Nachbarn stören die Enten

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Hallo Jette,

ich glaube, du brauchst dir keine Sorgen zu machen.

Klar, theoretisch kann dich der Nachbar verklagen. Aber ich glaube nicht, dass der Nachbar solch einen Prozess gewinnen würde. Eher würde er diesen Prozess nach meiner Einschätzung verlieren und hätte dann (als Verlierer) die Prozesskosten zu tragen.

Gewinnen könnte der Nachbar den Prozess nämlich nur dann, wenn er einen Rechtsanspruch darauf hätte, dass du die Enten entweder ganz abschaffst oder nur noch im Stall hältst. Solch ein Rechtsanspruch wird "Störungsbeseitigungsanspruch" genannt und geht auf § 1004 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (abgekürzt: BGB) zurück.

Dieser § 1004 Absatz 1 BGB spielt bei unzähligen Prozessen eine große Rolle. Denn immer wieder verklagen sich Nachbarn gegenseitig, weil sie glauben, vom Nachbargrundstück ginge eine unerträgliche Störung aus - sei es durch überwachsende Zweige von Bäumen oder durch irgendwelche unangenehmen Gerüche oder durch unerträglichen Lärm.

In deinem Fall fühlt sich der neue Nachbar durch die Enten bzw. durch deren Geruch gestört. Ob aber tatsächlich eine Störung vorliegt, scheint mehr mir sehr fraglich zu sein. Aber selbst wenn ein Richter zu der Überzeug käme, dass deine Enten so unangenehm riechen, dass eine echte Störung vorliegt - dann bedeutet das noch lange nicht, dass der neue Nachbar den Prozess gegen dich gewinnt. Denn der Richter muss auch prüfen, ob der neue Nachbar (wenn denn tatsächlich eine "Störung" durch die Enten besteht) eine Duldungspflicht bezüglich des Enten-Geruchs hat. Und ich glaube: Der Richter würde zu der Überzeugung kommen, dass der neue Nachbar solch eine Duldungspflicht tatsächlich hat - und zwar aus zwei Gründen: Erstens geht es um eine ländliche Umgebung, wo solche Gerüche nichts Außergewöhnliches sind. Und zweitens wusste der neue Nachbar von vornherein, was Sache ist. Er wurde durch die Gerüche also nicht nach seinem Einzug überrascht, sondern wusste schon vorher, dass diese Gerüche einfach da sind.

Wenn ich an deiner Stelle wäre:

Ich würde ganz cool bleiben und dem neuen Nachbarn sagen, dass du seine Forderung für unbegründet hältst, weil ein gesetzlicher Störungsbeseitigungsanspruch nicht erkennbar ist. Und du kannst ruhig hinzufügen: "Deshalb sehe ich der angedrohten Klage mit großer Gelassenheit entgegen."

Alles Gute und liebe Grüße,

Tobi

jette26 
Fragesteller
 02.07.2012, 20:06

Danke das werde ich Ihm sagen.

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Idioten gibt es überall.. udn manchmal bekommen sie sogar vor Gericht noch recht. Wir lebten auch ländlich, hatten auf 1 Hektar Wiese 10 Schafe.. glaub mal, erst hat der neue Nachbar versucht, die Polizei auf uns anzusetzen, dann das Veterinäramt. Und die kamen auch, da er sagte, die Tiere lägen apathisch auf der Wioese und wären fast tot. Verterinär war not amused, denn das war einfach das typische Ruheverhalten an einem heißen Tag. (er hat dann mal nett mit dem Mann geredet).

Trotzdem, diese Aktionen gibt es immer wieder, verstehen muss man das nicht.

jette26 
Fragesteller
 02.07.2012, 18:13

Das größte war als er dann noch sagte aber seine kleine Tochter freut sich die Enten zu sehen. Was soll man da noch sagen.

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Quatsch! Ich glaube nicht dass ein paar Enten so stinken, dass es bis zu ihm riecht. Solange due Tiere auch keine übermäßige Lärmbelästigung darstellen musst du dir keine Sorgen machen. Falls es doch mal sein sollte, dass das veterinäramt vorbeischauen kommt, halte deinen Stall und den Freilauf sauber und stell immer sauberes Wasser zur verfügung.

Falls du noch ein bisschen Platz im Freilauf hast,würde ich den Enten noch einen kleinen badeteich schenken :)

klagen kann er, nur Recht wird er nicht bekommen. Mach ihm klar, du und die Enten waren vor ihm da, ist doch sein Pech, wenn er hier her zieht. Er sollte umziehen oder aufhören, zu stänkern, so einfach ist das.

wenn du ländlich lebst, und die enten schon vor ihm da waren, glaube ich nicht, dass er große chancen hat.....