Pool mit Allgemeinwasser füllen?
Hallo zusammen, unsere Nachbarn füllen 2 mal wöchentlich bei schönem Wetter Ihren Kinderpool 279x254x66 cm Größe mit Allgemeinwasser. Es gehen ca. 3 Kubikmeter in den Pool. Ein Kubikmeter liegt bei ca. 5 Euro.
Ist dies zulässig? Danke.
7 Antworten
Allgemeinwasser ist für den Allgemeingebrauch gedacht. Da es um Kinder geht sollte man sich kulant zeigen wenn das nur einmal im Jahr geschieht. Du kannst den Nachbarn darauf hinweisen das es unzulässig ist und das mit dem Wasser gehaushaltet werden muß. Das Du z. B damit einverstanden bist wenn das einmal im Jahr gemacht wird und der Nachbar das Wasser reinigen und nicht ersetzen sollte. Das widerspricht dem Wasserwirtschaftlichen Aspekt. Erst wenn der Nachbar das nicht versteht dann empfehle ich dagegen vorzugehen. Ein Auge kann man zudrücken aber nicht beide.
Hallo Milko87,
Wenn der Pool nur durch diese Familie nutzbar ist würde ich mich an euerer Stelle an die Hausverwaltung wenden damit die Sorge trägt dass da eine Wasseruhr an der Aussenzapfstelle angebracht wird und diese Kosten von der Badefamilie allein bezahlt werden.
Im übrigen gehen in so einen Pool über 4,5 Kubikmeter Wasser wenn er ganz befühlt wird.
Gruss Markus
So ein kleiner Pool wird im Normalfall nicht voll befüllt. Würde eh überschwappen. Die 2/3 Füllung, die der Fragesteller angenommen hat, klingt plausibel.
Wir das mit der Zulässigkeit aussieht, weiß ich nicht, aber mir erscheinen 5 Euro je m³ sehr viel, da man bei Gartenwasser - anderes als beim Wasserverbrauch im Haus - keine Abwassergebühren zahlen muss.
5 Euro inkl. Abwasser je m³ ist gut möglich. Die Abwassergebühren machen aber aufgrund der komplizierten Nachbehandlung oft mehr als die Hälfte der Kosten aus.
Lediglich wenn ihr keinen eigenen Gartenzähler haben solltet, müsstet ihr Abwasser auch draußen zahlen, aber meistens hat man diesen.
Poolwasser zählt sobald Chemikalien wie Chlor oder Algenschutz hinzugefügt wird als Schmutzwasser. Selbst viel Sonnencreme im Wasser könnte reichen damit es als solches deklariert wird.
Da dieses Wasser geklärt werden muss ist dafür auch die Abwassergebühr fällig.
In vielen Gemeinden ist es dementsprechend verboten einen Gartenwasserzähler für die Poolfüllung zu verwenden, andere sagen aber es ist ok aber es darf nicht in die Kanalisation aber auch nicht die Umwelt mit Chemikalien belasteten was das Ganze recht schwierig macht.
Deine Kernfrage "ist das zulässig" kann man klar mit "unter Umständen ja" beantworten.
Wenn die Hausverwaltung diese Nutzung des Allgemeinwasser zugestimmt hat, dann trägst du die Kinderfreuden auch finanziell mit.
Ich fände das nicht mal sonderlich unfair. Die Kinder sind nur einmal so jung und ein warmer Sommer dauert auch nicht ewig und wenn sie größer werden, wird denen so ein Planschbecken eh schnell zu klein. Die Nutzung hat also ein absehbares Ende. Wenn du dich hier benachteiligt siehst, dann such das Gespräch mit den Nachbarn und bring ihnen Vorschläge, wie man hier einen Ausgleich oder wenigstens eine geringere Mehrbelastung schaffen kann und wenn das nicht fruchtet, rede halt mit der Hausverwaltung.
Sowas würde ich auch total in der Situation unterstützen. Meckern kann ja jeder, daraus ein tolles Angebot für alle Nachbarn machen ist die hohe Kunst.
Baden dann auch von allen Mietparteien Kinder in diesem Pool? Dann könnte man das als gerechtfertigt ansehen. Ansonsten natürlich nicht. Ich kann mir ja auch keine Waschmaschine in den Keller stellen und mit dem Hausstrom betreiben.
Wenn da mal ein Pool gefüllt wird, würde ich im Interesse der Kinder darüber wegsehen. Da das aber nach Deiner Beschreibung sehr regelmäßig passiert, muß eine Lösung gefunden werden.
Nein, nur die Kinder der Dame in der Mitte. Ich kann ja verstehen dass die Kinder bei der Hitze baden möchten, aber so langsam wird mit diese Selbstverständlichkeit zu viel .....
Spring (***wenn keine Kinder in der Nähe sind!!!***) nackig rein. Und wenn die Dame kuckt was los ist winkst du ihr zu. 😉
Ein Vorschlag wäre: Mitplantschen lassen.