Regelmäßige, unangemeldete Kontrollen durch Vermieter im Mietvertrag?

6 Antworten

Schau mal hier:

Zutrittsrecht zur Wohnung - diese Rechte haben Vermieter (immoverkauf24.de)

Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ihrer Wohnungen – das stellte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) klar. Auch wenn ein Mietvertrag dem Vermieter ein generelles Zutrittsrecht einräumt, ist dies nicht gültig, denn das verstößt gegen Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. 

Naja - lass das da mal drinstehen. Ich denke nicht, dass er das deswegen auch gleich macht.

Falls doch, klar darauf hinweisen dass er das zu unterlassen hat. Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ende.


Gerhart  22.09.2021, 17:14

Der Vermieter hat keine Zutrittsrecht zum Zimmer der Mieterin, wenn er einen Mietvertrag über ein Zimmer mit der Mieterin abgeschlossen hat.

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Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ebenfalls unwirksam (BGH vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13 


muecke44  22.09.2021, 12:18

§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB steht auch was dazu

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Gerhart  22.09.2021, 17:12
@muecke44

Betrifft aber nicht das Mietrecht und wenn, dann sind AGB´s bei gewerblichen Mieten üblich.

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Hallo , es handelt sich hierbei um eine vertragswidrige Klausel , die keine Gültigkeit besitzt . Von daher kannst Du den Vertrag unterschreiben , und wenn der Vermieter dann vor der Tür irgendwann steht, weist Du Ihn auf folgendes Urteil hin :

BGH, Urteil vom 4. Juni 2014 -VIII ZR 289/13 -LG Koblenz

Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam


Gerhart  22.09.2021, 17:11

Ohne Kenntis des Mietvertrages in seiner Gänze ist das nicht möglich hier richtig zu antworten.Dieser Verweis trifft nur auf abgeschlossene Wohnungen zu, die durch einen Mieter oder eine Mieterpartei Komplett gemietet wurden.

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wolfman74  23.09.2021, 09:51
@Gerhart

Es ist eigentlich nicht wichtig, den Mietvertrag zu kennen. Du kannst als Vermieter einfach nicht Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz durch Klauseln aushebeln .

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Wozu benötigst Du denn den BGH, wenn Deine Probleme von Dir im Mietvertrag geordnet wurden?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung