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Kann der Nachbar Sichtschutz verlangen?

gefragt von NibelheimNibelheim am 06.05.2008 um 21:10 Uhr

Mein Nachbar hat auf ca. 8 Metern Länge ungehinderte Sicht auf mein Grundstück, der übergroße Rest der Grundstücksgrenze ist bebaut oder zugewachsen. Letzten Sommer beschwerte er sich, weil meine Kinder unbekleidet durch den Garten tobten. Ich solle nach seiner Meinung einen Sichtschutz auf meiner Seite des Zaunes anbringen. Nun ist bald wieder Sommer, der Nachbar wird wieder Anstoß am Anblick der Kinder nehmen. Kann er den Sichtschutz von mir einfordern ?


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angelela
beantwortet von angelela am 6. Mai 2008 21:11
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Wenn es ihn stört, dann soll ER auch einen Sichtschutz bauen.. Er will ihn doch..

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 21:13

Na das sehe ich aber ganz genau so.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 6. Mai 2008 21:23

Sehe ich ebenso.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Mai 2008 21:13
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Lach, nein das kann er nicht. Wenn es ihn stört, dann soll er wegschauen oder selbst einen Sichtschutz auf seine Kosten anbringen. Leute gibt es.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 6. Mai 2008 22:03

Soll er doch in die USA ziehen, dort ist man auch so prüde.

Ich würde ihm einen Kostenvoranschlag von einem Zaunbauer vorlegen (besorgt DU ihn, dann kannste Dir wenigsten eine schöne Farbe aussuchen!), den kann er annehmen oder es lassen. Für Euch wird es bestimmt auch angenehmer sein, wenn dieser fiese Mann nicht mehr zu sehen ist, oder?
ich würde dir ja eine Adresse von einem guten Zaunbauer geben, aber ich glaube, das ist hier nicht erlaubt. Schau halt in Google nach. Da findest Du bestimmt was!

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 6. Mai 2008 22:09

Danke MiAnTo, kein Problem, einen Sichtschutz selbst anzubringen, nur warum soll ich Kosten für etwas tragen, was ich selbst garnicht brauche?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Mai 2008 22:47

Na ganz einfach, Nibelheim, weil Du einen Sichtschutz vor solchen Nachbarn brauchst. ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 10. Mai 2008 21:11

da ist was wahres dran, HerrLich !


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. Mai 2008 21:14
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Es handelt sich ja sicher um kleine Kinder? Ich würde daran keinen Anstoß nehmen. Und ich bin der Meinung, wenn ihm es stört, dann soll er doch für einen Sichtschutz aufkommen.

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 21:17

Riiichtisch und DH.


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. Mai 2008 21:12
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Wenn er nicht in Deinen Garten schauen will, muß er sich schon einen eigenen Sichtschutz bauen. Er fühlt sich ja gestört.


anonym
beantwortet von Hooliance am 6. Mai 2008 21:12
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Nein, das kann er nicht. Es geht nicht um Nudisten, sondern um spielende kinder, da gibt es überhaupt keine Einwände gegen. Man sollte diesbezüglich meine das man das als Erwachsener abkann.



Achat
beantwortet von Achat am 6. Mai 2008 21:13
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Das denke ich nicht. Soll er doch wegschauen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. Mai 2008 21:16
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  1. er braucht nicht hinzugucken

  2. wenn er der Meinung ist, ein Sichtschutz hilft, dann soll er sich einen bauen oder kaufen


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. Mai 2008 21:17
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sichtschutz wird er nicht einfordern können, aber das alle bekleidet rumlaufen, das kann er verlangen.

auch wenn es sich um kinder handelt.

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 21:20

Ich sage es nur ungern, aber ich glaube du irrst. Kleine Kinder dürfen nach meinem Kenntnissstand durchaus unbekleidet herumlaufen.:-)) Wär ja noch schöner.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 6. Mai 2008 21:21

Echt? Wäre ja ein Ding...wo steht sowas (BGB?) und gibts da keine "Kinder-Regelung"??

Kommentar von gerisbg am 6. Mai 2008 21:28

das ist nicht richtig. kleine kinder dürfen wohl immer noch nackt rumlaufen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. Mai 2008 21:30

ich glaube nicht, dass kinder immer nackt rumlaufen dürfen.

wenn der mann damit ein problem hat, welcher art auch immer..., wird er recht bekommen.

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 6. Mai 2008 22:01

Wäre direkt mal eine neue Frage wert.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 6. Mai 2008 22:22

am Strand laufen die Kinder doch auch frei rum. Warum nicht im eigenen Garten.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. Mai 2008 22:38

also, um nicht falsch verstanden zu werden.

ich habe damit kein problem, dass kinder nackt in der gegend rumspringen.

glaube aber dennoch, dass es kein freibrief ist und wenn sich jemand daran stört, auch zu dessen gunsten geurteilt würde.


anonym
beantwortet von gerisbg am 6. Mai 2008 21:26
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nein er kann sicher keinen verlangen. er kann ja wegschauen oder sich selber einen bauen.

aber frag ihn mal, ob er dadurch allenfalls sexuell stimuliert wird - dann wärs vielleicht aus schutz vor allfälligen übergriffen dann doch besser selber einen zu bauen.

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 21:29

Da hast du auch wieder recht. DH


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Mai 2008 21:27
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Das ist ein weites Feld und die Rechtsprechung hier sehr uneinheitlich.

Ich persönlich bin zwar der Meinung, daß es den Nachbarn schlicht nichts angeht, aber es gab schon Entscheidungen, die Nacktheit auch im eigenen Garten unterbunden haben. (Bei ganz kleinen Kindern allerdings eher nicht.)

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 6. Mai 2008 22:02

Kommt wahrscheinlich auf das jeweilige Gericht an, was urteilt.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. Mai 2008 21:51
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Unter dem Aspekt, den "gerisbg" vorgebracht hat, der auch zum Schutz der Kinder berücksichtigt werden sollte, ist eine Absprache mit dem Nachbarn die beste Lösung, daß man "gemeinsam" den Sichtschutz anbringt.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 8. Mai 2008 10:52
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also, ich sehe es immer noch so, dass ein garten privat ist, und kein öffentliches Gelände. In meinem Garten kann ich mich also sehrwohl auch als Erwachsener nackt aufhalten, wenn ich das für angenehm und richtig halte. Zu öffentlichen Plätzen (Straßen, Wegen, etc.) hin muss ich dann meinen Garten sicherlich abschirmen, aber zu anderen Privatgrundstücken? Ich würde hier auch denken, dass jemand, der sich daran stört, wohl selbst dafür sorge tragen muss, dass es ihn nicht mehr stören kann.


anonym
beantwortet von muckl am 13. Juni 2008 19:34
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nein das darf er von dir nicht verlangen. wenn er ihn haben möchte,dann muss er ihn auf sein grundstück selber einrichten!!


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