Regenwasser vom Nachbargrundstück auf unser Grundstück?

7 Antworten

Sein Regenwasser fließt auf unser Grundstück in eine gemeinsame Regenwasserzisterne.

Schön.

Diese wurde vom Vorbesitzer unseres Grundstücks erbaut und der Nachbar bekam die Erlaubnis, sein Regenwasser in die besagte Zisterne einzuleiten. Darüber gibt es aber keine Aufzeichnungen und keine Grundbucheintragung.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie man nur um ein paar Hundert € zu sparen, auf die Idee kommen kann, solche Regelungen nicht grundbuchamtlich abzusichern.

Mir ist die Zisterne aber im Weg

Dann kannst du sie nach Ankündigung jederzeit entfernen, denn rechtlich gesehen handelt es sich dann um eine reine Duldung.

Kann ich mit Vorankündigung verlangen, dass er das Regenwasser selber ableitet/versickern lässt

Ja. Zudem ist Niederschlagswasser rechtlich gesehen immer auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem es anfällt.

oder hat er, auch wenn es keine Aufzeichnungen gibt, aus Gewohnheit das Recht auf Nutzung der Zisterne und ich muss es weiterhin dulden?

Nein.

Schlecht wäre es nur, wenn der Nachbar seinerseits eine entsprechende Vereinbarung nachweisen könnte.

Bitterkraut  19.08.2019, 12:52

Eine Vereinbarung mit dem Vorbesitzer dürfte für den jetzigen keine Rechtskraft haben.

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FordPrefect  19.08.2019, 12:56
@Bitterkraut

Nein, allerdings könnte es sich auf die Frist bis zur Umsetzung auswirken. Denn der Nachbar wird wohl nicht ohne Grund diese Lösung gewählt haben; das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation wird nämlich zum Einen kostenpflichtig jährlich abgerechnet nach Fläche, zum Andern muss er dann die Abwasserrohre völlig neu verlegen. Das geht nicht mal so eben von heute auf morgen.

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Die Zisterne befindet sich auf deinem Grundstück. Wenn sie dir im Weg ist, kannst du sie jederzeit entfernen (lassen).

Eine Info an den Nachbarn, ab wann die Zisterne nicht mehr zur Verfügung steht, sollte genügen.

Bis dahin muss er schauen, wie er das Problem für sich löst.

Meines Erachtens kann dich keiner zwingen, das Ding zu behalten.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Dein Grundstück, deine Zisterne. Damit kannst du machen ws du willst. Du mußt dich auch nicht an Absprachen, die der Vorbesitzer getroffen hat, halten.

Teile dem Nachbarn mit, das du die Zisterne umsetzt oder verschwinden läßt und dass sein Zufluss nicht mehr möglich ist. Er soll sich selber was einfallen lassen oder sein Wasser in die Kanalisation leiten, wie andere Menschen auch.

Wenn es keine Grunddienstbarkeit oder andere nachweisbare Vereinbarung gibt, kannst du die Unterlassung verlangen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, deine Zisterne zu benutzen. Denn dir allein gehört sie, wenn er nichts anderes nachweisen kann.

Setz ihm eine Frist die Wassereinleitung zu unterlassen. Nach der Frist verschließt du das Rohr an der Grenze. Die Frist sollte großzügig sein, da der Bau eines Sickerschachtes aufwendig ist und die Firmen alle voll ausgebucht sind. Außerdem kann es sein, dass er vor dem Bau für sein Grundstück einen Entwässerungsplan erstellen und genehmigen lassen muss.

Dein Grundstück, Deine Zisterne.

An Verträge mit Deinem Vorbesitzer bist Du nicht gebunden, maximal Eintragungen im Grundbuch gelten weiter.