Rückkaufsrecht Pferd. Darf ich verkaufen?

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Grundsätzlich kann jeder Vertrag individuell so ausgehandelt werden, wie die Vertragsparteien es wünschen, solange nichts gegen geltendes Recht verstößt. Ungültig ist daher ein Rückkaufsrecht (zu einem festgelegten Preis) also per se erst mal nicht. Allerdings handelt es sich hier immer um komplexe Sachverhalte, da ein Rückkaufsrecht ganz wesentlich in die Eigentumsrechte eingreift. Und wenn das Pferd duch Training, bessere Haltung, Pflege,... nachweislich eine Wertsteigerung erfahren hat, dann kann zB ein Rückkauf zu einem festgesetzten Preis, der dann in dem Fall zu niedrig wäre, den Verkäufer unangemessen benachteiligen.

Gerade bei Tierkaufverträgen birgt eine Klausel mit Rückkaufsrecht immer die Gefahr einer Unwirksamkeit, zumal wenn sie nicht im Detail ausformuliert wurde. Somit hast du also gute Chancen, dass du das Pferd entweder zu einem angemessenen Preis an den vorherigen Eigentümer abgeben kannst oder auch sogar an jmd ganz anderen verkaufen.

Ohne Anwalt wird es jedoch nicht gehen, wenn der vorherige Eigentümer auf den Vertrag pocht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
lynnmary1987  18.03.2024, 10:15

Da das Pferd aber anscheinend schon beim ersten Verkauf so "unterm Wert" gehandelt wurde und da dem Käufer der Preis ja auch angemessen erschienen ist, könnte man jetzt schon argumentieren, dass der tatsächliche "Wert" eher irrelevant in dem Fall ist.

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Da diese Klausel weder gegen die guten Sitten verstößt, noch euch unwissentlich in den Vertrag geschmuggelt worden ist, ist sie gültig.

Den Vertrag hättet ihr so nicht unterschreiben dürfen, aber da ihr dies getan habt, sind eure Mühen und Extra Unkosten leider umsonst.

Vielleicht hat sich die Lage der Vorbesitzer geändert und sie können das Pferd nicht wieder aufnehmen oder wollen es auch nicht mehr. Bitte fragt vorab SCHRIFTLICH bei ihnen an, wie es aussieht, ihr würdet das Tier wieder verkaufen.

Persönlich schade finde ich jedoch, dass man nicht langsam und mit viel Geduld vergesellschaftet, sodass die Pferde eine faire Chance haben sich kennen zu lernen.

ja. das sollte normalerweise gültig sein.

allerdings nicht jederzeit, sondern nur, wenn du tatsächlich die absicht hast, das pferd zu verkaufen oder zur verfügung zu stellen.

das neue pferd muss also nicht wieder ausziehen, da die vorherige eigentümerin keine verfügungsgewalt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

... tja, vor kurzem gekauft und jetzt gleich 6 x soviel wert? Schelm ist, wer sich Böses dabei denkt.

Aber ... ganz klar, Du bekommst nur das, was im Vertrag vereinbart wurde.
Und in der Zwischenzeit konntest Du das Pferd kostenlos nutzen ...

Erster Ansatz ist aber natürlich das Gespräch mit dem Vorbesitzer!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdehaltung/Reiten seit 1970

Was ich nicht verstehe:

Wenn die Sorge um eure "alte Dame" euch davon abhält, das neue Pferd und sie anständig zu vergesellschaften, - was durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann - warum dann überhaupt ein "neues" Pferd ?

Tiere sind keine Ware, die zurückgegeben werden kann, wenn sie nicht den Ansprüchen bzw. Vorstellungen der neuen "Besitzer" entspricht !

Auch unverständlich:

Warum gehst du davon aus, dass das Pferd das 6fache wert ist - bzw. warum war der Kaufpreis entsprechend niedrig ?

Mir tut das Pferd leid - und ich hoffe, es findet Menschen, die ihm gerecht werden !

Nix für ungut...