Rechtliche Absicherung bei Einbau oder Umbau Heizungsanlage durch Heizungsinstallateur als Freundschaftsdienstleistung?

2 Antworten

Rechtliche Absicherung bei Einbau oder Umbau Heizungsanlage durch Heizungsinstallateur als Freundschaftsdienstleistung?

Freundschaftsdienst = keine Gewährleistung.

Da du das Material besorgen musst hat dein Freund offensichtlich auch selber garkeine Firma.

Die Heizungsanlage muss vom Schornsteinfeger Abgenommen werden. Hierfür ist aber tatsächlich egal, der die eingebaut hat.

Handelt es sich wirklich um einen guten Kumpel, wird er dafür kein Geld verlangen, sondern Du darfst ihm irgendwann auch einen oder mehrere Gefallen tun.

Verlangt er Geld und sei es auch nur ein "Freundschaftspreis", handelt es sich um Schwarzarbeit oder ist zumindest im dunkelgrauen Graubereich.

Gewährleistung hast Du keine und bei jeder Heizungsanlage muss ein Schornsteinfeger zur Abnahme kommen, egal, ob vom Meister eingebaut oder vom Kumpel.

Der Schornsteinfeger wird bei einer Gasheizung auf Wunsch auch eine Prüfung der Gasleitung machen (sollte man auf jeden Fall machen) und er wird die Abgaswerte prüfen.

Alle übrigen Funktionen, wie Heizungspumpen, Ventile uvm. werden ihn nicht interessieren. Wenn die Heizung dann funktioniert, ist alles ok. Wenn nicht, dann muss eben nachgebessert werden. Gewährleistung gibt es nicht.