Regelmäßige, unangemeldete Kontrollen durch Vermieter im Mietvertrag?
Hallo zusammen,
gerne freue ich mich über die detaiierte Beantwortung meiner Frage. Bitte, falls möglich mit BGH Urteilen oder Paragraphen belegen, eine einfache Ja/Nein Antwort hilft mir nicht weiter. Ich habe einen MV abgeschlossen für eine WG und neben den normalen Besichtigungsrecht Vermieter nach Anmeldung begründet durch mögl. Sanierungen oder Verkauf usw. ist in der Zusatzvereinbarung ein Paragraph welcher recht schlank und undefiniert ein mögliches Betretungsrecht für den Vermieter einräumen soll. Wörtlich: Es kommen regelmäßig unangemeldete Kontrollen vor.
In meinem Verständnis ist sowas rechtlich nicht zulässig. Kann mir jemand nähere Infos geben? Es wird nicht näher definiert was kontrolliert werden soll. Es steht wie gesagt nur dieser eine Satz in dem Paragraphen der Zusatzvereinbarung.
6 Antworten
Schau mal hier:
Zutrittsrecht zur Wohnung - diese Rechte haben Vermieter (immoverkauf24.de)
Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ihrer Wohnungen – das stellte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) klar. Auch wenn ein Mietvertrag dem Vermieter ein generelles Zutrittsrecht einräumt, ist dies nicht gültig, denn das verstößt gegen Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.
Naja - lass das da mal drinstehen. Ich denke nicht, dass er das deswegen auch gleich macht.
Falls doch, klar darauf hinweisen dass er das zu unterlassen hat. Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ende.
Der Vermieter hat keine Zutrittsrecht zum Zimmer der Mieterin, wenn er einen Mietvertrag über ein Zimmer mit der Mieterin abgeschlossen hat.
Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ebenfalls unwirksam (BGH vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13
Hallo , es handelt sich hierbei um eine vertragswidrige Klausel , die keine Gültigkeit besitzt . Von daher kannst Du den Vertrag unterschreiben , und wenn der Vermieter dann vor der Tür irgendwann steht, weist Du Ihn auf folgendes Urteil hin :
BGH, Urteil vom 4. Juni 2014 -VIII ZR 289/13 -LG Koblenz
Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam
Ohne Kenntis des Mietvertrages in seiner Gänze ist das nicht möglich hier richtig zu antworten.Dieser Verweis trifft nur auf abgeschlossene Wohnungen zu, die durch einen Mieter oder eine Mieterpartei Komplett gemietet wurden.
Wozu benötigst Du denn den BGH, wenn Deine Probleme von Dir im Mietvertrag geordnet wurden?
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB steht auch was dazu