Probleme mit Heizung/Nebenkostenabrechnung?

antiaes  17.05.2023, 17:10

Fotos?

Studentinxy174 
Fragesteller
 17.05.2023, 17:20

Von der Heizung oder der Abrechnung?

6 Antworten

Studentin wohnt in Haus mit 40 Wohnungen. Da ist dann eine unterhalb, zwei daneben und eine oberhalb. Selber lässt man die Heizung aus und trotzdem frier man nicht. Das bedeutet, dass die anderen Wohnungen neben an und oberhalb/unterhalb kräftig mit heizen müssen.

Die Heizkosten werden zu 30 bis 50 % nach Wohnflächenanteil aufgeteilt und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch. Es kann also sein, dass Ihr trotzdem viel zahlen müsst, weil die anderen kräftig einheizen und weil nun mal Heizungsrohre durch Eure Wohnung verlaufen, die auf dem Weg durch die Wohnung auch Wärme abgeben.

Somit entstehen auf jeden Fall Heizkosten und dann kommt es noch auf die Bauweise, Dämmzustand und natürlich auf den Tarif für Wärmeenergie an, der für Euer Haus gegolten hat.

Auch wenn Du nie heizt fallen Heizkosten an die Du anteilig tragen mußt.

Denn ein Teil der Heizkosten wird ja verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umgelegt.

Resultiert die Nachzahlung nur aus den Heizkosten oder insgesamt?

Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

Stell die Abrechnung doch mal als Bild ein. Dann kann man mehr sagen.

Studentinxy174 
Fragesteller
 17.05.2023, 17:19

Also wir zahlen 120NK für Gas und Wasser der Strom läuft extra die Wohnung hat 35qm ich stelle die Abrechnung evtl ein wenn ich alle Daten geschwärzt habe aber es sind halt 4 seiten und uch verstehe es nicht wirklich was genau da steht(ist meine erste Wohnung wie man vielleicht merkt weil ich wirklich planlos bin)

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Laut Heizkostenverordnung dürfen die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ausschließlich nach individuellem Verbrauch – das heißt nach den Verbrauchsanzeigen der Mess- und Erfassungsgeräte – unter den Bewohnern verteilt werden. 

Es gibt immer auch Grundkosten, die nach einem festen Maßstab aufzuteilen sind. In der Regel wird dafür die Wohn- oder Nutzfläche der einzelnen Wohnungen in Quadratmetern verwendet. 

Jeder Heizkostenabrechnung liegt ein Verteilerschlüssel zugrunde, der den prozentualen Anteil der Verbrauchs- und Grundkosten festlegt. Laut § 6 HKVO darf der Gebäudeeigentümer diesen Verteilerschlüssel bestimmen und er hat dabei laut §§ 7 und 8 den Spielraum, "mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert" verbrauchsabhängig zu verteilen.

Fixkosten des Heizungsbetriebs fallen auch an, wenn kein Verbrauch besteht; u.a. Wartungs- und Reinigungskosten, Kosten der Heizkostenabrechnung und der Eichung von Messgeräten, Grundpreise für Erdgas und Fernwärme.

Bei öl- und gasbefeuerten Heizungsanlagen entstehen Wärme- und Verteilverluste und nicht die gesamte erzeugte Wärme kommt tatsächlich als nutz- und damit messbare Wärme an den Heizkörpern der Wohnungen an.

Bei der Erzeugung von Warmwasser geht noch mehr Energie verloren als bei der reinen Heizwärmeversorgung. Zum einen ist die Warmwasserbereitung ebenfalls von den Abgas- und Kesselverlusten betroffen. Zum anderen entstehen insbesondere im Sommer erhöhte Verluste durch die dann gegebene Überkapazität der Heizungsanlage. Auch Zirkulationsleitungen oder Elektrobegleitheizbänder verbrauchen viel Energie, die nichts mit dem messbaren individuellen Verbrauch zu tun hat.

Der grundsätzliche Wärmebedarf einer Wohnung hängt auch von ihrer Lage im Gebäude ab. Innenliegende Wohnungen haben den niedrigsten Bedarf, weil die umliegenden Wohnungen sie vor Kälte schützen. Bis zu 50 Prozent höher ist der Heizbedarf einer gleich großen Wohnung in Randlage. Je höher der Grundkostenanteil in einer Heizkostenabrechnung ist, desto geringer wirkt sich der lagebedingte Nachteil für einzelne Bewohner aus. 

https://www.minol.de/verteilerschluessel.html

wir zahlen 120NK für Gas und Wasser 

Und für die weiteren umlagefähigen Nebenkosten (sogenannte Betriebskosten) wie Grundsteuer, Kosten der Entwässerung, Warmwasserkosten, Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Kosten der Gartenpflege, Kosten der Beleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für den Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege etc., für die der Vermieter in Vorleistung geht, zahlt ihr nochmal extra?

Alles Gute für dich!

Studentinxy174 
Fragesteller
 17.05.2023, 19:16

Also erstmal vielen Dank für diese ausführliche und verständliche antwort:) in den NK sind die Dinge die du erwähnt hast enthalten ich habe eben nochmal nachgeschaut. Das die Fixkosten da sind im Bezug auf Gas habe ich mittlerweile auch verstanden aber trotzdem ist es mir unverständlich wenn unser Verbrauch nahe 0 ist wie es dann sein kann das wir nachzahlen müssen. V.a. haben wir für 6 Monate NK bezahlt aber sind erst 2 Monate nach Vertragsschluss eingezogen also haben wir innerhalb dieser 2 monate auch kein wasser etc. Gebraucht (die Fixkosten müssen wir natürlich trotzdem zahlen aber kein eigwnverbrauch da ja keiner da war) im Schnitt hätten wir innerhalb der 6 Monate ca. 46m³ Wasser verbrauchen können (also wenn man vom Durchschnitt ausgeht) unser Verbrauch liegt aber bei 35 m³ also auch hier haben wir weniger gebraucht wodurch ja eigentlich luft nach oben entstehen sollte daher ist mir trotzdem irgendwie nicht klar wie es sein kann das wir nachzahlen müssen.

Hast du noch Ideen?

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die jetzige grüne Regierung, was die Heizungsgeschichte angeht, hat schon viel erzählt, wenn der Tag lang ist .. Panikmache hoch drei . Die Grünen haben zuerst mal selbst "abgesahnt*,; um selbst unantastbar zu sein .. psychologisch gesehen geschieht jetzt folgendes, daß jeder Vermieter natürlich einen Freibrief hat - keine Kontrolle wird jetzt zugelangt, weil die Politik alles abgesegnet hat - so wie dir geht,s Hunderttausenden von Mietern .. Erhöhungen, wo gar keine zu sein bräuchten .. Inflation, wo gar keine ist .. und das Thema ist, wenn du nachfragst, vorausgesetzt da hätte jemand wirklich eine sachgemäße Antwort parat, dann kriegst du garantiert zu hören: "Erhöhungen und Verteuerungen sind der Inflation wegen geschuldet.."

auf der sicheren Seite sind nur die mit Bürgergeld und Grundsicherung, denn die werden nun belohnt, daß sie nicht gearbeitet haben und nun alle Nebenkosten das "Amt" bezahlt .. als Belohnung für standhaft verhalten im Arbeitsleben dürfen sie nun auch im Sommer die Heizung aufdrehen, weil ja sowieso das Amt alles bezahlt ..

Gehe zum Mieterbund, zahle einen Jahresbeitrag und lass die Nebenkostenabrechnung überprüfen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch die befragen, oder die nennen Dir eine guten Anwalt.