3 Antworten
Ja, das darfst du.
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520 lies alles, was im Link steht.
Nein, nicht nach Spanien. Spanien erkennt keine von der Republik Kosovo ausgestellten Ausweise an.
Sonst ist deine Antwort aber grundsaetzlich richtig. Nur Spanien geht eben nicht.
Nach Spanien nein, nach Griechenland (und in alle anderen Mitglidsstaaten des Schengener Abkommens ausser Spanien) ja .
Spanien erkennt die Republik Kosovo nicht an und somit auch keine von dieser ausgestellten Ausweise. Fuer die Einreise musst du aber im Besitz eines von Spanien akzeptierten gueltigen Ausweises sein. Mit einem kosovarischen Pass geht das also nicht.
Es gilt fuer den gesamten Raum des Schengener Abkommens, also fuer fast die ganze EU und noch ein paar wenige Staaten mehr.
Spanien ist da wegen der Nichtanerkennung der Republik Kosovo ein Sonderfall.
Für Griechenland brauchst du ein Visum, nach Spanien darfst du nicht.
Ich gehe jetzt nur vom Pass aus.
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Kosovan_citizens
Ich habe doch gesagt, dass ich nur vom kosovarischen Pass rede!
Fuer Griechenland braucht sie mit deutschem Aufenthaltstitel und kosovarischem Pass kein Visum. Nach Spanien darf sie - wie du richtig erkannt hast - mit ihrem kosovarischen Pass hingegen ueberhaupt nicht einreisen.
Ja, hätte sie allerdings nur einen kosovarischen Pass, wäre für Griechenland auch ein Visum nötig
Gilt das also wirklich für alle Staaten bis auf Spanien?