Pferd reserviert- darf es trotzdem anderweitig verkauft werden?

2 Antworten

Du hast bereits eine Anzahlung für das Pferd geleistet und damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Es wäre absolut falsch wenn die das Pferd jetzt anderweitig verkauft.

Isix18 
Fragesteller
 19.12.2019, 08:20

Ich hoffe sie sieht das genauso, denn die Reservierung Verfällt laut ihr am Sonntag. Ich habe leider schon unschöne Dinge erlebt beim Pferdekauf, deswegen frage ich lieber nach.

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Du hast eine Anzahlung geleistet auf Deine Kaufabsichtserklärung. Damit ist der Kaufvertrag gültig. Verkaufen kann die Verkäuferin somit nicht wenn Du am zugesagten Anreisetag erscheinst. Erst wenn Du nicht erscheinst kann man das als Rücktritt von der Kaufabsichtserklärung werten.

SirKermit  19.12.2019, 07:57

Wie kommst du darauf, dass damit ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde?

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foolcontrol  19.12.2019, 07:58
@SirKermit

Wie kommst Du darauf dass es keinen Kaufvertrag gibt. Auch mündliche Verträge haben Verpflichtung.

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SirKermit  19.12.2019, 08:06
@foolcontrol

Es geht nicht um die Form, es ist von einer Reservierung die Rede. Oder wurde explizit ein Kauf mit Anzahlung vereinbart? Das ist leider für mich nicht erkennbar.

Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass das Pferd nicht gefällt, was dann? Vertrag wäre dann Vertrag. Daher reserviert man ja. Die Kaufabsicht wird deutlich unterstrichen, indem vorab ein Anteil gezahlt wird, aber laut TE ist es ja nicht zu 100% sicher, dass das Pferd gekauft wird. Dessen Willenserklärung "Ja, ich kaufe" ist noch nicht erfolgt.

Letztlich wird es auf den konkreten Einzelfall ankommen.

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foolcontrol  19.12.2019, 08:09
@SirKermit

Niemand macht eine Anzahlung ohne Kaufabsichtserklärung. Wenn das Pferd bei Besichtigung kein Interesse findet kann sie von der Kaufabsichtserklärung zurück treten. Jedoch besteht keine Verpflichtung die Reservierungszahlung oder Anzahlung zurück zu erhalten da weitere für den Verkäufer entstehende Kosten, wie z.B. Verkaufsanzeigen zu schalten, notwendig werden da der Verkäufer eventuell potentiellen Käufern schon abgesagt hat.

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Isix18 
Fragesteller
 19.12.2019, 08:19
@SirKermit

Du hast recht, von Kauf war bisher nie die Rede. Die Reservierung ist auch nur gültig bis zum Wochenende. (Sollte das eines Kaufvertrags gleichen wäre ich nicht böse, denn ich will es ja eh- aber eine mündlich bzw. schriftlich per Chat vereinbarte Reservierung hat weniger Gewicht).

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SirKermit  19.12.2019, 08:20
@foolcontrol

Eine Kaufabsichtserklärung ist aber in meinen Augen kein Kaufvertrag.

"Wenn das Pferd bei Besichtigung kein Interesse findet kann sie von der Kaufabsichtserklärung zurück treten. "

Man kann aber typisch nur unter bestimmten Umständen von einem Kaufvertrag zurücktreten: https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/ruecktritt-vom-kaufvertrag-drei-voraussetzungen-damit-es-klappt

Wenn ein solches Recht vereinbart wurde, dann wäre das okay. Wissen wir das?

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SirKermit  19.12.2019, 08:31
@Isix18

Für das Gewicht ist aus meiner Sicht entscheidend, was beide Parteien wollen. Wie man das mitteilt, spielt doch kaum eine Rolle, die Frage der Beweisbarkeit lassen wir mal beiseite.

Letztlich hängt es wirklich davon ab, was welche Vertragspartei gemeint hat, das steht auch so im BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

"Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

Okay, lassen wir die Spitzfindigkeiten, ich bin letztlich Jura-Laie. Daher meine Vermutung: du hast dem Verkäufer klar durch die Anzahlung mitgeteilt, du willst kaufen, aber eben nur mit Besichtigung und was so dazu gehört, aber immer mit dem Risiko, dass du dennoch nein sagst.

Wenn es als Vorkaufsrecht von euch gemeint war, dann verweise ich auf Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht#Schuldrechtliches_Vorkaufsrecht

"Besteht ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, so kann der Verkäufer auch an einen Dritten verkaufen – im Falle eines Verkaufs an einen Dritten könnte der Vorkaufsberechtigte jedoch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 463-473 BGB geregelt. Es kann für bewegliche und unbewegliche Sachen durch Vereinbarung zwischen Eigentümer und Vorkaufsberechtigtem begründet werden. Das persönliche Vorkaufsrecht schafft nur zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen und wirkt nicht dinglich (sachenrechtlich), bewirkt also keine Belastung der Sache und ist deshalb gegenüber Dritten ohne Wirkung. "

Das heißt für mich, hat der Verkäufer das Pferd zwischenzeitlich doch verkauft, so muss er dir Schadenersatz leisten. Allerdings weiß ich nicht, wie das gehandhabt wird, wenn du nein sagst und somit ein Schaden beim Verkäufer auftreten könnte, wenn er überhaupt einen messbaren erlitten hat.

Da bin ich dann überfragt.

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Isix18 
Fragesteller
 19.12.2019, 11:29
@SirKermit

Erstmal lieben Dank für deine ausführlichen Antworten. Ich kenne mich etwas mit Recht aus, allerdings kann ich hier grundsätzlich auch nicht sagen was die andere Partei, also sprich die Verkäuferin, genau meint. Bei meinem ersten Pferd wurde das Vorkaufsrecht benannt, da war die Sache klar. Grundsätzlich will ich es ja haben, also alles halb so wild. Sollte es sichtlich Angeschlagen sein (Husten, Lahmen, usw.) muss ich ihr das natürlich bei der Besichtigung mitteilen, dann müssen wir sehen. Sie hat mir gegenüber nie geäußert, dass sie den anderen absagt oder ich das Geld nicht zurückbekomme. Das macht mich in die eine sowie in die andere Richtung stutzig. Ich hoffe nun einfach alles läuft wie vereinbart. Ich werde sicher nicht abspringen, wenn sie abspringt werde ich aus der kurzen Vereinbarung sicher keinen Schadensersatz erhalten, aber es ist ziemlich peinlich für deren Ruf..

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