Reise in die Türkei mit abgelaufenen Aufenthaltstitel?
Hallo wollte mal fragen ob man mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel in die Türkei fliegen kann
Meinen neuen türkischen Pass habe ich schon jedoch bekommen
Weiß einer etwas darüber ?
Bist du geflogen und hat es geklappt hab das gleiche Problem
Etwas zu spät aber ja hat geklappt
2 Antworten
Wenn du einen abgelaufenen Aufenthaltstitel hast kannst du zur Türkei fliegen, ich würde aber dringend raten einen Termin zu machen für einen neuen.
Ja, ganz sicher. Ohne Türkischen Pass wäre das aber nicht möglich.
Hier geht's wohl nicht um die Einreise in die Tuerkei (fuer die ist der deutsche Aufenthaltstitel ohnehin voellig belanglos), sondern um die Rueckreise nach Deutschland.
Die Rückreise könnte problematisch werden, aber mit Glück könnte es auch möglich sein.
Ist tatsaechlich der (dann wohl befristete) Aufenthaltstitel abgelaufen oder nur die dazugehoerige Karte?
Wenn der Aufenthaltstitel noch gueltig und nur die Gueltigkeitsdauer der dazugehoerigen Karte abgelaufen ist, sollte es bei der Rueckreise nach Deutschland keine Probleme geben. Ist aber der Aufenthaltstitel selbst bereits abgelaufen, kommst du natuerlich nicht wieder nach Deutschland rein.
Fuer die Einreise in die Tuerkei ist das alles aber natuerlich voellig egal.
Also der Aufenthaltstitel selbst ist eigentlich unbefristet jedoch steht auf der Karte gültig bis 22.07.2021
Dann wird der Aufentaltstitel auch nicht ungueltig (vermutlich eine Niederlassungserlaubnis), sondern nur die dazugehoerige Ausweiskarte. Aus der geht aber hervor, dass du im Besitz eines gueltigen Aufenthaltstitels bist. Also sollte es auch keine Probleme geben. Der Aufenthltstitel erlischt ja nicht mit Ablauf des Gueltigkeitszeitraums der dazugehoerigen Karte.
Ich habe jetzt geguckt das ist eine Niederlassungserlaubnis
Einmal steht gültig bis: unbefristet
Und Einmal bei Anmerkungen
Gültig bis 22.07 also werde ich Probleme bei der Einreise nach Deutschland haben
Ja klar. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und laeuft somit auch nicht ab. Die Gueltigkeitsdauer der dazugehoerigen Ausweiskarte ist aber begrenzt. Die ist bei dir abgelaufen.
Du bist also weiterhin im Besitz einer gueltigen unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Daran aendert auch der Ablauf des Gueltigkeitszeitraums der Ausweiskarte nichts.
Es ist halt aeusserst bloed, dass diese Ausweiskarte offiziell "elektronischer Aufenthaltstitel" heisst, obwohl sie eigentlich gar kein Aufenthaltstitel ist, sondern dich nur als Besitzer eines Aufenthaltstitels ausweist. Dass das oft fuer Verwirrung sorgt, ist eigentlich kein Wunder.
Man kann das vielleicht mit einem Fuehrerschein und einer Fahrerlaubnis vergleichen. Wenn du deinen Fuehrerschein verlierst (also ins Klo gefallen oder so), verlierst du damit ja nicht auch deine Fahrerlaubnis. Du darfst also weiter fahren und kannst nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden. Sehr wohl kann aber ein Ordnungsgeld gegen dich verhaengt werden, weil du deinen Fuehrerschein nicht mitgefuehrt hast (ich glaube so um die 10 Euro).
Achso okay danke für die ausführliche Antwort 👍🏻
Hab zwar schon einen neuen Termin jedoch wollte ich in den Ferien fliegen
Habe einen neuen türkischen Pass und der Aufenthaltstitel läuft ab am 22.07
Also ich kann fliegen, sicher?