Online bestelltes Fahrrad zurückschicken?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Faustregel:

Kauf bei einem Händler: Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist.

Privatkauf: in der Regel kein Rückgaberecht. Daher zu empfehlen: Zahlung bei Abholung. Dann kann man entscheiden, ob man es überhaupt nimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
User16499 
Fragesteller
 13.08.2019, 15:10

Ist ein Händler. Danke!

0
Nadelwald75  14.08.2019, 22:35

....vielen Dank für den Stern!

0

Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer ein Händler war. Da hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht. Sofern der Händler sich nicht zur Übernahme der Versandkosten bereit erklärt hat, wirst du die Rücksendekosten zahlen müssen.

Klar kannst du machen.

Du musst dann allerdings die Rücksendekosten selbst tragen. (und bei nem Fahrrad sind die nicht gerade günstig)

Grundsätzlich: Sowas steht in den AGB! Ja, es lohnt sich durchaus, da mal reinzugucken, bevor man auf "kaufen" klickt...

Beim Onlinekauf hast du immer (EU-Gesetz!) ein mindestens 14-tägiges Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sprich die Ware zurückzuschicken und das Geld zurück zu bekommen. Der Onlineshop kann natürlich seinerseits auch beschließen, daraus 100 Tage zu machen. Steht dann in den AGB.

Das dient aber nur dem Zweck, dass du dir die Waren angucken kannst, so wie es dir auch in einem Laden möglich gewesen wäre. Aufs Fahrrad bezogen: Im Laden kannst du draufsitzen und vielleicht ein paar Meter fahren. Du kannst das Fahrrad also aus der Verpackung nehmen, zusammenbauen und dich probeweise draufsetzen, ohne dass dadurch das Rückgaberecht erlischt.

Aber du kannst im Laden nicht 200km Schotterweg fahren. Das wäre eine Abnutzung des Fahrrades, die über die Ansicht hinweg geht, sodass du die Wertminderung begleichen musst. Sprich: Du kriegst auf keinen Fall mehr den kompletten Kaufpreis erstattet... wenn es der Onlinehändler überhaupt noch zurücknimmt.

Du kannst das Rad innerhalb mindestens 14 Tagen (nach Erhalt) zurückschicken..die Rücksendekosten dürfen nicht unangemessen hoch sein. Sonst muss sich der Händler daran beteiligen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung