Mein Nachbar hat auf ca. 8 Metern Länge ungehinderte Sicht auf mein Grundstück, der übergroße Rest der Grundstücksgrenze ist bebaut oder zugewachsen. Letzten Sommer beschwerte er sich, weil meine Kinder unbekleidet durch den Garten tobten. Ich solle nach seiner Meinung einen Sichtschutz auf meiner Seite des Zaunes anbringen. Nun ist bald wieder Sommer, der Nachbar wird wieder Anstoß am Anblick der Kinder nehmen. Kann er den Sichtschutz von mir einfordern ?

Wenn es ihn stört, dann soll ER auch einen Sichtschutz bauen.. Er will ihn doch..

Lach, nein das kann er nicht. Wenn es ihn stört, dann soll er wegschauen oder selbst einen Sichtschutz auf seine Kosten anbringen. Leute gibt es.
MiAnTo am 6. Mai 2008 22:03 Soll er doch in die USA ziehen, dort ist man auch so prüde.
Ich würde ihm einen Kostenvoranschlag von einem Zaunbauer vorlegen (besorgt DU ihn, dann kannste Dir wenigsten eine schöne Farbe aussuchen!), den kann er annehmen oder es lassen. Für Euch wird es bestimmt auch angenehmer sein, wenn dieser fiese Mann nicht mehr zu sehen ist, oder?
ich würde dir ja eine Adresse von einem guten Zaunbauer geben, aber ich glaube, das ist hier nicht erlaubt. Schau halt in Google nach. Da findest Du bestimmt was!
Danke MiAnTo, kein Problem, einen Sichtschutz selbst anzubringen, nur warum soll ich Kosten für etwas tragen, was ich selbst garnicht brauche?

Es handelt sich ja sicher um kleine Kinder? Ich würde daran keinen Anstoß nehmen. Und ich bin der Meinung, wenn ihm es stört, dann soll er doch für einen Sichtschutz aufkommen.
Riiichtisch und DH.

Wenn er nicht in Deinen Garten schauen will, muß er sich schon einen eigenen Sichtschutz bauen. Er fühlt sich ja gestört.
Nein, das kann er nicht. Es geht nicht um Nudisten, sondern um spielende kinder, da gibt es überhaupt keine Einwände gegen. Man sollte diesbezüglich meine das man das als Erwachsener abkann.

er braucht nicht hinzugucken
wenn er der Meinung ist, ein Sichtschutz hilft, dann soll er sich einen bauen oder kaufen
sichtschutz wird er nicht einfordern können, aber das alle bekleidet rumlaufen, das kann er verlangen.
auch wenn es sich um kinder handelt.
Ich sage es nur ungern, aber ich glaube du irrst. Kleine Kinder dürfen nach meinem Kenntnissstand durchaus unbekleidet herumlaufen.:-)) Wär ja noch schöner.
spatzi am 6. Mai 2008 21:21 Echt? Wäre ja ein Ding...wo steht sowas (BGB?) und gibts da keine "Kinder-Regelung"??
das ist nicht richtig. kleine kinder dürfen wohl immer noch nackt rumlaufen
ich glaube nicht, dass kinder immer nackt rumlaufen dürfen.
wenn der mann damit ein problem hat, welcher art auch immer..., wird er recht bekommen.
Wäre direkt mal eine neue Frage wert.
am Strand laufen die Kinder doch auch frei rum. Warum nicht im eigenen Garten.
also, um nicht falsch verstanden zu werden.
ich habe damit kein problem, dass kinder nackt in der gegend rumspringen.
glaube aber dennoch, dass es kein freibrief ist und wenn sich jemand daran stört, auch zu dessen gunsten geurteilt würde.
nein er kann sicher keinen verlangen. er kann ja wegschauen oder sich selber einen bauen.
aber frag ihn mal, ob er dadurch allenfalls sexuell stimuliert wird - dann wärs vielleicht aus schutz vor allfälligen übergriffen dann doch besser selber einen zu bauen.
Da hast du auch wieder recht. DH

Das ist ein weites Feld und die Rechtsprechung hier sehr uneinheitlich.
Ich persönlich bin zwar der Meinung, daß es den Nachbarn schlicht nichts angeht, aber es gab schon Entscheidungen, die Nacktheit auch im eigenen Garten unterbunden haben. (Bei ganz kleinen Kindern allerdings eher nicht.)
Kommt wahrscheinlich auf das jeweilige Gericht an, was urteilt.

Unter dem Aspekt, den "gerisbg" vorgebracht hat, der auch zum Schutz der Kinder berücksichtigt werden sollte, ist eine Absprache mit dem Nachbarn die beste Lösung, daß man "gemeinsam" den Sichtschutz anbringt.
also, ich sehe es immer noch so, dass ein garten privat ist, und kein öffentliches Gelände. In meinem Garten kann ich mich also sehrwohl auch als Erwachsener nackt aufhalten, wenn ich das für angenehm und richtig halte. Zu öffentlichen Plätzen (Straßen, Wegen, etc.) hin muss ich dann meinen Garten sicherlich abschirmen, aber zu anderen Privatgrundstücken? Ich würde hier auch denken, dass jemand, der sich daran stört, wohl selbst dafür sorge tragen muss, dass es ihn nicht mehr stören kann.
nein das darf er von dir nicht verlangen. wenn er ihn haben möchte,dann muss er ihn auf sein grundstück selber einrichten!!
Na das sehe ich aber ganz genau so.
Sehe ich ebenso.