Privates Einsatzfahrzeug Worauf muss man achten?

5 Antworten

Grundsätzlich ist es so, dass die akustische und optische Sondersignalanlage an privat genutzten Fahrzeugen sowohl abgedeckt sein als auch technisch außer Betrieb genommen sein muss. D.h., dass sie sich während der Fahrt nicht einschalten lassen kann. Das kann durch Rückbau, unterbrechen der Leitungen oder einen gesicherten Schalter (z.B. für Filmfahrzeuge usw., welche die Anlage auf privatem Gelände noch benötigen) geschehen.

Allerdings ist es auch so, dass die Straßenverkehrsämter das sehr unterschiedlich eng sehen. Bei einigen reicht es auch, die Blaulichthauben einfach abzudecken.

Ist das geschehen, dann muss das Fahrzeug von einem "Sonderfahrzeug Feuerwehr/Polizei/..." zu einem Pkw, Lkw oder was auch immer damit geschehen soll (Wohnmobil) umgemeldet bzw. zugelassen werden.

Zudem ist es nicht erlaubt, hoheitliche Zeichen zu führen wie beispielsweise das Stadt- oder Gemeindewappen.

Schriftzüge wie "Feuerwehr" usw. sind hingegen problemlos, da diese nicht rechtlich geschützt sind. Es darf nur nicht den Anschein erwecken, dass es sich um ein aktives Einsatzfahrzeug handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Es gibt für die Blaulichter auf den Dach Hauben-Abdeckhauben aus Planenstoff auch in blau , Dann können die auch funktionsfähig bleiben , dürfen aber nicht als solche genutzt werden.Ev ausnahmeregelungen bei Treffen Historischer Fahrzeuge ist möglich.. .Signalhörner Gem STVZO dürfen keine Wechesltonhörner verbaut / benutzt werden..die kann man auch Zusammenschaltem zB Druckluftseitig. dagibts aber auch ventile die diese zusammenschaltung ermöglichen..

Mit einem H Kennzeichen . darf meines Kenntnisstandes nach sogar Feuerwehr draufstehen soweit ich das aus Baden Würtemberg kenne . Nur wenn ein Umbau zB zum Wohnmobil erfolgt, dann ist H Kennz zwar möglich aber der Feuerwehrschriftzug muß Weg..

Das Stadt oder Gemeindewappen ist rechtlich kein Hoheitsabzeichen.. Aussen angebrachte Löschwasserpumpen können wenn diese den Zivilen Richtlinien entsprechen auch drann bleiben. Eine spätere Nutzung zB in der landwirtschaft oder sogar bei Hochwasser bleibt dann möglich .

Sprich vorher mit deiner HU Prüfstelle vergiss nicht das ev über einem ZGG von über 7.5 Ti zul Gesamtmasse ev Halbjährliche / Jährliche Bremssonderuntersuchtúgnen und Jähliche HU Prüfungen erforderlich werden..

Theoretisch können sogar die blauen Hauben drauf bleiben, es muss nur sichergestellt werden, das die Anlage nicht in Betrieb genommen werden kann.
Hoheitszeichen müssen in der Regel ebenfalls von den Fahrzeugen entfernt werden.

EDIT: Es kommt aber aufs Bundesland drauf an! In manchen kann sogar die Anlage noch voll funktionsfähig bleiben, in anderen müssen sogar die blauen Hauben komplett undurchsichtig gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr
Jerome391 
Fragesteller
 07.12.2023, 15:27

Weißt du zufälliger weise wie es in BW aussieht?

0
JuniorBJ92  07.12.2023, 15:34
@Jerome391

Nop, ich kann nur von Bayern und Thüringen berichten, denn hier treffen beide extreme aufeinander. In Bayern kann man fast problemlos die funktionsfähige Anlage drauf lassen, in Thüringen wäre es am besten, wenn sie komplett abgebaut wird.

0

Die Fahrzeuge werden nicht ausnahmslos verschrottet; alte Feuerwehrautos sieht man öfter mal. Die sind entsprechend abgerüstet worden und dürfen damit am Verkehr teilnehmen.

Es gibt Bestimmungen, was man dazu machen muss und wenn Du die einhältst, steht dem nichts im Weg.

Blaulicht und Einsatzbirn müßten entfernt werden, ebenso wenn vorhanden signalstreifen usw. Um auf Nummer sicher zu gehen TÜV… fragen