Ordnungsamt wollte Bußgeld geben wegen Garage weil da Sachen nicht reingehören?
Servus. Heute war das Ordnungsamt in der Stadt einfach zur Kontrolle bei uns Unterwegs. Ein Nachbarspärchen hat in der Garage einen Kühlschrank stehen sowie eine Werkbank und einen Tisch für Gäste wenn sie mal ein Bierchen trinken wollen.
Hab das Spektakel heute gesehen. Die Ordnungshüter sind ausgestiegen und zur Garage gelaufen. Fingen die Ordnungshüter gleich an mit Personenkontrolle sowie das die Garage nur als Abstellraum für Autos geeignet sei. Beide sind Rentner und fahren kein Auto mehr Krankheitsbedingt. Sie haben die Führerscheine freiwillig abgegeben und das Auto verkauft. Der Vermieter ist einverstanden was die in der Garage machen.
Zum Fazit haben die Nachbarn die Kontrolle verweigert sowie die Beamten des Hofes verwiesen und mit der Polizei wegen Belästigung gedroht. Tatsächlich sind die vom Ordnungsamt ganz schnell abgedampft.
Dürfen beide Parteien es einfach?
Kontrolle und Ordnungsamt des Grundstücks verweigern?
8 Antworten
Je nach Kommune gibt es eine Garagenverordnung und dann wäre es tatsächlich verboten.
Allerdings habe ich hier das Gefühl das es Abzocker waren und kein kommunaler Ordnungsdienst, der hätte ggf. die Polizei gerufen.
Das ist für mich kein Beweis;
im Zweifel 110 wählen und den Verdacht äußern das hier falsche Ordnungshüter auftreten. Hinterher hat man genaue Kenntnisse.......
Das hat nichts mit abzocken zu tun. Eine Garage ist kein Freizeitraum. Als solcher bräuchte man dazu eine Baugenehmigung und andere Bauweisen.
Abzocker bezieht sich auf "falsche Polizisten" wobei auch viele Kommunen zur Zeit mit phantasievollen Maßnahmen die Gemeindekassen füllen.......
Zum Fazit haben die Nachbarn die Kontrolle verweigert sowie die Beamten des Hofes verwiesen und mit der Polizei wegen Belästigung gedroht.
Dann hätte sich das Ordnungsamt die Garage wohl zusammen mit der Polizei angesehen.
Es geht dabei ganz einfach darum, dass Garagen zweckentfremdet werden. Garagen dienen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Dafür ist keine Baugenehmigung notwendig. Um sich eine solche zu sparen nuten viele ihre "Garage" eigentlich als Partyraum ö.ä. Das stellt eine baurechtliche Ordnungswidrigkeit dar.
Daher die Kontrollen.
In der Garagen- und Stellplatzverordnung und Bauordnung jedes Bundeslandes ist genau geregelt, wie eine Garage genutzt werden darf. Sie ist wegen Parkplatzmangel zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Ein Lager oder Partyraum verstößt gegen obige Verordnung. Ordnungsämter dürfen dies kontrollieren. Wenn der Besitzer diese dann des Grundstücks verweist, ziehen sie sich natürlich zurück um keine Eskalation hervor zu rufen. Den Tatbestand haben sie eh aufgenommen und ein evtl. Busgeldbescheid ergeht später mit der Post an den Garagen-Besitzer.
Natürlich ist dies kleinlich, aber ich habe schon "Kleingewerbe" gesehen, die aus Garagen heraus Küchengeräte verkauft haben ...bei einer Garagenmiete von 50 €
Bei uns ist das tatsächlich verboten. Eine Garage ist für Autos da und nicht für ein Gelage.
Auf Privatgrundstück wenn man kein Auto hat zählt es nicht.. hab grad gegoogelt und du kannst das Bußgeld tatsächlich abweisen und sie deines Grundstücks verweisen.. eine Garage kann dann anders benutzt werden
Doch war Ordnungsamt.. die haben keine 10 Minuten später ein Rollerfahrer u.a kontrolliert