Rechtliche Absicherung bei Einbau oder Umbau Heizungsanlage durch Heizungsinstallateur als Freundschaftsdienstleistung?
Guten Morgen ihr Lieben,
ich bin gerade am Haus sanieren und habe einen Kumpel (gelernter Heizungsinstallateur) , der mir, nach Begutachtung, alle Komponenten nennt, die ich für den Ein-/Umbau der Heizung benötige. Diese soll ich dann besorgen und er baut diese dann zu einem Freundschaftspreis ein. Meine Frage ist, wie ist die rechtliche Absicherung? Muss zur Abnahme dann der Schornsteinfeger kommen oder wie sichere ich mich dann rechtlich ab? Muss der Installateur dann nach Montage noch einen offiziellen Termin zur Abnahme der Geräte machen?
vielen Dank im Voraus euch und einen schönen Tag!
2 Antworten
Rechtliche Absicherung bei Einbau oder Umbau Heizungsanlage durch Heizungsinstallateur als Freundschaftsdienstleistung?
Freundschaftsdienst = keine Gewährleistung.
Da du das Material besorgen musst hat dein Freund offensichtlich auch selber garkeine Firma.
Die Heizungsanlage muss vom Schornsteinfeger Abgenommen werden. Hierfür ist aber tatsächlich egal, der die eingebaut hat.
Handelt es sich wirklich um einen guten Kumpel, wird er dafür kein Geld verlangen, sondern Du darfst ihm irgendwann auch einen oder mehrere Gefallen tun.
Verlangt er Geld und sei es auch nur ein "Freundschaftspreis", handelt es sich um Schwarzarbeit oder ist zumindest im dunkelgrauen Graubereich.
Gewährleistung hast Du keine und bei jeder Heizungsanlage muss ein Schornsteinfeger zur Abnahme kommen, egal, ob vom Meister eingebaut oder vom Kumpel.
Der Schornsteinfeger wird bei einer Gasheizung auf Wunsch auch eine Prüfung der Gasleitung machen (sollte man auf jeden Fall machen) und er wird die Abgaswerte prüfen.
Alle übrigen Funktionen, wie Heizungspumpen, Ventile uvm. werden ihn nicht interessieren. Wenn die Heizung dann funktioniert, ist alles ok. Wenn nicht, dann muss eben nachgebessert werden. Gewährleistung gibt es nicht.