Ohne Aufenthaltstitel in Urlaub fliegen?

5 Antworten

Ich glaube das wird nichts. Ich denke er wird möglicherweise abgewiesen beim Check-In. Nur ein "unbefristeter Aufenhalt" erlaubt eine EU-weite Reise. Und da er einen Pass hat, sind weitere Dokumente in Form von "Ersatzdokumenten" auch nicht drin. Wozu auch?

Er kommt womöglich raus, aber nicht mehr rein. Das solltest du ihm sagen.

Und in der Türkei wäre das nicht anders. Wozu gibt es Konsulate und Botschaften und Ausländeramt wo man das erfragen kann und sich informieren.

coabella 
Fragesteller
 29.08.2017, 22:36

Er hat einen unbefristeten Aufenthalt, aber hat dies eben verloren? Haben wir doch aber die können nix sicheres sagen

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Idiealot  29.08.2017, 22:42
@coabella

Und das fällt euch ein paar Tage vorher ein um sich darüber zu informieren und eventuell zu handeln?

Im Grund könnte folgendes passieren. Er kommt raus, mit seinem türkischen Pass, kommt aber nicht mehr rein, da er nicht die erforderlichen Papiere hat. Und damit würde er festsitzen, solange bis "jemand" diese Papiere vorlegen kann.

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Idiealot  29.08.2017, 22:49
@coabella

Kein Thema. Versuch macht kluch. Einfach ausprobieren und am Flughafen dann mal sehen was passiert. Viel Spaß in Spanien.

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Da musst du dich wirklich an die dafür zuständigen Behörden wenden. Ich

glaube nicht, dass man dir hier eine genaue und verlässliche Auskunft zu

deinem persönlichen Fall sagen kann. Viel Glück!

coabella 
Fragesteller
 29.08.2017, 22:30

Die sagen nur "auf eigene Gefahr"

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Hallihallo,
ich arbeite im Reisebüro und hatte vor 1 Woche einen etwa gleichen Fall.
Als türkischer Staatsbürger benötigst du deinen Reisepass und den Aufenthaltstitel, da dieser quasi eine Art Dauervisum für Deutschland/die EU darstellt. Ohne einer dieser Dokumente wird man nicht von der ausführenden Fluggesellschaft mitgenommen.

Lieben Gruß
Sven

dann sollte er den eAT schleunigst als gestohlen melden - beim Ausländeramt bekommt er viell. eine Fiktionsbescheinigung - 

ob das aber Terminlich klappt??????

Schätze Nein - ergo wird er nicht reisen können

Ersatzdokumente gelten, solange es sich nicht um Kopien oder lediglich eine Verlustanzeige handelt.