Obdachloser sollte Bußgeld bekommen wegen einer Kippe die er weggeworfen hat?

13 Antworten

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Grundsätzlich gelten für Obdachlose dieselben Regeln wie für alle anderen.

Der vom Ordnungsamt war sicher ein Neuling, der noch nicht wusste, wie man das bei Menschen ohne Wohnsitz macht. Die haben halt meist keine Papiere, da kann man nix aufschreiben. Die fordert man auf, die Kippe aufzuheben und zu entsorgen, fertig !

Wenn das nix bringt, mitnehmen zur Polizei - und dann passiert auch nix.

In der Regel sind diese Personen bei der nächsten Obdachlosenunterkunft bzw Einrichtung registriert. Dort kann ihnen auch die Post zugestellt werden. Natürlich wird er das Bußgeld nicht bezahlen. Dann jedoch werden sich die offenen Forderungen summieren und das ganze kann übergehen in Erzwingungshaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Artus01  03.11.2022, 12:58
Dann jedoch werden sich die offenen Forderungen summieren und das ganze kann übergehen in Erzwingungshaft.

Soory, aber beieinem Obdachlosen, ohne Einkünfte unterschreibt kein Richter einen Haftbefehl zur Erzwingungshaft, zumal man ihn nach maxilmal drei Monaten ohnehin wieder entlassen muss.

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Volcano19871  03.11.2022, 13:41
@Artus01

Hab da andere Erfahrungen. Bei einer Person die über 100 Bußgelder gesammelt hat, unterschreibt auch ein Richter.

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Volcano19871  03.11.2022, 18:42
@Artus01

Auch Obdachlose und Arbeitslose bekommen Leistungen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Richter zur Zahlung aufgefordert hat und das war dann 5€ im Monat vom SGB II oder SGB XII in Raten. 🤷‍♂️ geht die Zahlung nicht ein, wäre die Letzte Möglichkeit die Erzwingungshaft, so die Aussage.

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Artus01  03.11.2022, 19:55
@Volcano19871

Das ist leider Unsinn. Der Obdachlose zahlt einfach nicht und direkt vom Sozialamt kannst Du auch nicht kassieren weil das Geld das er bekommt nicht pfändbar ist.

geht die Zahlung nicht ein, wäre die Letzte Möglichkeit die Erzwingungshaft, so die Aussage.

Das geht so nicht, was Dein Richter eigentlich wissen sollte. Eine Erzwingungshaft ist einfach vollkommen unverhältnismässig. Kein Richter lässt sich gerne von der Beschwerdeinstanz seine Beschlüsse einkassieren, was unweigerlich passieren wird.

Aber selbst wenn der Obdachlose in Erzwingungdhaft landen sollte, so ist er allerspätestens nach drei Monaten zu entlassen, das Bussgeld hast Du aber immer noch nicht. Aber genau darum geht es doch, ein Bussgeld ist eben keine Ersatzfreiheitsstrafe, welche Obdachlose in der Regel ohnehin absitzen.

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Offensichtlich Obdachlosen sollten die vom Ordnungsamt eine kurze Ansage machen, Kippe aufheben lassen mit "Das machen Sie bitte nicht mehr....!", fragen ob er Hilfe braucht und dann seiner Wege ziehen lassen - Ende!

Woher ich das weiß:Recherche

Tja.. vieles verläuft sich im nichts.. Auch wenn jemand aus dem ausland hier eine Straftat begeht..

Weder hat er eine Adresse für einen Bußgeldbescheid noch Geld um eine Strafe zu bezahlen - da lachen ja die Hühner.