Darf der Nachbar Kostenteilung für die Reparatur einer Sammelleitung auf seinem Grundstück verlangen?
Bei unserem Reihenhausblock gibt es eine Sammelleitung zur Ableitung von Regenwasser an der die Fallrohre der Reihenhäuser angeschlossen sind.
Diese gemeinsame Sammelleitung ist bei einem Nachbar durch Wurzeln seiner Beflanzung gebrochen und es muss sie reparieren lassen. Die Kosten will er auf alle Nachbarn zu gleichen Teilen verrechnen, mit der Begründung, dass durch den Sammelleitungsabschnitt auf seinem Grundstück das Regenwasser aller abfließt.
Hat er ein Recht diese Kostenteilung zu verlangen? Welches Recht wäre das?
3 Antworten
Derartige Falllagen sind bei Bebauungen in Serie, wahlweise neben- oder hintereinander, durchaus üblich. Irgendwie müssen ja alle Gebäude an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen werden; anders wäre die Bebauung nicht möglich in der gegebenen Form.
Hier dürfte es ein eingetragenes Leitungsrecht zu Lasten des dienenden Grundstücks geben; die Unterhaltskosten der Leitung fallen demzufolge aber auch allen Eigentümern, deren Grundstücke über diese Leitung erschlossen sind, zur Last. Näheres siehe Grundbuch.
Diese gemeinsame Sammelleitung ist bei einem Nachbar durch Wurzeln seiner Beflanzung gebrochen und es muss sie reparieren lassen.
Solange hier keine Fahrlässigkeit vorliegt, ist dies m.E. nicht weiter relevant; die läge aber wohl nur vor, wenn die Leitung besseren Wissens entweder überbelastet oder massiv direkt überpflanzt (Baum) worden wäre. Es liegt in der Natur der Sache, dass Leitungsstränge mit der Zeit durch Vegetation und Witterung resp. Alterungsprozesse in Mitleidenschaft gezogen und erneuert werden müssen. An der Kostenpflicht auch der Hinterlieger ändert sich dadurch nichts.
Die Leitungen müssen durch alle Nutzer unterhalten werden.
Dazu muss es,ein Leitungsrecht geben, das auchcdie Pflichten regelt.
Wenn nicht, würde ich an seiner Stelle da Ding zuschütten und nur die eigene Leitung anschließen
Eigentumswohnungen? Mietwohnungen? Wer ist Eigentümer der Leitung?
Zunächst: Verursacher haftet und hat deshalb die Kosten allein zu tragen.