetzung: es muss zusammengeklappt sein. Dann gilt es als Gepäckstück. Das sollte bei einem Rollator auch so sein, zumal man bei ärztlich attestierter und anerkannter Gehbehinderung ohnehin Nachteilsausgleiche bekommt. Dann ist das kostenlose Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel möglich.
Für den Rollator bezahlst du in der Eisenbahn nichts.Vielleicht "hinkt" der Vergleich etwas, aber Kinderwagen werden auch gratis befördert.
Ich bin mir leider nicht sicher aber ja ist er meiner Meinung nach, da es wie ein Rollstuhl oder eine Krücke gehandelt wird, da es für dich zur Bewegungserwerbung gehört.
kostet nix,... gilt als Gepäck, weil wegen faltbar.. aber auch so müsstest du nicht für ein Hilfsmittel zahlen