Kann der Nachbar Sichtschutz verlangen?

15 Antworten

Das ist ein weites Feld und die Rechtsprechung hier sehr uneinheitlich.

Ich persönlich bin zwar der Meinung, daß es den Nachbarn schlicht nichts angeht, aber es gab schon Entscheidungen, die Nacktheit auch im eigenen Garten unterbunden haben. (Bei ganz kleinen Kindern allerdings eher nicht.)

Nibelheim 
Fragesteller
 06.05.2008, 22:02

Kommt wahrscheinlich auf das jeweilige Gericht an, was urteilt.

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sichtschutz wird er nicht einfordern können, aber das alle bekleidet rumlaufen, das kann er verlangen.

auch wenn es sich um kinder handelt.

enfield303  06.05.2008, 21:20

Ich sage es nur ungern, aber ich glaube du irrst. Kleine Kinder dürfen nach meinem Kenntnissstand durchaus unbekleidet herumlaufen.:-)) Wär ja noch schöner.

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spatzi  06.05.2008, 21:21

Echt? Wäre ja ein Ding...wo steht sowas (BGB?) und gibts da keine "Kinder-Regelung"??

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gerisbg  06.05.2008, 21:28

das ist nicht richtig. kleine kinder dürfen wohl immer noch nackt rumlaufen

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xyungeloest  06.05.2008, 21:30
@gerisbg

ich glaube nicht, dass kinder immer nackt rumlaufen dürfen.

wenn der mann damit ein problem hat, welcher art auch immer..., wird er recht bekommen.

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wauwie  06.05.2008, 22:22
@Nibelheim

am Strand laufen die Kinder doch auch frei rum. Warum nicht im eigenen Garten.

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xyungeloest  06.05.2008, 22:38
@wauwie

also, um nicht falsch verstanden zu werden.

ich habe damit kein problem, dass kinder nackt in der gegend rumspringen.

glaube aber dennoch, dass es kein freibrief ist und wenn sich jemand daran stört, auch zu dessen gunsten geurteilt würde.

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Unter dem Aspekt, den "gerisbg" vorgebracht hat, der auch zum Schutz der Kinder berücksichtigt werden sollte, ist eine Absprache mit dem Nachbarn die beste Lösung, daß man "gemeinsam" den Sichtschutz anbringt.

also, ich sehe es immer noch so, dass ein garten privat ist, und kein öffentliches Gelände. In meinem Garten kann ich mich also sehrwohl auch als Erwachsener nackt aufhalten, wenn ich das für angenehm und richtig halte. Zu öffentlichen Plätzen (Straßen, Wegen, etc.) hin muss ich dann meinen Garten sicherlich abschirmen, aber zu anderen Privatgrundstücken? Ich würde hier auch denken, dass jemand, der sich daran stört, wohl selbst dafür sorge tragen muss, dass es ihn nicht mehr stören kann.

Liegt das Grundstück deines Nachbarn denn westlich oder östlich von deinem Grundstück. Wenn es östlich liegt, könnte es durch Bau eines Sichtschutzes zu Schattenwurf auf deinem Grundstück kommen.

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Das beste wäre vielleicht wenn du den Nachbarn mit einbeziehst, dass er dich und dein Familie besser kennen lernt. Also bspw mal eine Einladung zu Kaffee und Kuchen. Oder eine Grillfeier im Garten.